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  1. #1

    BGH: Dashcam-Videos als Beweismittel zulässig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. "Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden", entschieden die Karlsruher Richter. [...]

    https://www.zeit.de/gesellschaft/201...icht-zulaessig
    Aus meiner Sicht eine goldrichtige Entscheidung des BGH.

    Damit könnten Dashcams auch bei uns wohl der neue Verkaufsschlager werden ...
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  2. #2
    ..aber wie ist das eigentlich, müssen Dashcams dann vorab angegeben werden ?? und können sie dem Fahrer auch Schaden in dem das Videomaterial gegen einen selbst verwendet werden kann ??

  3. #3
    gesperrt Avatar von Kosel
    Ort: before I sleep
    Zitat Zitat von Buschi Beitrag anzeigen
    ..aber wie ist das eigentlich, müssen Dashcams dann vorab angegeben werden ?? und können sie dem Fahrer auch Schaden in dem das Videomaterial gegen einen selbst verwendet werden kann ??
    Gute Frage. Darf man auch Kameras nach links und rechts ausrichten, um Stinkefinger und Leute, die auf ihrem Telefon tippen, zu dokumentieren? Und Kameras nach hinten, um Drängler zu denunnzieren bzw. besser gesagt, um Regelverstöße festzuhalten, damit man alle Leuten bestarfungstechnisch gleichbehandeln kann?

  4. #4
    onetooth
    unregistriert
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Damit könnten Dashcams auch bei uns wohl der neue Verkaufsschlager werden ...
    Wenn Dashcamvideos auch als Beweismittel bei einem Unfall zulässig sein sollten heisst das noch lange nicht das der Betrieb von Dashcams legal ist.

  5. #5
    Trellomfer
    unregistriert
    Das Urteil sagt erst mal nur aus, daß das Video - genauer gesagt, seine Verwendung als Beweismittel - zulässig ist.

    Es sagt nicht, daß der Betrieb generell gestattet ist.

    Ich denke, das wird kommen, aber das wird an anderer Stelle entschieden, und der entsprechende Rahmen dafür bestimmt.
    z.B. Einsatz von Geräten, die im Fahrbetrieb nach 1h oder so die Aufnahme löschen. Wenn nix passiert, wäre die Aufnahme zeitnah gelöscht, wenn ein Unfall geschieht, bleibt sie im System.


    Daß reflexhaft wieder was von Überwachung gekeift wird...ja, das ist halt Deutschland
    Geändert von Trellomfer (15-05-2018 um 17:53 Uhr)

  6. #6
    Zitat Zitat von Trellomfer Beitrag anzeigen

    Daß reflexhaft wieder was von Überwachung gekeift wird...ja, das ist halt Deutschland
    wer macht das ?? ich finde es gut, ich finde auch Kameras an öffentlichen Plätzen okay, ich hab nix zu verbergen.. und wenn es der Sicherheit dient umso besser .

  7. #7
    Zitat Zitat von Buschi Beitrag anzeigen
    ..aber wie ist das eigentlich, müssen Dashcams dann vorab angegeben werden ??
    Was meinst du mit vorab? Bevor der Unfall passiert? Und bei wem sollen die angegeben werden?

    Zitat Zitat von Buschi Beitrag anzeigen
    und können sie dem Fahrer auch Schaden in dem das Videomaterial gegen einen selbst verwendet werden kann ??
    Selbstveständlich

  8. #8
    Trellomfer
    unregistriert
    Das ist der generelle Beißreflex, der hierzulande immer auftaucht.

    Da wird aus einer Dashcam im Auto oder einer Kamera am Bahnhof gleich "Überwachungsstaat" oder "Nazimethode"

  9. #9
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Was meinst du mit vorab? Bevor der Unfall passiert? Und bei wem sollen die angegeben werden?
    Nein, ob ich als Fahrer z.b. irgendwo angeben muss das ich eine Dashcam habe und sie dann im Schadensfall in jedem Fall gesehen werden muss..
    Sonst könnte ich ja z.b wenn ich einen Schaden verursache die Aufnahmen einfach löschen damit ich mir nicht selbst schade..
    Ich hoffe du hast verstanden wie ich das meine..

  10. #10
    Zitat Zitat von Trellomfer Beitrag anzeigen
    Das ist der generelle Beißreflex, der hierzulande immer auftaucht.

