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  1. #316
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Zitat Zitat von Don Caramba Beitrag anzeigen
    Es ist schon erstaunlich mit welch devoter, geradezu dem schleimigen Kadavergehorsam nahekommenden Fussabstreicherverhalten sich manche der Aufbürdung von Lasten und Beamtenaufgaben unterwerfen. Und gleichzeitig noch ihre Mitbürger/innen beschimpfen und verunglimpfen, die nicht routinemässig mit Ärmelschonern und Schirmmützen bewaffnet in papiernen Archiven von 5 Metern Höhe nach vergilbten, muffigen Aktendeckeln die mit Paketschnur umwickelt sind, im Keller von Behörden wühlen und erfolgreich ihre fette Pension damit verdienen.

    Alle Angaben liegen bei den Ämtern vor. Beim Bauamt, Kadasteramt, Grundbuchamt, Finanzamt oder sonst wo unter Stullendosen, Kaffeemaschinen oder FAX-Geräten. Sie sind weder digitalisiert, noch in irgendeiner Form zusammenzuführen oder gar auswertbar.

    Deshalb werden zig Millionen Menschen im Land (Ungeübte, Laien, Rentner, Sieche und Gebrechliche) aufgeboten, um in dem hochbezahlten Beamten-Chaos endlich Ordnung zu schaffen. Mit Druck, Androhung von drakonischen Strafen und Schätzungs-Willkür.
    Und als I-Tüpfelchen noch - wie immer - mit föderalen Unterschieden und fehlender Gleichbehandlung.

    Es ist so was von widerlich und zum Erbrechen, dass man Knochen kotzen könnte. Kilometerweit.
    Ach so, Du bist ein Rebell gegen das Establishment und die Bürokratie! Sowas wie ein Bat-Don oder Super-Caramba, Rächer der Witwen und Waisen, Kämpfer für Gerechtigkeit. Dein spätes Reagieren auf die seit einem Dreivierteljahr bekannte Aufforderung ist ein Fanal wider die Faxgeräte und Ärmelschoner. Sag das doch gleich.

    Aber so als Tipp: Rebellen und Superhelden jammern nicht rum, wenn sie eine Frist verpassen, weil die Post ein paar Tage später kommt.
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.

  2. #317
    Zitat Zitat von suboptimal Beitrag anzeigen
    Ach so, Du bist ein Rebell gegen das Establishment und die Bürokratie! Sowas wie ein Bat-Don oder Super-Caramba, Rächer der Witwen und Waisen, Kämpfer für Gerechtigkeit. Dein spätes Reagieren auf die seit einem Dreivierteljahr bekannte Aufforderung ist ein Fanal wider die Faxgeräte und Ärmelschoner. Sag das doch gleich.

    Aber so als Tipp: Rebellen und Superhelden jammern nicht rum, wenn sie eine Frist verpassen, weil die Post ein paar Tage später kommt.
    Du hattest um einen Kommentar gebettelt.
    Du hast ihn bekommen.

    Was Du damit machst, ist deine Sache.
    "Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)

  3. #318
    Zitat Zitat von HobbyChinese Beitrag anzeigen

    Anders ist es aber, wenn Dein Haus, wie bei meinen Eltern, in den 60ern erbaut wurde und im Laufe der Zeit mit diversen Anbauten verändert wurde. Da sind die Daten nicht auf dem neuesten Stand. Ob man da jetzt allerdings andere Daten einträgt, als das, was man eh schon hatte, steht auf einem anderen Blatt.
    Die baulichen Veränderungen (Anbauten) wurden aber doch sicher von einem Bauamt genehmigt. Davon gehe ich aber mal aus.

    Selbst wenn nur eine Fläche mit Verbundsteinen belegt wird, ist die neu versiegelte Fläche wegen der Ableitung von Regenwasser analog einer grösseren Dachfläche anzugeben.

    Von Anbauten gar nicht zu reden.
    "Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)

  4. #319
    Zitat Zitat von Don Caramba Beitrag anzeigen
    Die baulichen Veränderungen (Anbauten) wurden aber doch sicher von einem Bauamt genehmigt. Davon gehe ich aber mal aus.

    Selbst wenn nur eine Fläche mit Verbundsteinen belegt wird, ist die neu versiegelte Fläche wegen der Ableitung von Regenwasser analog einer grösseren Dachfläche anzugeben.

