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  1. #91
    Speechless, not clueless Avatar von ganzblau
    Ort: im Dörfli
    Danke, Hope, für den Gedankenanstoss

    Es ist eben nicht jede Situation wie die andere. Ich sehe es so: In normalen Alltagssituationen gilt eher das Interessensgebot. Wer mag, der darf und soll tun, was er mag, auf eigene Verantwortung. In Ausnahmesituationen wäge ich SEHR GENAU ab, welche Intention hinter einer Veröffentlichung steht. Sobad ich mich einer Propaganda-Aktion gegenüber sehe, hüte ich mich, zu deren Instrument zu werden.

    Dabei muss ich anfügen, dass ich mich die letzten 20 Jahre über grundsätzlich NICHT in Friedens-, sondern in Kriegszeiten sehe. Und zwar gegen alle möglichen reaktionären, angstmachenden Kräfte, denen ich ganz bewusst nicht auf den Leim gehen will.

    Aus diesem Grund sind für mich in vielen Bereichen moralische Überlegungen massgeblich, die sich nur bedingt mit einem "Laissez faire" bzw. "jeder, wie er mag" vertragen.

    Alles, was Terror schürt, gehört für mich mit dazu.
    If we don't succeed in leaving patriarchy behind, this planet is toast.

  2. #92
    Zitat Zitat von fraktal Beitrag anzeigen
    Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Ehrlich gesagt finde ich diese moralisierende Oberhoheit, wie mit sowas zu verfahren ist, mindestens verdächtig, oder heuchlerisch.
    Ich denke, das ist *Küchenpsychologie an* eine Ersatzhandlung, die auf zwei Ebenen angesiedelt ist.

    Die ursprünglich angestrebte Handlung ist die Bestrafung des Täters. Die ist einem aber verwehrt, da der neuseeländischen Justiz vorbehalten und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

    Indem man die von ihm erwünschte Verbreitung des Videos unterbindet, versucht man ihn auf diese Weise "ersatzweise" zu bestrafen.

    Auf einer zweiten Ebene richtet man den eigentlich gegen den Täter gerichteten Zorn gegen die Verbreiter des Videos und findet so "Ersatz-Schuldige", die man - im Gegensatz zum Täter - tatsächlich wirkungsvoll bestrafen kann, etwa, indem man sie von seiner Freundesliste streicht. Wie weit dieser Zorn gegen die Ersatz-Schuldigen gehen kann sieht man im Post #69, indem ein User ausmalt, wie er einen Versender des Videos bestrafen würde.

  3. #93
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Videos von Tätern, Christchurch, ISIS usw. sollten niemals geteilt werden. Wenn sich jemand das Leid in Kriegsgebieten ohne Bilder nicht vorstellen kann, hat bereits eine emotionale Abstumpfung stattgefunden, da mit Respekt zu argumentieren ist für mich durchsichtiger als sich einen Splatterfilm zur reinen Unterhaltung anzuschauen und das wenigstens zuzugeben.

    Die Bilder der Toten aus den KZ's wurden von den Befreiern verbreitet, historische Zeugnisse eines Massenmords, den die Täter eben nicht öffentlich machten - die Intention der Verbreitung war die Korrektur.
    mir ging auch der leidige Vergleich mit Splatter/Snuff Filmen durch den Kopf

  4. #94
    Zitat Zitat von fraktal Beitrag anzeigen
    Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Ehrlich gesagt finde ich diese moralisierende Oberhoheit, wie mit sowas zu verfahren ist, mindestens verdächtig, oder heuchlerisch.
    [...] Ich finde, es gibt weitaus schlimmere Sachen als so ein Video zu teilen.
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Ich denke, das ist *Küchenpsychologie an* eine Ersatzhandlung, die auf zwei Ebenen angesiedelt ist.
    Ich bin erstaunt, wie eine unzweideutig konkret strafbare Handlung wie das Teilen und Verbreiten dieses Videos hier gerade verharmlost und dem eigenen Ermessen überantwortet wird.
    Es handelt sich um eine in Deutschland direkt strafbare Handlung nach Paragraph 131 Strafgesetzbuch, die mit Freihaitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

    Da ist der Handlungs- und Ermessensfreiheit des Einzelnen vom Gesetzgeber eine ganz klare Grenze gesetzt: Es ist verboten und wird bestraft.

