Seite 8 von 9 ErsteErste ... 456789 LetzteLetzte
Ergebnis 106 bis 120 von 122
  1. #106
    Auffe Couch für den BVB Avatar von Jaspis I.O.F.F. Team
    Ort: Doatmund
    MoT,
    15 % sind in jedem ordentlichen Rotwein, das sollte reichen, sich einen gepflegten Schwips anzutrinken.

    Es ist doch zur Zeit so, dass ein billiger Korn in der 0,7 l Flasche weniger kostet als eine mittelpreisige Flasche Wein. Das ist ein Missverhältnis, wenn man auf die reine Wirkung des Zeugs guckt.

  2. #107
    Zitat Zitat von Jaspis Beitrag anzeigen
    MoT,
    15 % sind in jedem ordentlichen Rotwein, das sollte reichen, sich einen gepflegten Schwips anzutrinken.

    Es ist doch zur Zeit so, dass ein billiger Korn in der 0,7 l Flasche weniger kostet als eine mittelpreisige Flasche Wein. Das ist ein Missverhältnis, wenn man auf die reine Wirkung des Zeugs guckt.
    Was aber eine falsche Betrachtungsweise wäre.
    Den mittelpreisigen Wein trinkt man nicht wegen der (berauschenden) Wirkung, sondern wegen des Genusses, oder aus sozialen Gründen. Und dafür zahlt man den Preis, nicht für die 15 % Alkohol.

  3. #108
    Mir wird hier zu viel zwischen Hoch- und Niedrigprozentigem unterschieden. In die Sucht kann man man sich auch mit Liköchen, Prosecco und - als Augenwischerei besonders beliebt - Rotwein süffeln. Natürlich sieht es im Einkaufswagen schicker aus, wenn da nicht die Korn- sondern die Weinflaschen liegen. Man ist ja Genießer. Wenn die Preise erhöht werden sollen, um etwas gegen Missbrauch zu tun, müssten alle alkoholischen Getränke teurer werden, unabhängig vom Alkoholgehalt und wirklich spürbar.
    Geändert von Giftnudel (29-05-2018 um 10:23 Uhr)

  4. #109
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Wenn die Preise erhöht werden sollen, müssten alle alkoholischen Getränke teurer werden.
    Das ist aber bei einem Mindestpreis nicht zwangsläufig der Fall.
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  5. #110
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Das ist aber bei einem Mindestpreis nicht zwangsläufig der Fall.
    Eben.

    Beim Rauchen war es auch nicht nur die Preiserhöhung, die den Konsum hat zurückgehen lassen. Es kam das Rauchverbot in Kneipen und in der Öffentlichkeit dazu. Beim Alkohol werden von Städten erlassene Alkoholverbote aber zurückgenommen, wenn es eine Klägerin gibt, die ihr Recht auf ihr öffentliches Bier einklagt. Da frage ich mich schon, warum muss sie Bier trinken?

  6. #111
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Eben.

    Beim Rauchen war es auch nicht nur die Preiserhöhung, die den Konsum hat zurückgehen lassen. Es kam das Rauchverbot in Kneipen und in der Öffentlichkeit dazu. Beim Alkohol werden von Städten erlassene Alkoholverbote aber zurückgenommen, wenn es eine Klägerin gibt, die ihr Recht auf ihr öffentliches Bier einklagt. Da frage ich mich schon, warum muss sie Bier trinken?
    Das ist eine "falsche" Frage, denn niemand hat gesagt, dass sie Bier trinken müsse.
    Das Urteil besagt, dass sie es darf.

    Sie muss es dürfen, weil es (nach Ansicht des Gerichts) keinen wirklich triftigen Grund gibt, es ihr zu verbieten.

  7. #112
    Für Alkohol sollte nicht mehr geworben werden. Da könnte ich mit leben, weil ich ihn schon gut genug kenne und von seinen Vorzügen überzeugt bin. Er hilft mir, solche Bilder zu ertragen.

    [IMG]*************************/fotos-skaliert/der-fraktionschef-der-gruenen-anton-hofreiter-und-die-linken-politikerin-sahra-wagenknecht-200804418-55830344/2,w=993,q=high,c=0.bild.jpg[/IMG]


  8. #113
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Was aber eine falsche Betrachtungsweise wäre.
    Den mittelpreisigen Wein trinkt man nicht wegen der (berauschenden) Wirkung, sondern wegen des Genusses, oder aus sozialen Gründen. Und dafür zahlt man den Preis, nicht für die 15 % Alkohol.
    Hast du ne Ahnung. Leichte Sommerweine haben zwischen 12, 5 und allerhöchstens 14 Prozent. Darunter auch sehr schmackhafte wie der Mederano der Freixent-Keller.ei Die Weinqualität ist ohnehin nicht abhängig von den Promille. Weder nach oben, noch nach unten.

