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  1. #61
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    ...soll den Gemeinden eine Einnahmequelle zur Verfügung stellen, deren Höhe sie selbst unmittelbar beeinflussen können. Die Festlegung anhand der Grundstücksbewertung ist nur ein Weg, nicht der Zweck.
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Jede Gemeinde muss ihre Hebesatz so festsetzen, dass sie genügend Einnahmen zur Bestreitung der notwendigen (und einiger wünschenswerter) Ausgaben erzielt, aber auch ihre Bürger nicht übermäßig belastet.
    Auf dieser Basis, kann man die Steuer auch gleich ganz abschaffen und eine einfach pro Kopfsteuer einführen Denn was anderes ist die Grundsteuer ja im Endeffekt auch nicht mehr.....

    Aber da du ja immer so schön am diskutieren und wiederlegen bist, kannst du uns alle ja mal deinen Vorschlag einer gerechten Grundsteuer präsentieren.

  2. #62
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Wenn du meinen Satz zu Ende zitiert hättest, hättest du dein Posting sparen können, denn diese Möglichkeit möchte Predni ja abschaffen, und darauf bezog ich mich.
    Oma Gertrud ist nicht grundsteuerpflichtig, muss aber trotzdem Grundsteuer bezahlen, weil sie betriebskostenpflichtig ist. Oma Getrud hat nur eine kleine Rente.
    Ich verstehe, warum Predni möchte, was er möchte. Warum du nicht?

  3. #63
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Auf dieser Basis, kann man die Steuer auch gleich ganz abschaffen und eine einfach pro Kopfsteuer einführen Denn was anderes ist die Grundsteuer ja im Endeffekt auch nicht mehr.....
    Wieso das denn?

  4. #64
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen

    Aber da du ja immer so schön am diskutieren und wiederlegen bist, kannst du uns alle ja mal deinen Vorschlag einer gerechten Grundsteuer präsentieren.
    Eine Steuer soll natürlich nicht ungerecht sein, aber Gerechtigkeit ist nicht das wichtigste Kriterium, das an eine Steuer zu stellen sind. Gerechtigkeit ist ein sehr subjektives Kriterium, deshalb kommt man damit nicht weit.

    Eine Steuer soll in erster Linie Einnahmen für den Staat, das Land oder die Kommune erzeugen, sie soll in vielen Fällen eine gewisse Lenkungswirkung entfalten, oder zumindest nach Möglichkeit Anreize für negatives Verhalten vermeiden. Sie muss natürlich eintreibbar sein, und ja, sie sollte nicht als ungerecht empfunden werden.

    Ich finde, die bisherige Regelung wäre nicht ungerecht gewesen, wenn die Ermittlung der Einheitswerte regelmäßig aktualisiert worden wäre: Die Steuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie, für wertvolle Immobilien ist mehr zu zahlen als für welche mit geringem Wert, das entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten. Günstig ist auch, dass das Gremium, das letztlich über die Höhe der Steuer entscheidet, nämlich der Gemeinderat, nicht darüber entscheidet, wie sie innerhalb der Gemeinde aufgeteilt wird, wer mehr oder weniger belastet. Das vermeidet Grabenkämpfe innerhalb der Gemeinde sowie Unterstellungen, dass bestimmte Personen oder Gruppen, beispielsweise die Bewohne bestimmter Stadtteile, bevorzugt oder benachteiligt würden. Und die Tatsache, dass die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auch auf Mieter umgelegt werden kann, führt dazu, dass jeder, der über den Hebesatz entscheidet, sei es mittelbar als Wähler oder unmittelbar als abstimmender Gemeinderat, von der Entscheidung selber betroffen ist: Denn beide Gruppen sind Bürger der Gemeinde, entweder als Mieter oder als Eigenheimbewohner.

    Je mehr ich schreibe, desto mehr begeistert mich dass bestehende Modell, und ich hoffe, dass bei der Reform die Vorteile nicht auf der Strecke bleiben.

