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  1. #46
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Die Eigentümer müssen die Grundsteuer bereits jetzt bezahlen und nicht Mieter, da gibt es überhaupt nichts zu ändern.
    Theorie <> Praxis aber das wirst du wohl nie verstehen

    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Nein, München würde nicht mehr bezahlen, sondern München würde mehr[I] bekommen.
    Richtig lesen ist auch so ein Fall bei dir, der meistens nicht funktioniert (Dabei schreibst du am Ende sogar das auf, was ich gesagt habe )

    [QUOTE=Voltaire;46822667]Es ist auch nicht erklärbar, warum jemand, der in einer eh schon teuren Gegend wohnt (als zB. München) zusätzlich einen höheren Steuersatz bezahlen soll.
    Der Neidfaktor (Münchner wohnen deshalb so teuer, weil sie alle in 400m²-Penthäusern wohnen) passt halt nur für eine verschwindend geringe Anzahl von Personen.

    Das hat Null mit Neid zu tun aber wieso sollte jemand die gleichen Steuer bezahlen, der ein einer viel besseren Wohngegend / Lage wohnt? Wenn man alle exakt gleich behandeln will, nimmt man einfach einen festen Preis pro m² in der ganzen Republik und das Thema wäre gegessen. Ist das aber gerecht? Da werden sich mit Sicherheit die Geister dran scheiden wenn Oma Getrud im 500 Seelendorf das selbe bezahlt, wie Großunternehmer Klausjürgen in seiner Villa am See in München

    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist eigentlich nur Fakt, dass ein Thema, das seit 1964 (fast) niemanden interessiert hat, jetzt die unlösbare Gerechtigkeitsdebatte ausgelöst hat.
    Wohl wahr

  2. #47
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Wenn man alle exakt gleich behandeln will, nimmt man einfach einen festen Preis pro m² in der ganzen Republik und das Thema wäre gegessen.
    Das wäre vielleicht in Bezug auf den Einheitswert möglich, nicht aber in Bezug darauf, was die Eigentümer zu bezahlen hätten. Denn:

    (6) Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht den Gemeinden, das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern steht den Gemeinden oder nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zu. Den Gemeinden ist das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen.
    GG, Art. 106


    Würde man den Gemeinden das Recht nehmen, selber über die Hebesätze die Höhe der Grundsteuer festzulegen, gäbe es sehr schnell die nächste Klage beim BVerfG.

  3. #48
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Da werden sich mit Sicherheit die Geister dran scheiden wenn Oma Getrud im 500 Seelendorf das selbe bezahlt, wie Großunternehmer Klausjürgen in seiner Villa am See in München
    Worauf ich damit rauswollte, ist, dass die Miete von Oma Gertrud im 50er Jahre Wohnblock in (München-)Sendling eventuell 3x so teuer ist, wie Großunternehmer Klausjürgens Villa am Hinterpommerner See.
    Das macht Oma Gertrud aber nicht zum Besserverdiener, dem man endlich mal mehr Grundsteuern von der Rente abknöpfen sollte.
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  4. #49
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Das hat Null mit Neid zu tun aber wieso sollte jemand die gleichen Steuer bezahlen, der ein einer viel besseren Wohngegend / Lage wohnt? Wenn man alle exakt gleich behandeln will, nimmt man einfach einen festen Preis pro m² in der ganzen Republik und das Thema wäre gegessen. Ist das aber gerecht? Da werden sich mit Sicherheit die Geister dran scheiden wenn Oma Getrud im 500 Seelendorf das selbe bezahlt, wie Großunternehmer Klausjürgen in seiner Villa am See in München
    In meinen Augen schon. Wenn Du Dich dazu entschließt, die Umwelt nicht zu belasten und nicht jeden Tag 80 km zur Arbeit pendeln, sondern in einem Ballungsgebiet zu wohnen, hast Du zum einen einen deutlich höheren Anschaffungspreis, was dem Land mehr Grunderwerbssteuer bringt und damit verbunden ein viel kleineres Grundstück/Wohnung im Vergleich zu dem Pendler, der für das gleiche Geld hinter dem Berg gebaut/erworben hat. Der Pendler hat zwar höhere Fahrtkosten, die kann aber wiederum steuerlich geltend machen. Jetzt soll also der Städter deutlich mehr bezahlen, obwohl er mehr Anschaffungskosten hatte und auch nicht mehr Geld zu Verfügung hat wie der Pendler, wenn sie das gleiche verdienen? Den einzigen Vorteil hat der Städter, wenn er seine Immobilie wieder verkauft, da die Wertsteigerung wahrscheinlich eine andere ist. Ansonsten hat er ja nix davon. Es sei denn, er ist Vermieter und der legt die höhere Grundsteuer auf seine Mieter um. Also bist Du auch als Mieter in der Stadt der Depp. Höhere Mietkosten und dann noch höhere Umlagen. Gerecht wäre was anderes.
    "Wenn du die Welt vereinen willst, gründe mehr Rockbands, nicht politische Parteien und Religionen" - Gene Simmons

