Kurz bevor Mobsi das schrieb, hab ich mir einen Nordes eingeschenkt.
Prost, Fergie
Ich hätte jetzt ja auch Lust darauf, aber leider kein Tonic Water zuhause...
Meine Mutter hat den nur für mich gekauft
Morgen auf Fuerteventura gibt's bestimmt nur billigen Fusel, aber Hauptsache es dreht
Vor dem Nordes hatte ich noch ein Erlebnis der anderen Art. Ich ging so um 19.30Uhr joggen und auf dem Rückweg kam ich an einem Bolzplatz vorbei. Darauf spielten ein paar Kinder und eine Gruppe von Erwachsenen (deren Eltern? ) schaute zu. Bei den Leuten stand auch ein Hund dabei - ein Boxer.
Ich merkte beim vorbeilaufen bereits, dass der Boxer mich anschaute und fröhlich mit dem Schwanz wedelte.
Als ich etwa 100 Meter von dem Bolzplatz entfernt war, bemerkte ich trotz Musik auf den Ohren diverse Schreie.. Ich drehte mich also um und der Boxer machte quasi Jagd auf mich. Er lief mir hinter her und machte sich einen Spaß daraus mir zu folgen.
Zum Glück bin ich ja Hundeflüsterin, habe keine Berührungsangst und merkte gleich, dass er nur spielen will. Die Besitzerin war aber völlig hysterisch und hat sich tausendmal bei mir entschuldigt.
Zugegeben - wenn jemand Angst vor großen Hunden hat, dann wäre das nicht so angenehm gewesen.
Da hab ich ein Mal alle paar Monate Lust, mich unter Leute zu mischen und wähle ausgerechnet den Tag des CL-Finales.
18€ ist echt geil. Aber wieso darf man nichts mitnehmen?
Ich bekomme ja irgendwie nix momentan. An mir ging auch dieses neue Datenschutzgesetz komplett vorbei... war gestern etwas verwundert als ich mich in einer Runde befand, in der jeder davon gesprochen hat.
Für die Liverpool-Fans war das doch ein richtiger Horror-Abend. Erst spielt Ramos mit Mo Salah Wrestlemania und dann ist da noch der Torwart...
Man wird eh so gut wie nie kontrolliert, aber wenn doch, dann wird's teuer.Zollbestimmungen
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):
a) 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, und
b) vier Liter nicht schäumende Weine und
c) 16 Liter Bier