    Von Anbauten gar nicht zu reden.
    Für die Besteuerung ist nicht die erteilte Genehmigung relevant, sondern die Ausführung.
    Also auch wenn das Bauamt erteilte Genehmigungen an das zuständige Finanzamt weiterleiten würde (was, wie wir wissen, nicht geschieht), würde das dem Finanzamt nicht ersparen, trotzdem beim Eigentümer nachzufragen, ob der genehmigte Anbau tatsächlich ausgeführt wurde. Dass das wichtig ist, sieht man an meinem Sohn oder vielmehr dessen Nachbarn, der vor einiger Zeit einen Anbau an sein Einfamilienhaus geplant hat, und dafür die Genehmigung eingeholt hat. Aus Gründen, auf die ich hier nicht eingehen möchte, da sie nichts zur Sache tun, hat er dann aber von der Bauausführung abgesehen. Hat das aber dem Bauamt nicht mitgeteilt. Wozu auch?
    Er wäre keinesfalls erfreut, würde sein nicht vorhandener Anbau zukünftig besteuert werden.

    Das zeigt, dass die These "die Behörden haben doch alles Daten, sie müssen sie nur zusammenführen und nutzen" nicht stimmt, jedenfalls nicht generell.

  5. #320
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Für die Besteuerung ist nicht die erteilte Genehmigung relevant, sondern die Ausführung.
    Also auch wenn das Bauamt erteilte Genehmigungen an das zuständige Finanzamt weiterleiten würde (was, wie wir wissen, nicht geschieht), würde das dem Finanzamt nicht ersparen, trotzdem beim Eigentümer nachzufragen, ob der genehmigte Anbau tatsächlich ausgeführt wurde. Dass das wichtig ist, sieht man an meinem Sohn oder vielmehr dessen Nachbarn, der vor einiger Zeit einen Anbau an sein Einfamilienhaus geplant hat, und dafür die Genehmigung eingeholt hat. Aus Gründen, auf die ich hier nicht eingehen möchte, da sie nichts zur Sache tun, hat er dann aber von der Bauausführung abgesehen. Hat das aber dem Bauamt nicht mitgeteilt. Wozu auch?
    Er wäre keinesfalls erfreut, würde sein nicht vorhandener Anbau zukünftig besteuert werden.

    Das zeigt, dass die These "die Behörden haben doch alles Daten, sie müssen sie nur zusammenführen und nutzen" nicht stimmt, jedenfalls nicht generell.
    Für die Kommunikation der Ämter untereinander müssen diese schon selber sorgen. Die ganze Nation rebellisch zu machen, um deren Wissensdefizite auszumerzen, kann jedenfalls kein geeignetes Mittel sein.

    Ich warte nur darauf, dass wir bald Fragebögen ausfüllen müssen, wann wir im Leben wann, womit, von wem und wogegen wir geimpft wurden. Welche Fahzeuge (Autos, Räder, E-Bikes, Roller, Motorräder, etc.) wir besitzen, in welche Schulen wir von wann bis wann mit welchem Abschluss gegangen sind und wie oft wir zur Vorsorgeuntersuchung gegen was gegangen sind.

    Das Ganze mit Erhebung per PC über eine Website unter Terminsetzung mit Androhung von Bussgeldern. Nur um herauszufinden, dass statistisch ungebildete Radfahrer, die nicht geimpft sind, weniger an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen als Autofahrer mit Abitur.
    Geändert von Don Caramba (01-02-2023 um 15:22 Uhr)
    "Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)

  6. #321
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Hast Du überhaupt verstanden, was JackB Dir geschrieben hat?
    Was darf
    Freiheit kosten?

  7. #322
    Zitat Zitat von Ornox Beitrag anzeigen
    In meinen Bekanntenkreis haben welche einen minimal höheren Grundsteuermessbetrag, und andere einen niedrigen als vorher.
    Durch die Bescheide habe ich auch endlich verstanden wie man es berechnet.
    Der größte Kostenfaktor für den Grundsteuermessbetrag ist die Restnutz­ungsdauer des Gebäude. Bei Neubauten sind es 80 Jahre, bei einer Kernsanierung 72 Jahre. Noch nutzbare Gebäude werden mit einer Restnutz­ungsdauer von mind. 24 Jahre berechnet. Damit liegt der Vervielfältiger von Ein- und Zweifamilienhäuser in der Spanne von 17,88 - 34,45 (NRW). Hat man also ein 56 Jahre altes Haus ohne Kernsanierung, dann zahlt man nur die Hälfte von denen die einen Neubau haben. (Außer der Betrag ist unter 75% des Bodenrichtwertes)
    Dachte ja vorher immer der Bodenrichtwert pro m² hätte einen viel größere Bedeutung, der machte aber in den Fall wo ich es nachgeschaut hatte nur 6-8% des Betrages des Grundsteuermessbetrag aus. Am Ende ist das aber alles nebensächlich, weil die Gemeinde mit den Hebesätzen sowieso alles um 1050% anheben können. Hier bin ich gespannt wie es 2025 anschauen wird.
    @ Ornox: Ja, das hat mich jetzt auch interessiert. Hab mir mal zwei Bescheide besorgt:
    ETW in größerem, älterem Haus mit 27 Jahren "Restlaufzeit" = ca 67 % des neuen Grundsteuermessbetrags entfallen auf den Gebäudeteil, 33 % auf den Grundstücksanteil. Sprich 2/3 zu 1/3.
    ETW in größerem, neuerem Objekt mit 59 Jahren "Restlaufzeit" = ca 95 % Gebäudeanteil, ca 5 % Grundstücksanteil. Schon ein Riesenunterschied. Ich hätte auch vermutet, dass der Grundstückswert /Quadratmeterpreis an sich einen höheren Einfluss hat. Wieder was gelernt.