  5. #65
    vonne Pufferbude Avatar von Karl Napp
    Ort: Sag ick nich. +g+
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Ist doch relativ leicht aus meiner Sicht. Man nimmt den durchschnittlichen Mietspiegel einer Stadt / Bereiches und berechnet aufgrund deren die Grundsteuer. Dazu ändert man noch, dass die Eigentümer das bezahlen müssen und nicht die Mieter und man hätte zugleich noch eine kleine Mietpreisbremse mit installiert. Dazu noch Aufteilung wenn man mehrere Mieter hat, so das Villenbesitzer den vollen Satz bezahlen und wenn man es ganz gut meint, ein Bonus für Sozialwohnungen aber ja wäre alles zu leicht

    Klar werden Gebiete wie München mehr zahlen als jetzt aber letztendlich ist es nunmal ein Zentrum von Deutschland und die teuerste Stadt.

    Dafür fallen aber auch die Gebiete, die jetzt vollkommen überteuert sind, runter.

    Ansonsten müsste man jedes Haus einzeln bewerten, inklusive des Umfeldes und Mieter (Stichwort soziale Brennpunkte / Flüchtlinge / Messis etc pp)

    Wie soll das realistisch gehen? Und das müsste man dann alle 6 bis 12 Monate wiederholen, dauerhaft....
    das ist es, was mir als mieter bisken sauer aufstößt.
    zahlen (hatte mir mal ne übersicht gemacht aus anderen gründen) seit 2014 für knapp 73 qm, mittlere wohnlage, 244 und ping. die anpassung wird sich ein vermieter (wenn er nicht grad doof genug ist, so wie in voltaires beitrag "nicht wissen, dass umlagefähig) nicht entgehen lassen.
    dein gedanke is ja ganz nett, aber du fragst selbst, wie das gehen soll.(?)

    zum nächsten: lt. mietspiegel werden die bauten bereits nach lage, Größe, Ausstattung
    und auch Bezugsfertigkeit der Wohnung bewertet. wieso dann alle 6/12 monate wiederholen?
    anhand von wohnwertmindernden bzw. wohnwerterhöhenden merkmalen, die jeder mieter genau unter die lupe nehmen sollte, kann man schon an der erhöhungsschraube grundmiete drehen.


    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Da hat Dir eigentlich schon früher jemand darauf geantwortet, dass die Grundsteuer umlagefähig ist, also vom Mieter zu bezahlen ist.

    Es ist allerdings richtig, dass viele Vermieter das nicht wissen und nur den umlagefähigen Anteil aus der Abrechnung der Hausverwaltung umlegen, aber darüber hinaus steht die Grundsteuer steht in der Betriebskostenverordnung gleich an erster Stelle ("Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;"). Noch eindeutiger gehts nicht.

    Und wenn man die Betriebskostenverordnung dahingehend ändern würde, hätte ich Verständnis für jeden Vermieter, der diese für ihn neu dazugekommenen Kosten, wie man es von jedem Kaufmann erwarten kann, künftig in die Mieter reinkalkuliert.

  6. #66
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Wieso das denn?
    Weil es im Endeffekt eine vollkommen willkürliche Steuer ist, um den Kommunen Geld in die Kasse zu spülen. Ergo im Endeffekt nur eine verdrehte Art von "Kopfsteuer" die im Endeffekt eh jeder bezahlt, entweder direkt oder indirekt ergo die 2. kann man die Grundsteuer auch gleich abschaffen und durch eine reale Kopfsteuer ersetzen um die Kassen zu füllen

  7. #67
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Weil es im Endeffekt eine vollkommen willkürliche Steuer ist, um den Kommunen Geld in die Kasse zu spülen. Ergo im Endeffekt nur eine verdrehte Art von "Kopfsteuer" die im Endeffekt eh jeder bezahlt, entweder direkt oder indirekt ergo die 2. kann man die Grundsteuer auch gleich abschaffen und durch eine reale Kopfsteuer ersetzen um die Kassen zu füllen
    Bevor du hier mit Schlagworten operierst, schau doch wenigsten kurz in Wikipedia nach, was sie bedeuten.

    Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt – ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit
    Das ist bei der Grundsteuer ja nun überhaupt nicht der Fall. Die Grundsteuer wird für eine Wohnung oder eine Immobilie erhoben, nicht für eine Person.

    Wenn jemand sein Haus allein bewohnt, zahlt er die Grundsteuer allein. Holt er sich drei Mitbewohne dazu, bleibt die Grundsteuer gleich, verteilt sich aber auf vier Köpfe. Wäre es eine Kopfsteuer, müsste jeder der Bewohner den Betrag zahlen, den zuvor der Alleinbewohner bezahlen musste.