  5. #50
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Da werden sich mit Sicherheit die Geister dran scheiden wenn Oma Getrud im 500 Seelendorf das selbe bezahlt, wie Großunternehmer Klausjürgen in seiner Villa am See in München
    Klausjürgen würde bei deinem Vorschlag absolut weit mehr bezahlen als Oma, weil seine Villa und sein Grundstück viel mehr m² haben als das Häuschen von Oma Getrud. Ob es notwendig ist, das durch Bewertungsfaktoren noch zu verstärken, ist diskutabel.

    Dass Klausjürgen Großunternehmer ist, sollte in dem Zusammenhang übrigens keine Rolle spielen. Einkommensunterschiede werden ja bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Sollte Klausjürgen sein Anwesen (mit Schulden) bei seinem Tod einer arbeits- und vermögenslosen Familie hinterlassen, hätte diese die gleiche Grundsteuer zu zahlen wie zuvor Klausjürgen.

  6. #51
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Worauf ich damit rauswollte, ist, dass die Miete von Oma Gertrud im 50er Jahre Wohnblock in (München-)Sendling eventuell 3x so teuer ist, wie Großunternehmer Klausjürgens Villa am Hinterpommerner See.
    Das macht Oma Gertrud aber nicht zum Besserverdiener, dem man endlich mal mehr Grundsteuern von der Rente abknöpfen sollte.
    Wenn man bei der Grundsteuer die aktuellen Verkehrswerte ansetzt, kann die Stadt München einen vergleichsweise niedrigeren Grundsteuer-Hebesatz festlegen. Dadurch kann die Stadt München erreichen, dass die Grundsteuerbelastung je Einwohner nicht höher ist als andernorts.

  7. #52
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Worauf ich damit rauswollte, ist, dass die Miete von Oma Gertrud im 50er Jahre Wohnblock in (München-)Sendling eventuell 3x so teuer ist, wie Großunternehmer Klausjürgens Villa am Hinterpommerner See.
    Das macht Oma Gertrud aber nicht zum Besserverdiener, dem man endlich mal mehr Grundsteuern von der Rente abknöpfen sollte.


    So ist es. Die eigengenutzte Münchner Wohnung von Oma Gertrud in Deinem Fall ist in heutiger Zeit sehr viel Wert. Das heißt aber nicht, dass besagte Oma Gertrud, die die Wohnung vielleicht in den 1960ern noch günstig kaufen konnte, reich ist. Sie könnte vielleicht reich werden, wenn sie die Wohnung verkauft. Aber die Grundsteuer auf die Wohnung muss sie von ihrer, eventuell sehr kleinen, Rente zahlen.

  8. #53
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Worauf ich damit rauswollte, ist, dass die Miete von Oma Gertrud im 50er Jahre Wohnblock in (München-)Sendling eventuell 3x so teuer ist, wie Großunternehmer Klausjürgens Villa am Hinterpommerner See.
    Das macht Oma Gertrud aber nicht zum Besserverdiener, dem man endlich mal mehr Grundsteuern von der Rente abknöpfen sollte.
    Oma Gertrud konnte sich die Wohnung wegen eines Uraltvertrages bisher vielleicht noch leisten. Jetzt wird sie über die Umlagen endgültig entmietet.

