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  1. #181
    Glückskind
    unregistriert
    Zitat Zitat von Anscha Beitrag anzeigen
    Wir (Niedersachsen) haben nix bisher bekommen. Abwarten, oder aktiv werden?
    Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.
    Quelle

    Vielleicht Papiermangel? Jedenfalls weiß ich es nicht. Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich nach nachhaken.

  2. #182
    Habe heute angerufen. Sie konnte es sich auch nicht erklären.

  3. #183
    Okidoki Avatar von Ornox I.O.F.F. Team
    Ort: Deutschland
    Zitat Zitat von Anscha Beitrag anzeigen
    Wir (Niedersachsen) haben nix bisher bekommen. Abwarten, oder aktiv werden?
    Zwischen Mitte Mai und Mitte Juni sollten alle Schreiben an die Eigentümer eigentlich verschickt worden sein in Niedersachsen.
    Würde auf jeden Fall mal nachfragen sind ja nur noch knappe 3 Monate bis zur Abgabefrist

    Edit: hoch die neue Seite gar nicht gesehen. Wollen sie es nun nochmal rausschicken?
    Geändert von Ornox (25-07-2022 um 12:14 Uhr)

  4. #184
    Ja, sie schicken es jetzt nochmal raus.

  5. #185
    Das Gute in Niedersachsen ist ja wir müssen es nur einmal machen. Die das Bundesmodel verwenden müssen es nun alle sieben Jahre wiederholen.

    Hab gestern die erste erledigt. Wenn man erstmal den Aufbau versteht ist es easy. Nun muss ich nächste Woche noch eine für meine Eltern und zwei für meine Oma machen.

    Damit ich nicht immer wieder neu starten muss, hab ich mir die Formulare erst mal in Papierform runtergeladen und vorab ausgefüllt. https://lstn.niedersachsen.de/steuer...den-67546.html

    Die meisten Daten gehen aus dem Anschreiben wo man zur Abgabe aufgefordert wird und aus dem Grundstücksviewer hervor.

    Es fehlen eigentlich nur die Wohnfläche und die Grundbuchnummer (die kann man zur Not weglassen). Wohnfläche hab ich aus den Versicherungsunterlagen übernommen.

    Tipp: Wenn es irgendwo harkt oder man sich unsicher ist, einfach beim Finanzamt anrufen. Die haben in der Regel eine eigene Hotline und sind sehr freundlich und hilfsbereit.

    Zitat Zitat von tantes Beitrag anzeigen
    @ Üfli: Freundin hat Angebote vom Steuerberater wg Grundsteuerreform bekommen. Es kostet 600 € pro Objekt, alternativ nach Aufwand. Und man muss natürlich jede Menge Angaben einreichen.
    Diese Angebote werden wir definitiv ablehnen können.
    600 EUR ist aber echt krass. Laut Steuerberatergebühr wird eigentlich ein Mindestwert von 25.000 EUR festgesetzt und das ergibt eigentlich eine Gebühr von ca. 300 EUR - was schon heftig ist.

    Mein Steuerberater nimmt eine Zeitgebühr. Er ruft an und teilt mit dass ihm die Wohnfläche fehlt und ggf. Grundbuchnummer. Wenn man sie ihm liefert gibt er das in ca. 15 Minuten ein. Insgesamt hat er eine Arbeit von ungefähr einer halben Stunde und bekommt dafür etwas mehr als 100 EUR.

    Und selbst das ist ja bei mehreren Objekten schon so teuer, dass die Meisten es selber machen.
    Geändert von IngridSchmidt (30-07-2022 um 10:00 Uhr)

  6. #186
    Wieso müssen das manche alle sieben Jahre wiederholen? Schrumpft oder wächst die Immobilie in der Zeit?
    Was ist, wenn ich für die Wohnfläche zwei unterschiedliche Größenangaben habe (Nachkommastellen)?

  7. #187
    Zitat Zitat von Witwe Bolte Beitrag anzeigen
    Wieso müssen das manche alle sieben Jahre wiederholen? Schrumpft oder wächst die Immobilie in der Zeit?
    Was ist, wenn ich für die Wohnfläche zwei unterschiedliche Größenangaben habe (Nachkommastellen)?
    Nachkommastelle ist wurscht. Du darfst Quadratmeter abrunden.

    Mach dir da auch keinen Kopf. Wenn man 1 qm versehentlich mehr angibt, dann macht das vielleicht hochgerechnet 2 EUR im Jahr aus.

    Ja, das mit den 7 Jahren macht für mich auch keinen Sinn. Begründet wird das damit, dass die Werte auf einem aktuellen Stand bleiben sollen.

    Normale Änderungen wie Besitzerwechsel etc. werden eh jährlich zum 01.01. aktualisiert. Anbauten sind in der Regel auch genehmigungspflichtig und könnten bei Genehmigung behördlich mitgeteilt werden. Wäre eine Abgabe alle 7 Jahre wirklich notwenig, dann würde dann kein Bundesland drauf verzichten.
    Geändert von IngridSchmidt (30-07-2022 um 12:47 Uhr)

  8. #188
    Zitat Zitat von Witwe Bolte Beitrag anzeigen
    Wieso müssen das manche alle sieben Jahre wiederholen? Schrumpft oder wächst die Immobilie in der Zeit?
    Was ist, wenn ich für die Wohnfläche zwei unterschiedliche Größenangaben habe (Nachkommastellen)?
    Die Nutzung könnte sich verändern. Eine Praxis wird zur Wohnung, eine Scheune zum Atelier, ein Stall zur Garage, ...

    Zitat Zitat von IngridSchmidt Beitrag anzeigen

    Ja, das mit den 7 Jahren macht für mich auch keinen Sinn. Begründet wird das damit, dass die Werte auf einem aktuellen Stand bleiben sollen.