  8. #68
    Und jetzt darfst du 3mal raten wieso es "" gab, hat vermutlich jeder verstanden außer du (Siehe Beispiel oben von Mauso)

  9. #69
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Und jetzt darfst du 3mal raten wieso es "" gab, hat vermutlich jeder verstanden außer du (Siehe Beispiel oben von Mauso)
    Die "" machen die Sache nicht besser. Die von dir angeführte Begründung, warum es sich bei der Grundsteuer um eine "Kopfsteuer" handle, ist völlig unsinnig.

    "Vollkommen willkürlich" ist so ziemlich jede Steuer (warum liegt der Umsatzsteuersatz bei 19%? Warum nicht bei 18, 20 oder 20,5? Warum liegt der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer bei 46%, und nicht bei 45 oder 47,5%? Warum ist er ab einem Einkommen ab 72000 Euro zu zahlen, und nicht ab 70000, 71000 oder 72500?) Alles vollkommen willkürlich! Und natürlich dienen alle Steuern dazu, Geld in die Kassen der Kommunen oder des Staates zu spülen. So gesehen: Alles "Kopfsteuern"! Nur hat das alles nichts mit der Definition von Kopfsteuer zu tun.

    Du benutzt "Kopfsteuer" offensichtlich als Kampfbegriff, ohne zu wissen, was er bedeutet. Das habe ich verstanden.

  10. #70
    Zitat Zitat von Karl Napp Beitrag anzeigen
    zahlen (hatte mir mal ne übersicht gemacht aus anderen gründen) seit 2014 für knapp 73 qm, mittlere wohnlage, 244 und ping.
    Rumänien? Argentinisches Hinterland? Oder wo gibt es solche Preise?

  11. #71
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Viel bla
    Hast Recht, ich meine Ruhe und meine Igno-Liste wieder einen alten Gast zu Besuch.

  12. #72
    la joie de vivre Avatar von Berghuhn
    Ort: am Berg natürlich...
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass die bestehende Grundsteuer richterlich verworfen wurde. Grund - es gibt momentan kein tragfähiges Konzept für eine neue Steuer, die Gefahr einer unkontrollierten Erhöhung ist sehr, sehr groß.

    Ach ja, die Vermieter die ich kenne, vergessen bestimmt nicht die Grundsteuer umzulegen...

    Aber über was für Preise reden wir hier eigentlich:
    Niedersächsische Landeshauptstadt, hier wurde vor einiger Zeit erhöht:
    2010 noch 303,24 Euro für eine großzügige 2-Zimmer-Wohnung mit 75 qm und Garagenstellplatz, seit der Erhöhung: 343,44 Euro pro Jahr. Wert der Wohnung ca. 150.000 Euro.

    Hessische Landeshauptstadt - etwas über 80 qm: 227,11 Euro pro Jahr. In unserer Liegenschaft wird gerade eine Wohnung gleicher Größe für 340.000 Euro angeboten und sie wird garantiert für den Preis weggehen, oder es wird noch überboten werden, um den Zuschlag zu bekommen. Und es ist wirklich nicht das tolle Haus, das ist ziemlich grottig, miese Verwaltung, Sanierungsstau, Energiewert der angebotenen Wohnung liegt bei 250 - aber es ist die Lage, bei der die Leute durchdrehen. Ebenso das geringe Angebot. Bei Null-Zinsen wird nun mal alles gekauft.

    Wie will man also besteuern - nach aktuellem, durchgedrehten Immomarkt, nach Baujahr (nach dem Krieg die Ruine wieder schnell hochgezogen), nach Zustand von energetischer Sanierung , nach Bewohneranzahl (meine Wohnung in Hannover ist eine Singlewohnung), die hier angebotene nach "individueller Renovierung und neuer Raumaufteilung" eigentlich auch)...

    Aber es ist eine Zwickmühle - das Gericht musste wohl entscheiden... aber der Gesetzgeber kommt nicht aus den Kontakten und eine "gerechte" Grundsteuer wird es nie geben. Und wer "die Bonzen für ihr Eigentum bestrafen will", der wird letztlich Oma Gertruds Mietnebenkosten drastisch erhöhen. Sollte die Steuer nicht mehr umzulegen sein, werden kleine Immobilienbesitzer mit wenigen Wohnungen an große "Haie" verkaufen, die dann monopolmäßig die Mieten erhöhen werden...
    Klassische Loose-Loose-Situation.