    Glaub einem Trinker, der zugleich Genießer ist. Ich rede ja auch nicht über Labradore, obwohl ich Hunde nervig finde.

  9. #114
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Zitat Zitat von Premiere0815 Beitrag anzeigen
    Für Alkohol sollte nicht mehr geworben werden. Da könnte ich mit leben, weil ich ihn schon gut genug kenne und von seinen Vorzügen überzeugt bin. Er hilft mir, solche Bilder zu ertragen.

    [IMG]*************************/fotos-skaliert/der-fraktionschef-der-gruenen-anton-hofreiter-und-die-linken-politikerin-sahra-wagenknecht-200804418-55830344/2,w=993,q=high,c=0.bild.jpg[/IMG]
    Ach, du weißt doch, warum sie diese Steinkrüge haben. Damit man den Inhalt nicht sieht. Von Edmond Stoiber sagte man, er habe da immer Kamillentee drin gehabt.

    Der Hofreiter Toni vermutlich einen Heu-Smoothie und Sarah linksdrehende Kulturen im Rote-Beete-Joghurtdrink.
    Geändert von spector (30-05-2018 um 09:20 Uhr)

  10. #115
    Zitat Zitat von spector Beitrag anzeigen
    Hast du ne Ahnung. Leichte Sommerweine haben zwischen 12, 5 und allerhöchstens 14 Prozent. Darunter auch sehr schmackhafte wie der Mederano der Freixent-Keller.ei Die Weinqualität ist ohnehin nicht abhängig von den Promille. Weder nach oben, noch nach unten.

    Glaub einem Trinker, der zugleich Genießer ist. Ich rede ja auch nicht über Labradore, obwohl ich Hunde nervig finde.
    Ich glaube, du hast da etwas falsch verstanden. Die 15 Prozent habe ich von Jaspis übernommen, und ob es 14 oder 15 Prozent sind, spielt in dem Zusammenhang auch keine Rolle.
    Einen Zusammenhang zwischen Genuss (oder Weinqualität) und dem Alkoholgehalt hatte niemand hergestellt. Ich hatte ja geschrieben, und du hast das sogar noch zitiert, dass solche Weine nicht wegen ihres Alkoholgehalts gekauft werden.

  11. #116
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Eben.

    Beim Rauchen war es auch nicht nur die Preiserhöhung, die den Konsum hat zurückgehen lassen. Es kam das Rauchverbot in Kneipen und in der Öffentlichkeit dazu. Beim Alkohol werden von Städten erlassene Alkoholverbote aber zurückgenommen, wenn es eine Klägerin gibt, die ihr Recht auf ihr öffentliches Bier einklagt. Da frage ich mich schon, warum muss sie Bier trinken?
    Welches Rauchverbot in der Öffentlichkeit meinst du? In D gibt es kein allgemeines öffentliches Rauchverbot. Jugendschutz lass ich dabei mal außen vor.

    Der Vergleich zwischen Rauchen und Alkohol hinkt an allen Ecken und Enden. Rauchverbote bei Veranstaltungen, in Kneipen o.ä. gibt es nicht, um das Rauchen allgemein einzudämmen sondern um die anwesenden nicht rauchenden Gäste zu schützen. Passivrauchen ist nicht nur unangenehm sondern auch gesundheitsgefährdend.
    Dafür gibt es beim Rauchen nicht die Gefahr der Enthemmung, der Aggressivität und vor allem natürlich der Gefahr für den Straßenverkehr wie es eine Nebenwirkung des Alkohols ist. Allerdings auch nur bei einem geringen Teil der Menschen, die überhaupt und in welcher Form und Intensität auch immer Alkohol zu sich nehmen.

    Zu deinem letzten Satz: Du verwechselst da etwas. Nicht die Klägerin hat das Urteil gesprochen sondern das Gericht. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, würde die Stadt eine rechtswidrige Anordnung wieder aufheben müssen. Das kann man nur begrüßen.

  12. #117
    Letzte Woche wieder am Flughafen Köln erlebt...

    Wasser: 1 Euro
    Bier : 1,50 Euro
    Cola oder anderes mit Geschmack bzw. Kohlensäure: 3 Euro


  13. #118
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Welches Rauchverbot in der Öffentlichkeit meinst du? In D gibt es kein allgemeines öffentliches Rauchverbot. Jugendschutz lass ich dabei mal außen vor.
    Die Wirkung des Verbotes schlug aber auf öffentliche Plätze durch. Wenn du an der Straßenbahnhaltestelle oder im Park in der Nähe von Rauchern rauchen willstt, geht direkt das Gemecker los. Also vermeidet und reduziert man es automatisch. Dürfen darf man es, aber wer ist schon immer auf Stress aus, zumal dann, wenn man eh die schlechteren Karten hat?

