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  1. #226
    Zitat Zitat von TheOnly1 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde aufkommensneutral sein. Die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts müssen daher auch bereits jetzt abgegeben werden, damit die Gemeinden die Hebesätze entsprechend kalkulieren können. Aufkommenneutral für jeden Einzelnen wird es sicherlich nicht werden, aber jetzt schon mit den derzeitgen Hebesätzen zu kalkulieren wäre in der Tat verfrüht. Aber ja, in Anbetracht der zahlreichen (auch finanziellen) Herausforderungen wird es interessant zu sehen sein, ob sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer ab 2025 nicht doch spürbar erhöhen wird...
    Bei einer Inflationsrate von (zur Zeit) um die 10% muss sich auch das Aufkommen der Grundsteuer erhöhen. Allerdings nicht erst 2025. Der Weg, um das zu erhöhen, besteht in der Anhebung der Hebesätze. Deshalb werden viele Gemeinden sicher schon vor 2025 die Hebesätze erhöhen.

  2. #227
    Jetzt hat mir der Thread aber einen Schrecken eingejagt. Ich habs total vergessen. Aber die Frist ist bis Januar verlängert worden.
    "Wenn du die Welt vereinen willst, gründe mehr Rockbands, nicht politische Parteien und Religionen" - Gene Simmons

  3. #228
    Heute kam der Bescheid vom Finanzamt, mein Grundsteuerbetrag wird um 2 Euro sinken

    Erst habe ich einen Schreck bekommen, weil ich dachte, er hätte sich vervierfacht, aber dann habe ich schnell erkannt, dass es der der Gesamtbetrag übers Jahr war

  4. #229
    goldstern, ist der Bescheid bei dir schon von der Gemeinde? Vom Finanzamt kam der Steuermessbetrag, der die Grundlage für die Grundsteuer ist ,den die Gemeinde dann festlegt. Ich glaube da kommt dann wieder ein anderer Betrag. Jetzt wäre es bei mir auch niedriger, aber ich glaube das nicht.

  5. #230
    Ich glaube es ist noch nicht von der Gemeinde, es steht auch ein paar Seiten später, dass es die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sei, die von der Gemeinde in einem gesonderten Bescheid festgesetzt wird .Also wohl doch weiter warten

    Es könnte aber trotzdem dabei bleiben, meine Stadt hat ja jetzt neuerdings eine Goldader gefunden

  6. #231
    Also, soweit ich weiß, legen die Gemeinden aufgrund der Bemessungsgrundlage den sog. "Hebesatz" fest, der dann letztendlich die Höhe der Steuer ergibt.
    Um aber desen Hebesatz festlegen zu können, brauchen die Gemeinden ja erstmal die Grundlage, die von den Finanzämtern ermittelt wird.
    In goldsterns Fall ist es scheinbar dieser erste Schritt erfolgt. Bald/demnächst/irgendwann müsste dann sein tatsächlicher Steuerbescheid kommen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hebesatz_(Steuerrecht)

  7. #232
    Zitat Zitat von NewMorning Beitrag anzeigen
    Also, soweit ich weiß, legen die Gemeinden aufgrund der Bemessungsgrundlage den sog. "Hebesatz" fest, der dann letztendlich die Höhe der Steuer ergibt.
    Um aber desen Hebesatz festlegen zu können, brauchen die Gemeinden ja erstmal die Grundlage, die von den Finanzämtern ermittelt wird.
    In goldsterns Fall ist es scheinbar dieser erste Schritt erfolgt. Bald/demnächst/irgendwann müsste dann sein tatsächlicher Steuerbescheid kommen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hebesatz_(Steuerrecht)
    Den "neuen" Steuerbescheid, basierend auf der neuen Bemessungsgrundlage, wird er wohl nicht so bald bekommen. Denn die tritt ja erst 2025 in Kraft. Die Hebesätze werden aber Jahr für Jahr neu festgelegt. Die Gemeinde wird sich nicht 2 Jahre vorher darauf festlegen, welcher Hebesatz im Jahr 2025 gelten soll.
    Wenn seine Gemeinde aber tatsächlich eine Goldader gefunden hat, kann es sein, dass er trotzdem bald einen neuen Steuerbescheid erhält. Der gilt dann aber für 2023 oder 2024 und basiert noch auf der bisherigen Bemessung.

  8. #233
    YNWA Avatar von reddevil
    Ort: am großen Strome
    Zitat Zitat von goldstern Beitrag anzeigen
    Ich glaube es ist noch nicht von der Gemeinde, es steht auch ein paar Seiten später, dass es die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sei, die von der Gemeinde in einem gesonderten Bescheid festgesetzt wird .Also wohl doch weiter warten

    Es könnte aber trotzdem dabei bleiben, meine Stadt hat ja jetzt neuerdings eine Goldader gefunden
    Das Finanzamt macht den Messbescheid. Für die Grundsteuer kommt noch der Hebesatz drauf und den Bescheid kriegst du dann noch mal von der Stadt. Ich hab in dem Bereich mal gearbeitet (aber nicht lange).

    for your dreams be tossed and blown...



