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  1. #16
    Zitat Zitat von HobbyChinese Beitrag anzeigen

    Super... Umverteilung per Gesetz.
    Naja, jede Form der Besteuerung ist eine Form der Umverteilung per Gesetz. Das ist also nicht ungewöhnlich.

  2. #17
    Verfassungsgericht fordert Reform der Grundsteuer

    Bis Ende 2019 muss es eine Reform geben, ansonsten darf die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden.

  3. #18
    Mit dem Urteilsspruch ist es offiziell:

    Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig [welt.de]
    Die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Bis 2019 muss die Grundsteuer neu geregelt werden. [...]

    Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. [...]
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  4. #19
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Naja, jede Form der Besteuerung ist eine Form der Umverteilung per Gesetz. Das ist also nicht ungewöhnlich.
    "Wenn du die Welt vereinen willst, gründe mehr Rockbands, nicht politische Parteien und Religionen" - Gene Simmons

  5. #20
    Dost
    unregistriert
    Huihhh,
    enge zeitliche Fristen.


    Zitat Zitat von moki Beitrag anzeigen
    Klasse...

    Trifft vor allem all die älteren Menschen, die sich ein Häuschen als Altersvorsorge gekauft haben, damit sie im Rentenalter nicht am Existenzminimum nagen müssen.
    Wie kommst du darauf? Es hängt doch ganz davon ab, was für ein neues Berechnungsmodell verabschiedet wird.

    Bundeseinheitlich wird man sicherlich versuchen die Einnahmehöhe auf dem gleichen Niveau zu halten. Eine Erhöhung wäre politischer Selbstmord, ein Absenken würde die Kommunen zu sehr belasten.




    Zitat Zitat von koarla Beitrag anzeigen
    Schlagzeilen wie "Das Ende der Grundsteuer ist gekommen" sind etwas irreführend. Es wird vermutlich nur die Berechnungsgrundlage geändert, die Steuer wird nicht wegfallen.
    Ich kann auber auch nicht ganz nachvollziehen, warum das aktuelle Verfahren grundgesetzwidrig sein soll. Insbesondere meine ich, daß es sowieso keinen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Steuererhebung gibt.

    Am gerechtesten ware doch dann so etwas:
    Es gibt einen weiteren Vorschlag, bei dem Grundstücksflächen und Gebäudeflächen mit einem festen Pauschalbetrag besteuert werden, zum Beispiel zwei Cent pro Quadratmeter Grundstück und 20 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. „Ein solches Konzept wäre mit dem geringsten Erhebungsaufwand verbunden und könnte schnell umgesetzt werden“, schreibt das DIW.

    Wenn dann die Kommunen weiterhin mit der Höhe des Hebesatzes das Steuereinnahmen beeinflussen können, sollte das doch für alle in Ordnung sein.
    Die Deutschen neigen dazu jede Gerechtigkeitslücke stets perfekt gesetzlich ausgleichen zu wollen, schaffen dadurch aber immer nur neue Ungerechtigkeiten und Bürokratismus.

    Das Problem ist ja: An sich sollte der Wert eines Grundstücks besteuert werden. Wenn man aber mit Daten aus den 60ern arbeitet wird zwangsläufig der Hausbesitzer/Mieter in Dithmarschen ,,ungerechter" behandelt als der Hausbesitzer/Mieter in München. Mit den Hebesätzen wird diese ,,Ungerechtigkeit" nicht ausgeglichen, weil die Kommunen nun mal egoistisch und nicht steuergerecht denken/handeln. Warum sollten sie auch? Das Hemd ist einem stets näher als der Rock #Phrasenschwein

    Wie gesagt, in meinen Augen muss nicht alles gerecht sein. Die Grundsteuer so zu gestalten, dass nicht alle jammern und der ,,ärmere" Dithmarscher Hausbesitzer dem ,,reichen" Münchener Hausbesitzer gegenüber ,,steuergerecht" zufrieden gestellt wird, den Spagat will ich sehen.