    Der Vergleich zwischen Rauchen und Alkohol hinkt an allen Ecken und Enden. Rauchverbote bei Veranstaltungen, in Kneipen o.ä. gibt es nicht, um das Rauchen allgemein einzudämmen sondern um die anwesenden nicht rauchenden Gäste zu schützen. Passivrauchen ist nicht nur unangenehm sondern auch gesundheitsgefährdend.
    Dafür gibt es beim Rauchen nicht die Gefahr der Enthemmung, der Aggressivität und vor allem natürlich der Gefahr für den Straßenverkehr wie es eine Nebenwirkung des Alkohols ist. Allerdings auch nur bei einem geringen Teil der Menschen, die überhaupt und in welcher Form und Intensität auch immer Alkohol zu sich nehmen.
    Zu den Ursachen für ein Verbot hatte ich gar nichts geschrieben, es kann also auch nichts hinken.
    Zu deinem letzten Satz: Du verwechselst da etwas. Nicht die Klägerin hat das Urteil gesprochen sondern das Gericht. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, würde die Stadt eine rechtswidrige Anordnung wieder aufheben müssen. Das kann man nur begrüßen.
    Ich habe geschrieben: Beim Alkohol werden von Städten erlassene Alkoholverbote aber zurückgenommen, wenn es eine Klägerin gibt, die ihr Recht auf ihr öffentliches Bier einklagt. Da frage ich mich schon, warum muss sie Bier trinken?

    Wo schreibe ich, dass die Klägerin das Urteil gesprochen hat? Etwas "einklagen" und "Klägerin" sein kann man nur vor Gericht.
    Lies auch hier: https://www.ioff.de/showthread.php?4...1#post46945376

    Ich schlage vor, wir lassen die Diskussion. Bei so vielen Missverständnissen schon zu Beginn scheint mir das wenig Sinn zu machen.
    Geändert von Giftnudel (31-05-2018 um 13:31 Uhr)

  14. #119
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen


    Ich habe geschrieben: Beim Alkohol werden von Städten erlassene Alkoholverbote aber zurückgenommen, wenn es eine Klägerin gibt, die ihr Recht auf ihr öffentliches Bier einklagt. Da frage ich mich schon, warum muss sie Bier trinken?

    Wo schreibe ich, dass die Klägerin das Urteil gesprochen hat? Etwas "einklagen" und "Klägerin" sein kann man nur vor Gericht.
    Lies auch hier: https://www.ioff.de/showthread.php?4...1#post46945376
    Das hast du natürlich nirgends geschrieben. Trotzdem finde ich auch, dass du in der Aussage, die Lieb kritisiert, den Fokus falsch richtest.

    Von Städten erlassene Alkoholverbote werden nicht dann zurückgenommen, wenn eine Klägerin dagegen klagt, sondern dann, wenn Gerichte feststellen, dass die Verbote rechtswidrig sind. Die Städte knicken nicht aus Servilität vor nervigen Klägerinnen ein, sondern weil ihre Alkoholverbote rechtswidrig sind, und das sind sie dann schon von Anfang an. Die Klage der Kläger war der Anlass für das Gericht, die Rechtswidrigkeit festzustellen, aber nicht der Grund für die Rücknahme.

  15. #120
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Das hast du natürlich nirgends geschrieben. Trotzdem finde ich auch, dass du in der Aussage, die Lieb kritisiert, den Fokus falsch richtest.
    Rischtisch.
    Von Städten erlassene Alkoholverbote werden nicht dann zurückgenommen, wenn eine Klägerin dagegen klagt, sondern dann, wenn Gerichte feststellen, dass die Verbote rechtswidrig sind. Die Städte knicken nicht aus Servilität vor nervigen Klägerinnen ein, sondern weil ihre Alkoholverbote rechtswidrig sind, und das sind sie dann schon von Anfang an. Die Klage der Kläger war der Anlass für das Gericht, die Rechtswidrigkeit festzustellen, aber nicht der Grund für die Rücknahme.
    Auch das habe ich nicht geschrieben/gemeint. ICH fand es nervig, dass eine einzelne Frau sich gemüßigt sah zu klagen, um - wie gewohnt - ihr Bier trinken zu können. Sie hätte FÜR MEIN EMPFINDEN auch etwas Antialkoholisches trinken können und der Abend wäre genau so gelungen.

    Noch hat die Stadt anscheinend gar nichts zurückgenommen.

    ...Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt es nun bei der Stadt, ob sie das Verbot aus ihrem Ordnungsrecht streicht. Die Stadt kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
    https://rp-online.de/nrw/staedte/dui...y_aid-22818799

    Und jetzt haben wir genug Korinthen für zwei Kuchen. Hoffentlich wolltet ihr backen. Ich brauche keine.


Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •