Heute habe ich zufällig und privat einen mir bekannten Geschäftsführer eines sehr großen Unternehmens getroffen - im Small Talk kamen wir auf das drohende neue Ungemach. Er hat es auf den irren Punkt gebracht: In dem Moment, wo ihm jemand auf einer Veranstaltung eine Visitenkarte überreicht (und das passiert sehr häufig), müsste er ihm eine Einverständniskeitserklärung unter die Nase halten, was jetzt alles mit seinen Daten passiert und ob derjenige damit einverstanden ist...
Irgendwie ist Maß und Ziel bei dieser Gesetzgebung wieder vollkommen außer Acht gelassen worden... in unserem Intranet gibt es jetzt erste Infoblätter was wie zu tun ist... also ich darf eigentlich nicht mal mehr an eine bestimmte Gruppe (die sich sehr gut kennt) in meinem E-Mail-Verteiler Mails so verschicken, dass erkennbar ist, wer noch zu dieser Gruppe gehört, sondern nur über "BCC"...
Und bei dienstlichen Publikationen dürfen relevante Ansprechpartner nur noch erwähnt werden, wenn sie vorher zugestimmt haben... (Sogar, wenn nur Name, dienstliche E-Mail und dienstliche Telefonnummer veröffentlicht werden.)
Ich glaube, wir werden in unserem Bereich zumindest intern den "Bullshit Deflector" einschalten und so arbeiten, wie wir es stets getan haben. (Wir sind mit Daten bisher ja auch sensibel umgegangen.) Homepage wird angepasst und Fotos werden in Zukunft vorsorglich modifiziert.
Wobei es bei den Fotos wohl noch verschiedene Rechtsauffassungen gibt, aber solange da die Gefahr von Ärger droht, ist Vorsicht geboten.
Auffassung 1:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html
Rechtsauffassung 2:Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen von bzw. mit Personen wird in Deutschland ab dem 25. Mai 2018 ganz erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Digitale Street Photography, Sportfotografie, Konzertfotografie, Hochzeitsfotografie und alle Bereiche, die absichtlich oder unabsichtlich Personen abbilden, werden bis auf weiteres nur noch unter Eingehung eines ganz erheblichen Risikos möglich sein.
Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für
◾Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
◾reine Analog- Fotografie,
◾reine private Aufnahmen im engen persönlichen und Familien-Kreis, soweit nicht im Internet veröffentlicht werden,
◾Aufnahmen von Verstorbenen.
Damit ist grundsätzlich eine umfangreiche Information und dokumentierte Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich, wenn nicht eine der wenigen Ausnahmen vom Einwilligungs-Erfordernis (siehe unten „5 Tipps für die Foto-Branche“) vorliegt. Ob diese Ausnahmen tatsächlich vorliegen, wird in vielen, kostspieligen, langwierigen Gerichtsprozessen zu klären sein. Der deutsche Gesetzgeber hat diesen drohenden Konflikt zwischen Persönlichkeits- und Datenschutzrechten sowie dem Recht auf freie Meinungsäußerung offenbar absichtlich offen gelassen und die Klärung damit ohne Not den Betroffenen und den Gerichten überlassen, im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten der EU.
http://www.wiesbaden112.de/gastbeitr...ohl-eher-nicht
Es ist und war nie der Sinn, mit den Regelungen der DSGVO die Fotografie als solche zu beschränken. Der deutsche Gesetzgeber hat es aus gutem Grund nicht für notwendig erachtet, weitergreifende Regelungen zu erlassen. Regelungen bestehen bereits durch die Gesetzgebung des Kunsturheber-Gesetzes und wurden über Jahre der Rechtsprechung gefestigt. Dies kann im Ergebnis nicht zum Nachteil für den Fotografen führen, der sich weiterhin entsprechend der gesellschaftlichen Erwartungen verhält. Wie bereits ausgeführt; ich wage an dieser Stelle die Prognose, dass die Rechtsprechung dies auch verdeutlichen wird!