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  1. #1036
    Wenn ich wissen will, warum schräg unterhalb von unserem Haus ein Stück Wald plattgemacht wird, an wen kann ich mich wenden? Gemeinde weiß nix, Forstamt sagt, sie dürfen keine Auskunft geben.

    Oder andere Frage: Wenn ich als Privatwaldbesitzer ein Stück Wald plattmache, darf ich das einfach? Muss das nicht genehmigt werden?

    Wenn ich "plattmachen" schreibe, meine ich das übrigens so. Jeder einzelne Baum wird gefällt. Sieht für mich so aus, als ob da Platz für irgendwas (Bauvorhaben?) geschaffen wird, aber Bauamt sagt, sie wissen nichts.

  2. #1037
    habt ihr ein Grün- und Umweltamt? Die genehmigen das doch meist.

    Oder frag die Arbeiter direkt, in welchem Auftrag sie arbeiten.

  3. #1038
    Nee, wir sind eine kleine Gemeinde, Grün- oder Umweltamt gibt's bei uns nicht. Einen Arbeiter hab ich sogar heute morgen gefragt, als ich mit dem Hund unterwegs war. Allerdings hab ich nicht gefragt, in wessen Auftrag sie arbeiten, sondern ob er weiß, warum/wofür die Bäume gefällt werden. Darauf sagte er, das wisse er nicht. Ich kann mir allerdings denken, in wessen Auftrag sie gefällt werden, weil ich inzwischen weiß, wem der Wald gehört.

    Mich interessiert halt, ob das a) genehmigungspflichtig ist und b) tatsächlich genehmigt wurde. Und halt grundsätzlich, ob Privatwaldbesitzer machen dürfen, was sie wollen. Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen.

  4. #1039
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von Sara Sidle Beitrag anzeigen
    Und halt grundsätzlich, ob Privatwaldbesitzer machen dürfen, was sie wollen. Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen.
    Kann ich mir auch nicht vorstellen.
    Du musst ja schon als normaler Grundstücksbesitzer eine Fällgenehmigung für viele Bäume holen.
    Obstbäume kann man wohl ohne fällen. Aber wir hatten hier uralte Bäume, die kein Landschaftsgärtner pflegen wollte, weil zu gefährlich. Trotzdem mussten wir erst eine Genehmigung holen und durften das dann erst fällen.

    Aber OB jeder immer eine holt, ist eine andere Frage.
    Irgendein Grün/Umweltamt muss aber ja für euch zuständig sein?

  5. #1040
    Ich hab inzwischen mit dem Förster telefoniert. Der weiß auch von nix. Er hat gesagt, bei weniger als 0,3 ha und wenn der angrenzende Wald keinen Schaden nimmt und der Waldbesitzer sich ans Landeswaldgesetz hält, braucht er keine Genehmigung. Ich hab null Augenmaß und kann deshalb ganz schlecht schätzen, wie groß das Stück ist. Er hat immerhin auch gesagt, dass er sich's mal anschaut.

    Naja, mehr kann ich nicht tun. Ich könnte mich höchstens noch an die letzten Bäume anketten - zwei große Eichen stehen noch, die wären geeignet. Immerhin hab ich mal auf den Busch geklopft. ABER: Selbst wenn die Fällung nicht rechtens war - weg sind sie jetzt, die Bäume. Dann wird vielleicht ne Strafe fällig, aber das bezahlt der, dem der Wald gehört, aus der Portokasse.

  6. #1041
    Koyaanisqatsi Avatar von Suther Cane
    Ort: Ende der Welt
    Wenn Du Dich ankettest, ruf vorher RTL an. Sonst macht das wenig Sinn.

  7. #1042
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von Sara Sidle Beitrag anzeigen
    Naja, mehr kann ich nicht tun. Ich könnte mich höchstens noch an die letzten Bäume anketten - zwei große Eichen stehen noch, die wären geeignet. Immerhin hab ich mal auf den Busch geklopft. ABER: Selbst wenn die Fällung nicht rechtens war - weg sind sie jetzt, die Bäume. Dann wird vielleicht ne Strafe fällig, aber das bezahlt der, dem der Wald gehört, aus der Portokasse.
    Wenn du weißt, wer das ist, frag doch mal nach? Vielleicht ärgert dich das dann weniger, wenn du weißt, warum die gefällt wurden?

    Als wir damals fällen mussten, hat hier ein Nachbar ein riesen Drama gemacht. Er hat mich mehrmals beleidigt und versprochen, dass er das verhindern wird usw.
    Wir haben das aber nur aus Sicherheitsgründen gemacht. Das hat Geld, Sichtschutz und Schatten gekostet. Ich hätte die gerne behalten.

  8. #1043
    und wenn du Pech hast, dann kommt er dir mit Tierchen, Borkenkäfern oder so und schon durfte er?