    Tendenziell (man komme mir nicht mit Sylt ) müsste der Norden aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Entwicklung seit den 60ern entlastet werden und der Süden drauf zahlen. Das will ich aber mal im politischen Prozess sehen. Die CSU wird sich bedanken und Lilly hat es ja geschrieben, der Bundesrat muss dem Bundestagsgesetz zustimmen. Da bin ich ja mal gespannt.

  6. #21
    Warum sollte der Wert besteuert werden? Das ist doch keine Vermögenssteuer und der Wert ändert sich manchmal ziemlich schnell.
    Und für die ausgleichende Gerechtigkeit könnne doch am Besten die Stadt-und Gemeinderäte sorgen, indem sie über die Hebesätze das lokale Preisniveau berücksichtigen.

  7. #22
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Bundeseinheitlich wird man sicherlich versuchen die Einnahmehöhe auf dem gleichen Niveau zu halten. Eine Erhöhung wäre politischer Selbstmord, ein Absenken würde die Kommunen zu sehr belasten.
    Wenn die Regelung beibehalten wird, dass die Gemeinden über die Hebesätze das Aufkommen steuern können (und anscheinend stört sich das BVerfG daran nicht), hat der Gesetzgebergar keinen Einfluss auf die Einnahmehöhe: Er gibt nur das Regelwerk vor. Die Einnahmehöhe ergibt sich aus den Hebesätzen, die jede Gemeinde nach Verabschiedung des neuen Regelwerks festlegen wird.

    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen

    Wie gesagt, in meinen Augen muss nicht alles gerecht sein. Die Grundsteuer so zu gestalten, dass nicht alle jammern und der ,,ärmere" Dithmarscher Hausbesitzer dem ,,reichen" Münchener Hausbesitzer gegenüber ,,steuergerecht" zufrieden gestellt wird, den Spagat will ich sehen.

    Tendenziell (man komme mir nicht mit Sylt ) müsste der Norden aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Entwicklung seit den 60ern entlastet werden und der Süden drauf zahlen. Das will ich aber mal im politischen Prozess sehen. Die CSU wird sich bedanken und Lilly hat es ja geschrieben, der Bundesrat muss dem Bundestagsgesetz zustimmen. Da bin ich ja mal gespannt.
    Ein neues Bewertungssystem wird nichts daran ändern, dass Dithmarscher in Relation mehr bezahlen als Münchner Hausbesitzer. Zwar wird der der Berechnung zugrunde gelegte Wert von Münchner Immobilien stark steigen, der in strukturschwachen Regionen im Vergleich dazu sinken. Da aber der Finanzbedarf der Gemeinden in den strukturschwachen Regionen nicht sinken wird, müssen sie ihre Hebesätze so anpassen, dass ihre Einnahmen gleich bleiben. In München wird der Finanzbedarf nicht steigen, also kann München nach der Neubewertung den Hebesatz senken.

    Verschiebungen werden sich nicht zwischen verschiedenen Regionen oder Kommunen ergeben, sondern innerhalb von Kommunen. Es wird beispielsweise Verschiebungen geben zwischen Immobilien in "guten" und "schlechten" Lagen, sofern sich an deren Verhältnis seit 1964 etwas geändert hat.

  8. #23
    Zitat Zitat von koarla Beitrag anzeigen
    Warum sollte der Wert besteuert werden? Das ist doch keine Vermögenssteuer und der Wert ändert sich manchmal ziemlich schnell.
    Und für die ausgleichende Gerechtigkeit könnne doch am Besten die Stadt-und Gemeinderäte sorgen, indem sie über die Hebesätze das lokale Preisniveau berücksichtigen.
    Die Stadt-und Gemeinderäte müssen sich vor allem um den Finanzbedarf ihrer Gemeinde kümmern.
    Soweit ich weiß, sind die Hebesätze innerhalb einer Gemeinde gleich, da gibt es also keine Stellschraube für Gerechtigkeit. Für die "Gerechtigkeit" ist in dem Fall tatsächlich der Gesetzgeber durch die Vorgabe des Regelwerks zuständig.
    (Das ist vielleicht eine ganz gute Regelung, denn man stelle sich vor, was für ein Hauen und Stechen es gäbe, könnte ein Gemeinderat beispielsweise für jeden Stadtteil den Hebesatz separat festlegen. Und oft wäre der Gemeinderat gar nicht entscheidungsfähig, da die Mitglieder, die selbst Grundstücksbesitzer wären, wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen wären.)