  8. #323
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Natürlich nicht - weil noch keiner weiß, was er künftig zahlen wird.

    Das hängt ja von den künftigen Hebesätzen ab, die erst noch festgelegt werden müssen. Übrigens von den Bürgern der jeweiligen Gemeinden. Und wer da mitbestimmen will, der hat in vielen Fällen noch die Gelegenheit, für den Gemeinderat zu kandidieren.
    Wir haben schon einen neuen Bescheid.

  9. #324
    Sry Harry Avatar von Trabbatooni
    Ort: Das ist nicht die Nordsee
    Zitat Zitat von Anscha Beitrag anzeigen
    Wir haben schon einen neuen Bescheid.
    Auch mit Zahlbetrag ab 2025?



  10. #325
    Da haben wir gar nicht so genau drauf geguckt. Es steht keine Jahreszahl drauf. Nur dass die Bemessungsgrundlage unsere Angaben sind und dann Eurobeträge (Grundsteuerbemessungsgrundlage). Woher soll ich jetzt wissen ob das alles korrekt ist. Ich hasse sowas.

  11. #326
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von Anscha Beitrag anzeigen
    Da haben wir gar nicht so genau drauf geguckt. Es steht keine Jahreszahl drauf. Nur dass die Bemessungsgrundlage unsere Angaben sind und dann Eurobeträge (Grundsteuerbemessungsgrundlage). Woher soll ich jetzt wissen ob das alles korrekt ist. Ich hasse sowas.
    Du hast Deinen Bescheid, aber Du hast noch keinen Hebesatz für 2025, der wird erst noch festgelegt.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  12. #327
    Sry Harry Avatar von Trabbatooni
    Ort: Das ist nicht die Nordsee
    Zitat Zitat von Anscha Beitrag anzeigen
    Da haben wir gar nicht so genau drauf geguckt. Es steht keine Jahreszahl drauf. Nur dass die Bemessungsgrundlage unsere Angaben sind und dann Eurobeträge (Grundsteuerbemessungsgrundlage). Woher soll ich jetzt wissen ob das alles korrekt ist. Ich hasse sowas.
    Jetzt multipliziere mal mit dem jetzigen Hebesatz und vergleiche mal.

    Hebesätze: https://www.dihk.de/de/themen-und-po...besaetze-56878



  13. #328
    Zitat Zitat von Trabbatooni Beitrag anzeigen
    Jetzt multipliziere mal mit dem jetzigen Hebesatz und vergleiche mal.
    Was hat sie davon?

    Sie möchte doch wissen, ob ihre Bemessungsgrundlage korrekt ermittelt wurde, und das erfährt sie so nicht. Und auch sonst nichts.

    Ich würde raten, noch mal zu überprüfen, ob die selbst gemachten Angaben korrekt sind. Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass der Bescheid richtig ist. Denn der wurde ja von einer vielfach getesteten Software berechnet, und nicht von einem Mitarbeiter mit dem Taschenrechner. Wird also wohl schon stimmen, wenn die Eingangsdaten richtig sind.

  14. #329
    Zitat Zitat von Trabbatooni Beitrag anzeigen
    Auch mit Zahlbetrag ab 2025?
    Wie sollte denn der endgültige Zahlbetrag ab 2025 schon feststehen? Dafür müsste die Gemeinde ja den Grundsteuer-Hebesatz ab 01.01.25 schon festgelegt haben.
    Man kann anhand des derzeit gültigen Hebesatzes in der Gemeinde hochrechnen, wie hoch die "neue" Grundsteuer nach aktuellem Stand wäre - der finale Steuerbescheid erfolgt dann aber erst nach Festlegung des Hebesatzes ab 01.01.25.
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  15. #330
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Zitat Zitat von Don Caramba Beitrag anzeigen
    Du hattest um einen Kommentar gebettelt.
    Du hast ihn bekommen.

    Was Du damit machst, ist deine Sache.
    Das ist lieb. Alle Kraft für die nächsten Tage, wenn der Elster-Zugang bei Dir eintrudelt. Oder mit dem Pappschild vor dem nächsten Finanzamt.
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.


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