  13. #73
    Zitat Zitat von Berghuhn Beitrag anzeigen
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass die bestehende Grundsteuer richterlich verworfen wurde. Grund - es gibt momentan kein tragfähiges Konzept für eine neue Steuer, die Gefahr einer unkontrollierten Erhöhung ist sehr, sehr groß.
    Beruht diese Einschätzung auf konkreten Überlegungen, oder auf einem Grundpessimismus ("Wenn sich etwas verändert, dann meistens zum Schlechteren")?

    Zitat Zitat von Berghuhn Beitrag anzeigen
    Aber über was für Preise reden wir hier eigentlich:
    Niedersächsische Landeshauptstadt, hier wurde vor einiger Zeit erhöht:
    2010 noch 303,24 Euro für eine großzügige 2-Zimmer-Wohnung mit 75 qm und Garagenstellplatz, seit der Erhöhung: 343,44 Euro pro Jahr. Wert der Wohnung ca. 150.000 Euro.

    Hessische Landeshauptstadt - etwas über 80 qm: 227,11 Euro pro Jahr.


    Sehr gut, dass du konkrete Beispiele nennst. Dadurch lässt die Bedeutung von möglichen Veränderungen besser einschätzen.
    Das zweite genannte Beispiel liegt ja sehr nahe bei dem schon zuvor von Karl Napp genannten Beispiel, das er allerdings räumlich nicht zugeordnet hatte. Es sieht aber so aus, als ob auch er nicht in Rumänien oder im argentinische Hinterland wohnt, wie von Mausophon vermutet, sondern mitten in Deutschland.

  14. #74
    la joie de vivre Avatar von Berghuhn
    Ort: am Berg natürlich...
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Beruht diese Einschätzung auf konkreten Überlegungen, oder auf einem Grundpessimismus ("Wenn sich etwas verändert, dann meistens zum Schlechteren")?
    Ein Grundpessimismus ist bei staatlichen Abgaben nicht ganz verkehrt, aber hier beruhen meine Gedanken auf konkreten Überlegungen. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer - sprich, die Kommunen können dieses Geld für ihre Belange einsetzen und es ist nicht zweckgebunden. Außerdem ist es eine Summe, die im Haushalt der einzelnen Kommunen nicht unwichtig ist.

    Der Bereich der Daseinsvorsorge wird für die Kommunen nicht günstiger. Deshalb wird es bestimmt nicht dazu kommen, dass die Grundsteuer ganz aufgehoben wird oder grundsätzlich günstiger wird. Diesen Luxus können sich Kommunen in der Regel nicht leisten.

    Und jetzt unter Zeitdruck sollen die Regierenden schnell das perfekte System finden, eine Abgabe, die niemanden übervorteilt oder benachteiligt... Da bin ich skeptisch.

    Und mein leichter Grundpessimismus bei Steuern speist sich auf der Tatsache, dass man sich schwer tut, eine einmal eingeführte Steuer wieder aufzuheben. Solidarbeitrag... Sektsteuer... https://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer
    Die Sekt- oder Schaumweinsteuer ist ein bekanntes Beispiel für Abgaben, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nach Wegfall des Zwecks nicht wieder abgeschafft wurden.
    Ältere Beispiele für "interessante" Steuern, die teilweise lange erhoben wurden: Fenstersteuer, Rauchhuhn, Weinkauf...

    Diese Liste ist auch erheiternd: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_...er_Steuerarten

  15. #75
    Zitat Zitat von Berghuhn Beitrag anzeigen
    Der Bereich der Daseinsvorsorge wird für die Kommunen nicht günstiger. Deshalb wird es bestimmt nicht dazu kommen, dass die Grundsteuer ganz aufgehoben wird oder grundsätzlich günstiger wird. Diesen Luxus können sich Kommunen in der Regel nicht leisten.
    Diesen Gedanken kann ich gut nachvollziehen und teile ihn auch.

    Aber er begründet meiner Meinung nach nicht die Befürchtung einer unkontrollierten Erhöhung. Es gäbe ja auch die Möglichkeiten, dass die Höhe summa summarum gleich bleibt (wir haben hier ja gelernt, dass die Kommunen in den letzten Jahren Überschüsse erzielt haben), oder eine kontrollierte und maßvolle Erhöhung erfolgen wird.


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