    Normale Änderungen wie Besitzerwechsel etc. werden eh jährlich zum 01.01. aktualisiert. Anbauten sind in der Regel auch genehmigungspflichtig und könnten bei Genehmigung behördlich mitgeteilt werden. Wäre eine Abgabe alle 7 Jahre wirklich notwenig, dann würde dann kein Bundesland drauf verzichten.
    Ja, wenn es keinen Datenschutz gäbe, und und alle Informationen zwischen unterschiedlichen Behörden nahtlos ausgetauscht würden, könnte man sich die Aktualisierung sparen. Dem ist aber nicht so. Für die Genehmigung von Anbauten ist in der Regel die Gemeinde zuständig, für die Erhebung der Grundsteuer das Finanzamt. Selbst wenn es da keine Einschränkungen durch den Datenschutz gäbe, bestünde deswegen kein Automatismus, dass das Finanzamt gleich in Kenntnis gesetzt wird, wenn das kommunale Bauamt etwas genehmigt, wenn z.B. ein Anbau genehmigt wird, der zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen würde. Was im übrigen auch voreilig wäre, denn nicht alles, was genehmigt wurde, wird dann auch ausgeführt. Und wenn das Finanzamt die Grundsteuer erhöhen wurde aufgrund der Genehmigung, über die es vom Bauamt informiert wurde, wäre das ja auch nicht recht.

    Dass unterschiedliche Bundesländer unterschiedlichen Informationen abfragen hängt auch damit zusammen, dass unterschiedliche Berechnungskriterien gelten.

  9. #189
    Lindner stellt Fristverlängerung in Aussicht

    Nach einer Umfrage der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) unter den Bundesländern haben bislang nur relativ wenige Besitzer privater Grundstücke ihre Grundsteuererklärung abgegeben.

    Demnach liegt die Abgabequote je nach Land leicht über oder sogar unter zehn Prozent der erwarteten Erklärungen.
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft...ndner-101.html


    Es wird sicher mehr Leute wie mich geben, die die Erklärung schon fertig, aber einfach noch nicht abgeschickt haben.

  10. #190
    Eine pauschale Fristverlängerung halte ich für sinnlos, eher sollte das umständliche und komplizierte Verfahren optimiert werden (NRW). Wer sich bisher davor "gedrückt" hat, wird es weiterhin tun.
    Wir haben mittlerweile 6 Erklärungen abgegeben bzw ältere Verwandte / Freunde weitestgehend unterstützt (sowohl für Häuschen als auch diverse Eigentumswohnungen). Wenn man sich einmal eingefuchst hat, ist es halb so wild.

  11. #191
    Zitat Zitat von tantes Beitrag anzeigen
    Eine pauschale Fristverlängerung halte ich für sinnlos, eher sollte das umständliche und komplizierte Verfahren optimiert werden (NRW). Wer sich bisher davor "gedrückt" hat, wird es weiterhin tun.
    Wir haben mittlerweile 6 Erklärungen abgegeben bzw ältere Verwandte / Freunde weitestgehend unterstützt (sowohl für Häuschen als auch diverse Eigentumswohnungen). Wenn man sich einmal eingefuchst hat, ist es halb so wild.


    Ob die Frist nun 3 Minate, 6 Monate oder 12 Monate beträgt, es wird immer einen Anteil von Leute geben, die erst bei 5 vor 12 mit dem Ausfüllen anfangen. Und gerade, wenn die Frist sehr lang ist, besteht die Versuchung, die Sache erst mal zurückzustellen - und sie dann zu vergessen.

  12. #192
    Zitat Zitat von tantes Beitrag anzeigen
    Eine pauschale Fristverlängerung halte ich für sinnlos, eher sollte das umständliche und komplizierte Verfahren optimiert werden (NRW). Wer sich bisher davor "gedrückt" hat, wird es weiterhin tun.
    Wir haben mittlerweile 6 Erklärungen abgegeben bzw ältere Verwandte / Freunde weitestgehend unterstützt (sowohl für Häuschen als auch diverse Eigentumswohnungen). Wenn man sich einmal eingefuchst hat, ist es halb so wild.
    Vor allem ist das Verfahren in NRW unnötig kompliziert

    Wahrscheinlich gab es nicht einen Praxistest mit "normalen" Bürgern. Einfach nur erbärmlich

  13. #193
    Es liegt ja nicht nur am Verfahren an sich das kompliziert ist, viele Gutachterausschüsse haben es bei heute noch nicht geschaffen die neuen Bodenrichtwerte zu veröffentlichen, die benötigt man aber zur Abgabe somit ist man dann selbst zum "Nichtstun" verdammt.

  14. #194
    Zitat Zitat von philu Beitrag anzeigen
    Es liegt ja nicht nur am Verfahren an sich das kompliziert ist, viele Gutachterausschüsse haben es bei heute noch nicht geschaffen die neuen Bodenrichtwerte zu veröffentlichen, die benötigt man aber zur Abgabe somit ist man dann selbst zum "Nichtstun" verdammt.
    Da braucht es aber keine allgemeine Fristverlängerung, wenn spezielle Gründe einer Abgabe im Wege stehen.
    Hast du einen Überblick, wie groß der Anteil der Betroffenen ist?
    Geändert von JackB (21-08-2022 um 12:22 Uhr)

  15. #195
    Also für die bayerischen Erklärungen braucht man keine Bodenrichtwerte. Aber ich bezweifle, dass im Freistaat die Rücklaufquote höher ist als anderswo.
    Es ist halt eine komplizierte Fitzelarbeit (wer füllt schon gerne Formulare aus?), deren Sinn die meisten auch nicht einsehen. Solche Arbeiten schiebt man dann halt gerne immer weiter hinaus.


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