    Da wird aus einer Dashcam im Auto oder einer Kamera am Bahnhof gleich "Überwachungsstaat" oder "Nazimethode"
    achso meinst du das.. ja, das ist "Typisch Deutsch" würde ich sagen.. nervig

  11. #11
    Zitat Zitat von Buschi Beitrag anzeigen
    Nein, ob ich als Fahrer z.b. irgendwo angeben muss das ich eine Dashcam habe und sie dann im Schadensfall in jedem Fall gesehen werden muss..
    Sonst könnte ich ja z.b wenn ich einen Schaden verursache die Aufnahmen einfach löschen damit ich mir nicht selbst schade..
    Ich hoffe du hast verstanden wie ich das meine..
    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus.
    Einschalten darfst du die Dashcam erst, wenn sich ein Unfall abzeichnet. Und wenn du selber einen Unfall verursachst, wirst du die Dashcam natürlich nicht einschalten, dann brauchst du auch nichts zu löschen.

  12. #12
    Trellomfer
    unregistriert
    Zitat Zitat von Buschi Beitrag anzeigen
    achso meinst du das.. ja, das ist "Typisch Deutsch" würde ich sagen.. nervig
    Ja sorry, hätte ich wohl einen Halbsatz mehr reinschreiben sollen, zum Verständnis.

    Hab eben genau dieses Gekeife heute in der Tagesschau-Leserkommentaren wieder zur genüge zu lesen bekommen.

    Da frag ich mich dann immer, ob Leute auf ihrem Standpunkt beharren würden, und es unter "Ein bißchen Schwund ist immer" bzw. "Diesen Preis muß man für seine Freiheit zahlen" abhaken würden, wenn sie am Bahnhof ins Krankenhaus geprügelt, oder aus einem Autounfall mit schwersten Verletzungen hervorgehen würden.

    Auf dem heimischen Sofa läßt sich immer leicht über (vermeintliche) Freiheiten faseln. Den Arsch halten ja anderen hin.

  13. #13
    Zitat Zitat von Kosel Beitrag anzeigen
    Gute Frage. Darf man auch Kameras nach links und rechts ausrichten, um Stinkefinger und Leute, die auf ihrem Telefon tippen, zu dokumentieren? Und Kameras nach hinten, um Drängler zu denunnzieren bzw. besser gesagt, um Regelverstöße festzuhalten, damit man alle Leuten bestarfungstechnisch gleichbehandeln kann?
    In allen Fällen: Ja

    Mit einer Einschränkung: Eingeschalten werden darf die Dashcam immer erst, um ein konkretes Ereignis zu dokumentieren. Nicht zur Überwachung, weil ja etwas passieren könnte.

  14. #14
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus.
    Einschalten darfst du die Dashcam erst, wenn sich ein Unfall abzeichnet. Und wenn du selber einen Unfall verursachst, wirst du die Dashcam natürlich nicht einschalten, dann brauchst du auch nichts zu löschen.
    okay, danke
    Zitat Zitat von Trellomfer Beitrag anzeigen
    Ja sorry, hätte ich wohl einen Halbsatz mehr reinschreiben sollen, zum Verständnis.

    Hab eben genau dieses Gekeife heute in der Tagesschau-Leserkommentaren wieder zur genüge zu lesen bekommen.

    Da frag ich mich dann immer, ob Leute auf ihrem Standpunkt beharren würden, und es unter "Ein bißchen Schwund ist immer" bzw. "Diesen Preis muß man für seine Freiheit zahlen" abhaken würden, wenn sie am Bahnhof ins Krankenhaus geprügelt, oder aus einem Autounfall mit schwersten Verletzungen hervorgehen würden.

    Auf dem heimischen Sofa läßt sich immer leicht über (vermeintliche) Freiheiten faseln. Den Arsch halten ja anderen hin.
    treffend formuliert.. manche Leute müssen wohl erst selbst Schaden erleben um es anders zu sehen

  15. #15
    Auffe Couch für den BVB Avatar von Jaspis I.O.F.F. Team
    Ort: Doatmund
    "Ich habe ja nichts zu verbergen".

    Der ganze Überwachungskram ist so lange irrelevant, wie freundliche Augen dich betrachten. Wie schnell sich so etwas ändern kann, können wir immer wieder überall auf der Welt sehen. Wenn jeder Schritt kontrolliert wird, wenn jedes Wort gehört wird, wenn du dich verdächtig machst, eben WEIL du auch mal für dich sein willst - das ist ein ganz schmaler Grat.


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