  5. #95
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Ich bin erstaunt, wie eine unzweideutig konkret strafbare Handlung wie das Teilen und Verbreiten dieses Videos hier gerade verharmlost und dem eigenen Ermessen überantwortet wird.
    Es handelt sich um eine in Deutschland direkt strafbare Handlung nach Paragraph 131 Strafgesetzbuch, die mit Freihaitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

    Da ist der Handlungs- und Ermessensfreiheit des Einzelnen vom Gesetzgeber eine ganz klare Grenze gesetzt: Es ist verboten und wird bestraft.
    Tu bitte nicht so, als ob das in diesem konkreten Fall eindeutig sei.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 131 Gewaltdarstellung

    [...]
    die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt
    Was das Video in welcher Art schildert, insbesondere, ob dadurch "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten" ausgedrückt wird, das kann nur jemand beurteilen, der das Video kennt und zudem die juristische Expertise besitzt, es einordnen zu können. Trifft das auf dich zu?

    Außerdem, wenn man auf der juristischen Schiene argumentiert: Das Gesetz sieht als Bestrafung Freiheits- oder Geldstrafe vor. Davon abweichende und darüber hinausgehende Strafen wie eine "Kieferkorrektur", Traumatisierung der Kinder des Täters oder Streichen von der Freundesliste wären also nicht nötig.

  6. #96
    Du kannst jetzt natürlich versuchen, spitzfindiger zu sein als Juristen, die Polizei und die Gesetzgebung - Du musst es aber natürlich nicht unbedingt.
    Manchmal ist es auch eine wertvolle Option, mal nichts zu sagen.

    https://www.mdr.de/nachrichten/polit...afbar-100.html
    https://www.wz.de/panorama/teilen-vo...n_aid-37531107
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
    https://www.polizei-praevention.de/a...n-geteilt.html

  7. #97
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Ich bin erstaunt, wie eine unzweideutig konkret strafbare Handlung wie das Teilen und Verbreiten dieses Videos hier gerade verharmlost und dem eigenen Ermessen überantwortet wird.

  8. #98
    nachlese
    https://www.youtube.com/watch?v=hIR0Uwr5V8g
    europäische und arabische kulturen haben beef in neuseeland, warum nicht mehr aufmerksamkeit für die ureinwohner, auf deren heimatboden sich das abspielt?
    Das Netz hat keine Obergrenze.. Das Schöne: Im Netz ist jede Aussage wahr. -- Nur die Fragen, die im Prinzip unentscheidbar sind, können wir entscheiden. (Heinz von Foerster)
    http://www.antiquealive.com/Blogs/Ha...ean_House.html

  9. #99
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Irgendwas ist immer. Dann also beim nächsten Massenmord in den USA ein Youtube-Link zu den Indianern.

  10. #100
    @Hans: weil es mittlerweile halt auch der Heimatboden für genau diese europäischen und arabischen Kulturen ist

  11. #101
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Ich bin erstaunt, wie eine unzweideutig konkret strafbare Handlung wie das Teilen und Verbreiten dieses Videos hier gerade verharmlost und dem eigenen Ermessen überantwortet wird.
    Es handelt sich um eine in Deutschland direkt strafbare Handlung nach Paragraph 131 Strafgesetzbuch, die mit Freihaitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

    Da ist der Handlungs- und Ermessensfreiheit des Einzelnen vom Gesetzgeber eine ganz klare Grenze gesetzt: Es ist verboten und wird bestraft.
    So klar ist das nicht, selbst wenn einiges dafür spricht, müsste es schon Präzedenzfälle geben, um von einer klaren Straftat auszugehen. Jedenfalls habe ich dejure.org keine ähnlich gelagerten Fälle gefunden. Meistens geht es um Gewaltdarstellung in Filmen, Videos usw.

  12. #102
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    So klar ist das nicht, selbst wenn einiges dafür spricht, müsste es schon Präzedenzfälle geben, um von einer klaren Straftat auszugehen. Jedenfalls habe ich dejure.org keine ähnlich gelagerten Fälle gefunden. Meistens geht es um Gewaltdarstellung in Filmen, Videos usw.

    Hatte ich oben schon mal alles verlinkt, aber hier sehr gerne noch mal ausführlicher.
    Der Kontext der Zitate erschließt sich aus dem jeweiligen Gesamttext.