  9. #234
    YNWA Avatar von reddevil
    Ort: am großen Strome
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Den "neuen" Steuerbescheid, basierend auf der neuen Bemessungsgrundlage, wird er wohl nicht so bald bekommen. Denn die tritt ja erst 2025 in Kraft. Die Hebesätze werden aber Jahr für Jahr neu festgelegt. Die Gemeinde wird sich nicht 2 Jahre vorher darauf festlegen, welcher Hebesatz im Jahr 2025 gelten soll.
    Wenn seine Gemeinde aber tatsächlich eine Goldader gefunden hat, kann es sein, dass er trotzdem bald einen neuen Steuerbescheid erhält. Der gilt dann aber für 2023 oder 2024 und basiert noch auf der bisherigen Bemessung.
    Also hier zumindest nicht jährlich. Wir hatten soweit ich das weiss zb immer mal mehrjährige Pausen zur nächsten Erhöhung Ob er jetzt gesenkt wird weiss ich aber auch nicht

    for your dreams be tossed and blown...



  10. #235
    Zitat Zitat von reddevil Beitrag anzeigen
    Also hier zumindest nicht jährlich. Wir hatten soweit ich das weiss zb immer mal mehrjährige Pausen zur nächsten Erhöhung Ob er jetzt gesenkt wird weiss ich aber auch nicht
    Das sagt nichts darüber aus, wie häufig die Festlegung erfolgt. Es kann ja auch festgelegt werden, das der Satz gleich bleibt.

    Aber in dem verlinkten Wiki-Artikel wird das vorgeschriebene Verfahren ja beschrieben:

    Die Gemeindevertretung beschließt die Höhe der Hebesätze, entweder in der kommunalen Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) oder in einer besonderen Hebesatzsatzung. Die Sätze können für ein Jahr oder für mehrere Jahre festgesetzt werden, auch rückwirkende Änderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
    Es kann also schon sein, dass in manchen Gemeinden nicht jedes Jahr darüber abgestimmt wird. Aber wenn sich die Bemessungsgrundlage ändert, wird das ganz sicher Anlass für eine Neubewertung sein. Ebenso, wenn in einer Gemeinde eine Goldader entdeckt wird, und sich dadurch der Finanzbedarf stark ändert.

    Ich kenne es so, dass der Punkt jedes Jahr dem Gemeinderat in der Haushaltssitzung zur Abstimmung vorgelegt wird. Aber in den meisten Fällen, wenn keine Änderung vorgeschlagen wird, routinemäßig die Beibehaltung des bisherigen Satzes beschlossen wird.

  11. #236
    Zitat Zitat von reddevil Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt macht den Messbescheid. Für die Grundsteuer kommt noch der Hebesatz drauf und den Bescheid kriegst du dann noch mal von der Stadt. Ich hab in dem Bereich mal gearbeitet (aber nicht lange).
    Hast du mir nicht sogar mal meinen Grundsteuerbescheid zugeschickt?
    TEAM
    #Signaturen sind ausgeblendet
    #Cancel the VAR

  12. #237
    YNWA Avatar von reddevil
    Ort: am großen Strome
    Zitat Zitat von goldstern Beitrag anzeigen
    Hast du mir nicht sogar mal meinen Grundsteuerbescheid zugeschickt?
    hmmm kann gut sein ja

    for your dreams be tossed and blown...



  13. #238
    Leute, ich hab ein Problem. Ich weiß grad nicht, wo ich sonst Hilfe bekommen kann und ob es noch einen anderen Grundsteuer-Thread hier im Forum gibt, deswegen frage ich einfach mal hier. Bitte verweist mich gerne an die richtige Stelle.

    Ich wollte grad die Grundsteuererklärung online abschicken und werde vollkommen überrascht von der Meldung, meine Identifikation wäre abgelaufen. Das ist vollkommen unmöglich. Auf dem Bescheid steht: Freischaltung bis 24.12.2022 - Ich habe es im September freigeschaltet, also mich korrekt verhalten. Gültigkeit bis 02.02.2023 - Es ist momentan noch Januar. Daher kann ich mir in keinster Weise erklären, was daran falsch sein soll, wenn ich mich an den Freischalt- und Gültigkeitszeitraum gehalten habe.

    Hat jemand von euch Ideen? Ansonsten müsste ich nochmal einen Code anfragen und hoffen, dass er noch im Januar ankommt.

  14. #239
    Zitat Zitat von Ivali Beitrag anzeigen
    Leute, ich hab ein Problem. Ich weiß grad nicht, wo ich sonst Hilfe bekommen kann und ob es noch einen anderen Grundsteuer-Thread hier im Forum gibt, deswegen frage ich einfach mal hier. Bitte verweist mich gerne an die richtige Stelle.

    Ich wollte grad die Grundsteuererklärung online abschicken und werde vollkommen überrascht von der Meldung, meine Identifikation wäre abgelaufen. Das ist vollkommen unmöglich. Auf dem Bescheid steht: Freischaltung bis 24.12.2022 - Ich habe es im September freigeschaltet, also mich korrekt verhalten. Gültigkeit bis 02.02.2023 - Es ist momentan noch Januar. Daher kann ich mir in keinster Weise erklären, was daran falsch sein soll, wenn ich mich an den Freischalt- und Gültigkeitszeitraum gehalten habe.

    Hat jemand von euch Ideen? Ansonsten müsste ich nochmal einen Code anfragen und hoffen, dass er noch im Januar ankommt.
    So, wie du es beschreibt, scheint da ein Fehler passiert zu. Hilfe bekommst du vermutlich bei deinem Finanzamt.

    https://service.duesseldorf.de/suche...stung/360/show

  15. #240
    Kann man da nicht irgendwo anrufen? Ich hatte im Werbeblättchen von letzter Woche dazu was drinstehen, kann es nochmal raussuchen. Ansonsten denke ich, dass sie auch nicht gerade eine Mahnung am 1.2. losschicken.


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