  9. #54
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Worauf ich damit rauswollte, ist, dass die Miete von Oma Gertrud im 50er Jahre Wohnblock in (München-)Sendling eventuell 3x so teuer ist, wie Großunternehmer Klausjürgens Villa am Hinterpommerner See.
    Das macht Oma Gertrud aber nicht zum Besserverdiener, dem man endlich mal mehr Grundsteuern von der Rente abknöpfen sollte.
    Ich glaube, du willst aufs Richtige hinaus, dein Beispiel passt aber nicht recht.
    Oma Gertrud wäre, wenn sie zur Miete wohnt, ohnehin nicht grundsteuerpflichtig, und Predni möchte ja, wenn ich seine kryptischen Postings recht verstehe, auch die Möglichkeit unterbinden, die Grundsteuer als Betriebskosten umzulegen (wie immer das auch verhindert werden soll).

    Richtig ist aber: Wer teuer wohnt, z.B. in München, der wohnt nicht unbedingt besser als jemand, der für weniger Geld in einer "billigeren" Region wohnt. Und er hat auch nicht unbedingt ein höheres Einkommen, sondern gibt gezwungenermaßen einen größeren Teil seines Einkommens fürs Wohnen aus. Dem ersteren aufgrund seiner teureren Wohnung mehr Grundsteuer abzuverlangen, hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

    PS: Du meinst möglicherweise, dass die Wohnung der Oma gehört, sie aber wegen der von Predni vorgeschlagenen Bewertung anhand des Mietpreisspiegels "aufgewertet" würde. In dem Fall würde das Beispiel passen.
    Geändert von JackB (11-04-2018 um 14:00 Uhr)

  10. #55
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    ....dass die Miete von Oma Gertrud im 50er Jahre Wohnblock in (München-)Sendling eventuell 3x so teuer ist, wie Großunternehmer Klausjürgens Villa am Hinterpommerner See. Das macht Oma Gertrud aber nicht zum Besserverdiener, dem man endlich mal mehr Grundsteuern von der Rente abknöpfen sollte.
    Oma Getrud in München soll als Mieter die Grundsteuer ja auch nicht mehr bezahlen, sondern der Eigentümer und nur der

    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Richtig ist aber: Wer teuer wohnt, z.B. in München, der wohnt nicht unbedingt besser als jemand als jemand, der für weniger Geld in einer "billigeren" Region wohnt. Dem ersteren aufgrund seiner teureren Wohnung mehr Grundsteuer abzuverlangen, hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
    Eine Wohnung / Haus in München, ist aber vermutlich mehr Wert als ein Haus auf dem Dorf was jemand fernab jeglicher "Zivilisation" hat. Die Grundsteuer soll ja im Grunde genaus das bewerten. 1m² (Bau)land in München ist vermutlich (rein fiktiv) 100mal teurer als in Meck-Pom, um mal schön die Phrasen rauszuballern

    Die jetzige Grundsteuer führt aber genau das absurdum durch die vollkommen willkürlich festgelegten Hebesätze und hier war eben mein Ansatzpunkt wie geschrieben, sich an die Mieten zu orientieren weil die schon ein "Wertgefühl" wiederspiegeln indirekt.

    Letztendlich, müssen die Eigentümer in München mehr bezahlen als die Eigentümer auf einem Dorf und wenn das nicht passiert, kann man die Grundsteuer auch direkt abschaffen oder man vereinheitlich es überall in ganz DE, egal wo.

    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    So ist es. Die eigengenutzte Münchner Wohnung von Oma Gertrud in Deinem Fall ist in heutiger Zeit sehr viel Wert. Das heißt aber nicht, dass besagte Oma Gertrud, die die Wohnung vielleicht in den 1960ern noch günstig kaufen konnte, reich ist. Sie könnte vielleicht reich werden, wenn sie die Wohnung verkauft. Aber die Grundsteuer auf die Wohnung muss sie von ihrer, eventuell sehr kleinen, Rente zahlen.
    Die Grundsteuer war bzw ist, selbst mit den Daten von 35/64, schon immer eine "fiktive" Steuer.

  11. #56
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Oma Gertrud wäre, wenn sie zur Miete wohnt, ohnehin nicht grundsteuerpflichtig
    Da hat Dir eigentlich schon früher jemand darauf geantwortet, dass die Grundsteuer umlagefähig ist, also vom Mieter zu bezahlen ist.

    Es ist allerdings richtig, dass viele Vermieter das nicht wissen und nur den umlagefähigen Anteil aus der Abrechnung der Hausverwaltung umlegen, aber darüber hinaus steht die Grundsteuer steht in der Betriebskostenverordnung gleich an erster Stelle ("Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;"). Noch eindeutiger gehts nicht.