    Das Weiterleiten des Videomaterials ist nicht nur in Neuseeland strafbar, sondern auch in Deutschland, erklärt der hallesche Rechtsanwalt für Medienrecht, Michael Geiger. Das Ansehen an sich sei nicht strafbar, das Teilen schon, "weil ich damit das Persönlichkeitsrecht Dritter verletze und das steht auch in Deutschland unter Strafe."
    https://www.mdr.de/nachrichten/polit...afbar-100.html

    Um das Übel sozusagen an der Wurzel zu packen, sind die Betreiber der sozialen Netzwerke verpflichtet, eindeutig rechtswidrige Inhalte wie das Christchurch-Video binnen 24 Stunden aus dem Netz zu entfernen. Handelt es sich dabei um einen terroristischen Anschlag, soll es künftig sogar noch schneller gehen: Eine geplante EU-Verordnung sieht die Entfernung innerhalb einer Stunde vor.
    https://www.wz.de/panorama/teilen-vo...n_aid-37531107

  13. #103
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Hatte ich oben schon mal alles verlinkt, aber hier sehr gerne noch mal ausführlicher.
    Der Kontext der Zitate erschließt sich aus dem jeweiligen Gesamttext.


    https://www.mdr.de/nachrichten/polit...afbar-100.html




    https://www.wz.de/panorama/teilen-vo...n_aid-37531107
    Da ist von §131 nicht mehr die Rede. Aber von §201a.

    Natürlich könnte es strafbar sein. Aber es ist eben nicht so klar, wie du es dargestellt hast.

  14. #104
    *seufz*
    Aus den obigen Links:
    In solchen Fällen greift der Paragraf 131 des Strafgesetzbuches. [...]
    Voraussetzung ist dabei, dass die gezeigte Tat verherrlicht oder verharmlost wird oder das "Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise" dargestellt wird.[...]

    Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist es zudem denkbar, dass in solchen Fällen der Strafrechtsparagraf 201a angewandt wird
    Nach deutschem Recht ist das Filmen oder Weiterleiten von Bildmaterial, in dem die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau gestellt wird, strafbar. Es drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
    Wer das Christchurch-Video in Deutschland weiterleitet, könnte jedoch auch noch härter bestraft werden, meint Rechtsanwalt Geiger. "Hier im konkreten Fall Neuseeland kommen auch noch andere strafrechtliche Aspekte in Belang. Es könnte der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein oder Gewaltverherrlichung."
    Und wenn Du es partout noch mal im Detail von einem Rechtsanwalt aufgedröselt bekommen möchtest - bitte hier entlang:
    https://www.wbs-law.de/allgemein/vid...trafbar-79847/
    Daraus:
    Insofern kann jeder nach §§ 130, 131 StGB wie der ursprüngliche Täter bestraft werden, der das Video teilt
    WBS sollte Dir bzgl ihrer Expertise in Sachen Internet-Recht ein Begriff sein.

    So - ich habe das jetzt ausreichend dargelegt.
    Wenn Du danach eine andere Wertung vornimmst, ist Dir das absolut unbenommen.
    Die Äußerungen bzgl. der Wertung mit 131 und ggf. noch zusätzlich greifender Paragraphen ist aus meiner Sicht klar.
    Insofern werde ich mich dazu auch nicht noch einmal ergänzend hier äußern.

    Hintergrung meines Ursprungsposts war, dass das Teilen des Videos auf eine rein moralische, dem Einzelnen überlassene Beurteilungsstufe gesetzt wurde. Dies ist definitiv falsch. Darum ging es mir.
    Geändert von Campanula (02-04-2019 um 15:05 Uhr)

  15. #105
    Das ist wenig überzeugend, was Solmecke da schreibt. Es sein denn, er kennt das Video. Er scheint davon auszugehen, dass sich jemand, der das Video teilt, mit der Tat an sich identifiziert, sie also gutheißt. Das wäre erschreckend, glaube ich aber nicht.


    Es kann natürlich nicht schaden, die oft leutselige FB-Gemeinde vor evtl. juristischen Konsequenzen zu warnen. Ob es zur Strafe kommt oder nicht, allein schon die Einleitung von Ermittlungen wünscht ja niemand wirklich.


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