Ich freu mich schon auf deines
Was die Gesetzeslage betrifft, hilft vielleicht das hier weiter....und ich meine das galt schon immer
in dem Artikel steht auch was und wann ein Bau/Kunstwerk fotografiert werden darf. Interessant!Bei Selfies und anderen Fotos muss man zudem das Persönlichkeitsrecht im Blick haben. Aus diesem lässt sich ableiten, dass ein Selfie etwa mit einem Sportler oder Sänger dann erlaubt ist, wenn es sich um einen offiziellen Auftritt handelt; solche Fotos dürfen auch verbreitet werden. Ist ein Promi allerdings privat unterwegs, „ist die Rechtslage schwieriger“, so Solmecke. Zudem sei eine Einwilligung zum gemeinsamen Selfie nicht gleichzusetzen mit der Erlaubnis, das Foto etwa im Internet zu veröffentlichen! Wer also einen Star oder ein Sternchen fragt, ob ein Selfie okay wäre, sollte auch kurz fragen, ob es gepostet werden kann.
Quelle: AKTIVonline – https://www.aktiv-online.de/ratgeber...sen-muss-10614
https://www.refrago.de/Wenn_ich_eine...n.frage79.html
Und privat bleibt halt privat, das war eh schon immer verboten.
Ich frage mich auch immer ob wir Österreicher einen anderen Geschmack als unsere Nachbarn haben
Ach ja, mit Sportfotos schaut es ganz schlecht aus bei mir, obwohl ich Sport liebe
Hier noch mehr Info zum Thema Abbildung und Rechte:
Es um einen exemplarischen Prozess wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und street photography im allgemeinen. Es ist ein Artikel vom 10. Juli 2018 und er berichtet über ein Bundesverfassungsurteil gibt, dass Abbildungen mit Menschen z.B. nicht ausdrücklich verbietet, sondern zulässt unter bestimmten Bedingungen:
Zitat: "Es sei bei der Straßenfotografie geradezu „strukturtypisch“, dass Menschen ungestellt und deshalb auch ohne vorherige Einwilligung abgebildet werden. Das BVerfG erkennt hier ausdrücklich die „Eigengesetzlichkeiten der Straßenfotografie“ an. Es sei bei der Straßenfotografie geradezu „strukturtypisch“, dass Menschen ungestellt und deshalb auch ohne vorherige Einwilligung abgebildet werden. Das BVerfG erkennt hier ausdrücklich die „Eigengesetzlichkeiten der Straßenfotografie“ an...."
Die Klägerin hat aber auch Recht bekommen, wegen der ungefragten und ungünstigen Abbildung ihrer Person auf einem Ausstellungsplakat. Man soll also:
Zitat: "Mit möglichst objektiviertem Blick ist zu prüfen, ob die Personenabbildung die Gefahr in sich birgt, das Ansehen oder die persönliche Ehre der Person zu schädigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Person in einer unvorteilhaften Sekunde bildlich fixiert wird und das Foto daher in besonderem Maße peinlich oder bloßstellend wirkt."
https://www.fotomagazin.de/praxis/fo...ssenfotografen
Also bei dem Pferdepublikum z.B. hätte ich jetzt wirklich keine Sorge.
Was ich hier gut finde, ist, dass es nicht komplett abgelehnt wird, im öffentlichen Raum ohne Rückfrage Personen abzulichten und diese dann auch veröffentlichen zu dürfen.
Nachtrag:
@Berghuhn, wie Du ja schriebst, es wird noch jede Menge zu klären sein.
hast Du eine Idee, ob so ein Urteil wie in dem Link jetzt sozusagen Schnee von gestern ist,
wegen der infos von Dir, die Du gepostet hattest?
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html
Geändert von nordseekrabbe (20-07-2018 um 14:15 Uhr)
@ Nordseekrabbe: In diversen Fotoforen wird weiterhin wg. DSGVO diskutiert. Und es bleibt bei den ganz unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Das oben von Dir genannte Urteil hat jetzt auch nichts mit der DSGVO zu tun - sondern mit dem Recht am eigenen Bild. Die DSGVO regelt die "Datenerfassung". Denn lt. Rechtsauffassung verschiedener Juristen ist das Anfertigen einer digitalen Fotografie eine Datenerfassung. Wenn sich das mit allen Konsequenzen durchsetzt, kann es passieren, dass Du ein bestimmtes Motiv weiterhin analog fotografieren darfst, aber nicht digital..., weil es eine unzulässige Datenerfassung darstellt...
Positiv am von Dir genannten Urteil empfinde ich es, dass "Streetfotografie" als Kunstform anerkannt wurde, auch das Spontane, was verloren gehen würde, wenn Du der Person vorher ein "Model Release" unter die Nase halten würdest. Nichtsdestotrotz sind die Grenzen eng - was ich grundsätzlich sehr begrüße. Das FotografInnen sich egal in welchem Themenbereich ethisch verhalten sollen, finde ich mehr als wichtig. Also weder Menschen ungefragt in situativ intimen/emotionalen Momenten fotografieren, noch querfeldein durch ein Naturschutzgebiet marschieren und/oder Tiere stören, etc. etc. (Auch, wenn es dann manche Bilder einfach nicht mehr geben wird.)
Natürlich kann es urkomisch sein, wenn ich jemanden fotografiere, der gerade eine Grimasse zieht - aber sieht das "Opfer" das auf einem großflächigem Bild oder im Internet genau so?
Hier im IOFF im Wettbewerb hat es sich meines Erachtens in den vergangenen Jahren bewährt, quasi keine Fotos einzureichen, auf denen Menschen erkennbar waren. Die Materie ist einfach zu speziell und zu schwierig und wir sind hier keine Profis.
Versuchs halt mal - bei dieser hier eingestellten Größe wirst du nach meinem Dafürhalten niemanden 'gut erkennen'.
¹ Aber das weißt du ebensowenig wie die anderen Betrachter aus dem IOFF.
² Sofern diese online zugänglich wäre...
³ Nein, zumindest nicht, wenn mehrfach die Pferde getauscht wurden.
Tja, wenn du das glaubst, dann mach's doch mal: Finde den Namen des Reiters heraus. (Frau W. isses nicht, den Tipp geb ich gratis)