    Und wenn man die Betriebskostenverordnung dahingehend ändern würde, hätte ich Verständnis für jeden Vermieter, der diese für ihn neu dazugekommenen Kosten, wie man es von jedem Kaufmann erwarten kann, künftig in die Mieter reinkalkuliert.
    Geändert von Voltaire (11-04-2018 um 14:19 Uhr)
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  12. #57
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Eine Wohnung / Haus in München, ist aber vermutlich mehr Wert als ein Haus auf dem Dorf was jemand fernab jeglicher "Zivilisation" hat. Die Grundsteuer soll ja im Grunde genaus das bewerten. 1m² (Bau)land in München ist vermutlich (rein fiktiv) 100mal teurer als in Meck-Pom, um mal schön die Phrasen rauszuballern
    Nein, das soll sie nicht. Die Grundsteuer soll nichts bewerten, sondern sie soll den Gemeinden eine Einnahmequelle zur Verfügung stellen, deren Höhe sie selbst unmittelbar beeinflussen können. Die Festlegung anhand der Grundstücksbewertung ist nur ein Weg, nicht der Zweck.

    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen

    [...]

    Letztendlich, müssen die Eigentümer in München mehr bezahlen als die Eigentümer auf einem Dorf und wenn das nicht passiert, kann man die Grundsteuer auch direkt abschaffen oder man vereinheitlich es überall in ganz DE, egal wo.
    Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer, deshalb sind bundeslandübergreifende Vergleich irreführend und sinnlos. Für eine Gemeinde im Meck-Pomm ist es völlig irrelevant, wieviel Grundsteuer Eigentümer in Mönchen oder auch in Braunschweig bezahlen. Denn davon bekommt sie nichts. Jede Gemeinde muss ihre Hebesatz so festsetzen, dass sie genügend Einnahmen zur Bestreitung der notwendigen (und einiger wünschenswerter) Ausgaben erzielt, aber auch ihre Bürger nicht übermäßig belastet.
    Geändert von JackB (11-04-2018 um 14:27 Uhr)

  13. #58
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Da hat Dir eigentlich schon früher jemand darauf geantwortet, dass die Grundsteuer umlagefähig ist, also vom Mieter zu bezahlen ist.
    Wenn du meinen Satz zu Ende zitiert hättest, hättest du dein Posting sparen können, denn diese Möglichkeit möchte Predni ja abschaffen, und darauf bezog ich mich.

  14. #59
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    . Jede Gemeinde muss ihre Hebesatz so festsetzen, dass sie genügend Einnahmen zur Bestreitung der notwendigen (und einiger wünschenswerter) Ausgaben erzielt, aber auch ihre Bürger nicht übermäßig belastet.
    Da viele Immobilien (auch höherpreisige) oft bankenfinanziert sind und die Hypothekenrückzahlungen, wenn man es genau betrachtet, eigentlich schon zu hoch sind, dürfte eine großzügige Erhöhung der Grundsteuer den ein oder anderen Immobilienbesitzer an die Grenze einer leistbaren Finanzierung - oder darüber hinaus - führen. Manche werden dann u. U. verkaufen müssen.

  15. #60
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Da viele Immobilien (auch höherpreisige) oft bankenfinanziert sind und die Hypothekenrückzahlungen, wenn man es genau betrachtet, eigentlich schon zu hoch sind, dürfte eine großzügige Erhöhung der Grundsteuer den ein oder anderen Immobilienbesitzer an die Grenze einer leistbaren Finanzierung - oder darüber hinaus - führen. Manche werden dann u. U. verkaufen müssen.
    Eine generelle "großzügige" Erhöhung ist nicht zu erwarten. Der Finanzbedarf der Gemeinden ist ja durch das BVerfG-Urteil nicht gestiegen. Eine Neuregelung wird also innerhalb einer Gemeinde das Aufkommen nicht erhöhen, sondern nur zu Verschiebungen führen. Aber im Einzelfall, beim "ein oder anderen", wie du schreibst, ist das natürlich möglich

    Und da hat dann auch eine Gemeinde keinen Spielraum, da der von ihr festgelegte Hebesatz für alle gleich sein muss, und sie nicht - um einzelne zu verschonen - in großem Stil auf notwendige Einnahmen verzichten kann.
    Geändert von JackB (11-04-2018 um 14:46 Uhr)


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