Zitat von
JackB
Ich finde die Formulierung "als ersten Schritt" etwas beunruhigend.
Weil sie nahelegt, dass weitere Schritte schnell folgen können (oder sollen). Und weil jeder Schritt eine Einschränkung von persönlichen Freiheitsrechten ist.
Dass man anscheinend nicht nackt durch eine Einkaufsstraße gehen darf und im Restaurant keinen Sex haben darf, was ebenfalls Einschränkungen von Freiheitsrechten sind, macht die Sache nicht besser. Natürlich kann der Gesetzgeber Freiheitsrechte einschränken. Aber die Rechtfertigung kann nie der Verweis auf andere, vielleicht noch schwerwiegendere Einschränkungen sein, die bereits erfolgen und von vielen als selbstverständlich erachtet werden. Sondern die Rechtfertigung kann sich nur aus einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile ergeben. Und der Nachteil, dass Freiheitsrechte eingeschränkt werden, darf dabei keinesfalls geringgeschätzt werden.
Und noch etwas gefällt mir nicht am "ersten Schritt": Es wäre beileibe nicht der erste Schritt. Es wurden schon viele Schritte gemacht: Verbot der Abgabe an Jugendlich, Verbot des Ausschanks an Jugendliche, Einschränkung der Verkaufszeiten, Besteuerung, ... es wäre vielleicht der zehnte oder der fünfzehnte Schritt.