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  1. #31
    Wenn man den Verkehr nur nicht "permanent" überwachen darf, kann man die Kamera ja mal für 2 Minuten zwischendurch abstellen wenn man Brötchen holen geht - schon müsste alles ok sein.

  2. #32
    Zitat Zitat von Snappy77 Beitrag anzeigen
    Wenn man den Verkehr nur nicht "permanent" überwachen darf, kann man die Kamera ja mal für 2 Minuten zwischendurch abstellen wenn man Brötchen holen geht - schon müsste alles ok sein.
    Das wird nicht reichen.

    Relevant ist §6b BDSG:

    Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
    .

    (1) 1Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

    1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
    2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
    3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

    erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
    Die Beweissicherung im Fall eines Unfalls gilt als ein berechtigtes Interesse. Konkret wird dieser Zweck aber erst in Verbindung mit einem bestimmten, einem "konkreten" Unfallgeschehen, nicht im Hinblick auf irgendeinen Unfall, der irgendwann mal passieren könnte. Und deshalb darf die Aufzeichnung erst beginnen, wenn das andere Auto schon auf die Kreuzung zurast, der Geisterfahrer in der Ferne erkennbar ist, der Passant mit dem Schläger ausholt.

  3. #33
    homo novus Avatar von caesar
    Ort: milchstrasse
    wie soll das funktionieren?

    oft hat man gar keine zeit um die dashcam einzuschalten, weil man abgelenkt ist oder oder völlig überrascht ist. wenn man unter alkohol-/drogeneinfluss ist, wird man die dashcam wohl nicht innert sekunden einschalten können.
    das melken eines leeren euters bewirkt nur,
    das man vom melkstuhl gestossen wird.

    rise and rise again until the lambs become to lions.

  4. #34
    Lucy for Jungle Queen! Avatar von Frosch17 I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von caesar Beitrag anzeigen
    wie soll das funktionieren?

    oft hat man gar keine zeit um die dashcam einzuschalten, weil man abgelenkt ist oder oder völlig überrascht ist. wenn man unter alkohol-/drogeneinfluss ist, wird man die dashcam wohl nicht innert sekunden einschalten können.
    Ich würde im Augenblick eines nahenden Unfalls eigentlich auch eher Gegenmaßnahmen wie bremsen oder ausweichen ergreifen statt an der Dashcam rumzufummeln.

  5. #35
    Zitat Zitat von caesar Beitrag anzeigen
    wie soll das funktionieren? oft hat man gar keine zeit um die dashcam einzuschalten, weil man abgelenkt ist oder oder völlig überrascht ist. wenn man unter alkohol-/drogeneinfluss ist, wird man die dashcam wohl nicht innert sekunden einschalten können.
    Das "soll" nicht funktionieren, das ist eben die Rechtslage. Die wurde ja nicht im Hinblick auf die Benutzung von Dashcams so gestaltet.

  6. #36
    Eben, daher wird es wohl darauf hinauslaufen, dass der Betreiber der Dashcam nicht eigenständig auf die Daten zugreifen kann. Anders sind die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht zu schützen, da ein fortlaufender Betrieb der Kamera, wie wir hier sehen, betriebsbedingt sein dürfte.

  7. #37
    Zitat Zitat von Frosch17 Beitrag anzeigen
    Ich würde im Augenblick eines nahenden Unfalls eigentlich auch eher Gegenmaßnahmen wie bremsen oder ausweichen ergreifen statt an der Dashcam rumzufummeln.
    Wer eine Dashcam zur Beweissicherung einsetzen will, sollte die schon so aufbauen, dass er zur Aktivierung nicht fummeln muss. Ein gezielter Griff oder ein Sprachkommando (vielleicht an den Beifahrer?) sollte reichen.

    (Gebremst wird doch mit dem Fuß, oder?)

  8. #38
    Zitat Zitat von caesar Beitrag anzeigen
    wie soll das funktionieren?

    oft hat man gar keine zeit um die dashcam einzuschalten, weil man abgelenkt ist oder oder völlig überrascht ist. wenn man unter alkohol-/drogeneinfluss ist, wird man die dashcam wohl nicht innert sekunden einschalten können.
    Würde ich unter Alkohol oder Drogeneinfluss fahren (was ich Nie Tun würde) würde ich sicher KEINE dashcam aktivieren - schon aus Angst dass anhand der Aufnahme mein "beeinflusstes" Fahren erkennbar ist...

  9. #39
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Wer eine Dashcam zur Beweissicherung einsetzen will, sollte die schon so aufbauen, dass er zur Aktivierung nicht fummeln muss. Ein gezielter Griff oder ein Sprachkommando (vielleicht an den Beifahrer?) sollte reichen.

    (Gebremst wird doch mit dem Fuß, oder?)
    Dafür gibt es doch die Loop-Aufnahme!? Kontinuierliche Aufnahme, wo automatisch die alten Bilder nach und nach gelöscht werden ...

    Inwiefern dies im Detail im Hinblick auf Aufnahmedauer, Verwendung etc. legal ist, muss die Politik nun festlegen.
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  10. #40
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    für Fußgänger, Radler und alle andren Verkehrsteilnehmer gilt dieses Urteil doch auch, oder ?

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  11. #41
    gesperrt Avatar von Kosel
    Ort: before I sleep
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Ich verweise auf den eingangs verlinkten Artikel und stelle fest fest, dass du Bullshit schreibst.
    Du bist halt ein Junge vom Lande.
    Früher durfte eine Filmaufnahme nur verwendet werden, wenn sie wegen einer drohenden Gefahr angefertigt wurde. Und das musste man beweisen.

    Jetzt darf die Kamera ewig laufen und die Filmaufnahme wird zugelassen.
    Die Sache mit dem Datenschutz ist eine andere Baustelle.

  12. #42
    onetooth
    unregistriert
    Zitat Zitat von Kosel Beitrag anzeigen
    Jetzt darf die Kamera ewig laufen und die Filmaufnahme wird zugelassen.
    Die Sache mit dem Datenschutz ist eine andere Baustelle.
    Hast du den verlinkten Artikel im Eingangsposting gelesen?
    Laut diesem Artikel wurde die Aufnahme als Beweismittel zugelassen obwohl sie illegal entstanden ist. Du kannst natürlich eine Dashcam laufen lassen, nur ab heute gelten schon wieder andere Regeln. Das ist dann dein Risiko.

  13. #43
    gesperrt Avatar von Kosel
    Ort: before I sleep
    Genau.

  14. #44
    onetooth
    unregistriert
    Zitat Zitat von Kosel Beitrag anzeigen
    Genau.
    So genau wollte ich das gar nicht wissen, danke für die Antwort.

  15. #45
    Das schlimmste was passieren kann ist doch, dass ich mit dem video ein beweismittel anbringen kann, was zugelassen wird und im gegenzug wg verstoss gegen persönlichkeitsrechte angegangen werde...

    Damit könnte ich ganz gut leben...


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