  9. #24
    Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden bereits die aktuellen Verkehrswerte der Immobilien angesetzt. Es ist allerdings enorm aufwändig, 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Ich bin skeptisch, ob die Finanzverwaltung über genügend Finanzbeamte verfügt, um diesen Aufwand bis Ende 2019 zu bewältigen.

  10. #25
    Zitat Zitat von Delphi Beitrag anzeigen
    Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden bereits die aktuellen Verkehrswerte der Immobilien angesetzt. Es ist allerdings enorm aufwändig, 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Ich bin skeptisch, ob die Finanzverwaltung über genügend Finanzbeamte verfügt, um diesen Aufwand bis Ende 2019 zu bewältigen.
    Die komplette Neubewertung soll/kann laut den heutigen Meldungen nicht bis Ende 2019 durchgeführt werden. Es wird jetzt eine "Übergangslösung" geben, eine Neubewertung erfolgt frühestens danach ...
    [...] Rund 35 Millionen Häuser und Grundstücke in der Bundesrepublik müssten bewertet werden. Städte und Gemeinden müssten tausende neuer Mitarbeiter einstellen, und selbst dann würde die Bewertung zehn oder gar 15 Jahre dauern. [...]

    https://www.welt.de/wirtschaft/artic...-bedeutet.html
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    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  11. #26
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Die komplette Neubewertung soll/kann laut den heutigen Meldungen nicht bis Ende 2019 durchgeführt werden. Es wird jetzt eine "Übergangslösung" geben, eine Neubewertung erfolgt frühestens danach ...
    OK, eine Frist bis Ende 2024 entschärft das Problem etwas. Allerdings muss die Finanzverwaltung die Grundstücke in regelmäßigen Abständen neu bewerten, weil die Wertansätze andernfalls wieder verfassungswidrig wären.

  12. #27
    Zitat Zitat von koarla Beitrag anzeigen
    Warum sollte der Wert besteuert werden? Das ist doch keine Vermögenssteuer und der Wert ändert sich manchmal ziemlich schnell.
    Die Frage ist berechtigt.
    Zur Zeit muss der Wert besteuert werden, weil es so im Gesetz steht.

    Aber eine Neufassung kann natürlich andere Kriterien zugrunde legen (beispielsweise die Größe, oder die Art der Nutzung).

  13. #28
    Andere Frage: Welche Grundlage hat denn die Grundsteuer überhaupt? Wenn ich ein Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung erwerbe, zahle ich Grunderwerbssteuer, die die schlauen Hessen zB in der Niedrigzinsphase von 3,5 % auf 5 % hoch geschraubt haben. Nur die Bayern und die Sachsen haben die bisher noch nicht angerührt. Zur Zeit sprudelt da das Geld nur so. Mit jeder Wertsteigerung verdient das Land also gerade kräftig mit. Mit der Grundsteuer muss ich also mein Eigentum noch einmal bezahlen. Welcher andere Privatbesitz wird denn ähnlich behandelt? Oder gehört das Grundstück am Ende gar nicht wirklich mir?
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  14. #29
    Zitat Zitat von HobbyChinese Beitrag anzeigen
    Andere Frage: Welche Grundlage hat denn die Grundsteuer überhaupt?
    Das Grundgesetz, Art. 106:

    (6) Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht den Gemeinden, das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern steht den Gemeinden oder nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zu. Den Gemeinden ist das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen.

  15. #30
    Ja, Jack. Das es das Gesetzt gibt, ist mir schon klar. Das meinte ich nicht mit Grundlage.
    "Wenn du die Welt vereinen willst, gründe mehr Rockbands, nicht politische Parteien und Religionen" - Gene Simmons


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