  9. #1044
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
    und wenn du Pech hast, dann kommt er dir mit Tierchen, Borkenkäfern oder so und schon durfte er?
    Ist das auf mein Posting bezogen?
    Falls ja, habe ich dich nicht verstanden

  10. #1045
    la joie de vivre Avatar von Berghuhn
    Ort: am Berg natürlich...
    @ Sara Sidle: Meine Eltern haben auch einen kleinen Privatwald am Rand des "echten" Waldes, den mein Ur-Uropa und Ur-Opa angepflanzt hat. Da brauchen meine Eltern keine Genehmigung, wenn sie mal den einen oder anderen Baum entnehmen, weil das Kaminholz knapp wird.

    Genehmigungen sind von Landkreis zu Landkreis oder auch zu Kommune zu Kommune unterschiedlich. Und manche fällen auch, obwohl sie nicht dürfen. Ich habe gerade erst von Bekannten gehört, dass in ihrer Nachbarschaft jemand trotz Verbot in einer Nacht- und Nebelaktion gefällt hat, damit er Bauplätze mit Aussicht verkaufen konnte. Die 50.000 Euro Bußgeld interessierten ihn nicht... siehe Portokasse.

  11. #1046
    Zitat Zitat von Sabuha Beitrag anzeigen
    Ist das auf mein Posting bezogen?
    Falls ja, habe ich dich nicht verstanden
    sorry sollte eigentlich an Sara direkt sein, aber so haben es unsere Nachbarn damals gemacht. Bäume gefällt, obwohl es nicht erlaubt war und dann hingegangen und gesagt, die hatten einen Käferbefall...

    was ich sagen will, im Zweifelsfall finden die sicher eine Ausrede...

  12. #1047
    Selbst kleine Gemeinden haben (manchmal über den Landkreis) oft einen Umweltbeauftragten. Bei uns ist das ehrenamtlich. Wer den Job macht, besitzt viel Engagement für die Umwelt. Wenn du den findest und ansprichst, brauchst du keine Ketten mehr. Der legt dann los.
    Jetzt erhältlich! Band 12 Staller und der kantige Igor ganz frisch im Buchhandel, online und direkt beim Autor.
    Der voraussichtlich letzte Staller-Krimi!

  13. #1048
    Zitat Zitat von Sara Sidle Beitrag anzeigen
    Er hat gesagt, bei weniger als 0,3 ha und wenn der angrenzende Wald keinen Schaden nimmt und der Waldbesitzer sich ans Landeswaldgesetz hält, braucht er keine Genehmigung. Ich hab null Augenmaß und kann deshalb ganz schlecht schätzen, wie groß das Stück ist.
    0,3 ha sind 3.000 qm, also eine Fläche von z. B. 50 x 60 m oder 100 x 30 m.

  14. #1049
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Erinnert mich an das hier:

    http://www.kn-online.de/Lokales/Sege...lzt-in-Nuetzen

    Die Kaltenkirchener waren nicht begeistert, weil das Waldstück ein Schallschutz zwischen Ort und Autobahn war.

    Aber es lag auf Nützener Gebiet und der Kahlschlag war genehmigt.
    .

  15. #1050
    Elina²
    unregistriert
    Wir dürfen hier fällen wie es uns beliebt solange es sich um Nadelbäume handelt. Bei Laubbäumen brauchen wir eine Genehmigung von der Gemeinde. Die geben sie uns nicht für eine große dicke Eiche, die direkt in die Oberleitung wächst. Beschneiden dürfen wir sie dort auch nicht, dafür wäre der Besitzer der Oberleitung, sprich der Stromversorger, zuständig. Eiche auf unserem Grundstück, Oberleitung vor unserem Grundstück. Der Stromversorger sagt jedoch, dass der Beschnitt zu gefährlich ist.
    Jetzt könnte ich sagen "Ist mir egal!", denn ich hänge nicht an der Oberleitung sondern habe alles unterirdisch. Aber letztlich ist es mein Baum, der da über kurz oder lang, wobei ich eher bei kurz bleibe mit dem richtigen Sturm, einen Schaden anrichtet, den ja vor allem dann die an die Oberleitung angeschlossenen Haushalte betrifft.

    So streite ich seit bald drei Jahren mit der Gemeinde und dem Stromversorger, dass dieser Baum dringend beschnitten werden muss im Bereich der Oberleitung. Alles darunter machen wir selbst, im Bereich der Oberleitung dürfen wir nicht, der Stromversorger möchte nicht. Fällen generell erlaubt die Gemeinde sowieso nicht.
    Ich sehe es letztlich so: Im Fall des Falles komme ich mit meiner dicken Akte Schriftverkehr inkl. Anwaltsschreiben mittlerweile und bin auf jeden Fall abgesichert, dass ich ausreichend und mit Hingabe auf diese Problematik hingewiesen habe und mich damit nun auch in keiner weiteren Verantwortung sehe (Schadensbegrenzung). Am 13.März ist ein Gerichtstermin für das Problem

    Auch habe ich unter der Eiche an meinen Zaun ein Schild angebracht, dass das Parken dort auf eigene Gefahr geschieht, denn der Bereich davor auf dem geparkt werden kann, gehört mir und ist stark frequentiert von Wanderern und Schützen und Jägern und Försten und Halunken.


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