4e
Schöne Idee.
Ich habe leider nur die Hälfte verstanden und habe definitiv keine Zeit mich jetzt intensiver mit dem Text auseinanderzusetzen. Ich würde es gern, aber ich schaff es einfach nicht. D.h. ich kann nur Teilnehmen wenn mir irgendjemand die Orga und Deadlines übersetzt.
Fergie, lieben Dank. Ich versuche es zu schaffen. Ich werd dann wohl Restbestände nehmen. Für Neues fehlt die Zeit.
Ich hoff ja noch weiterhin hier mitmachen zu können...aber das wird immer enger. Hab ja auch keine Abensdstunden mehr für den ISC, da ich mit Mausi zusammen ins Bett geh.
Heute Abend kommt dann auch noch im zweiten Posting eine "Übersetzung", wir wollten euch erstmal etwas Bürokratie knabbern lassen.
Wir haben auch schon einige schöne Nachrichten bekommen, die sich so toll lesen wie der Startpost.
Nicht bis Montag?
"bis zum achten Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung"
Was hat es denn mit dieser Regel der Eheschließung eines Interpreten auf sich?
Wenn mein Künstler also mit jemandem verheiratet ist, der griechische Wurzeln besitzt, darf ich ihn für Griechenland einsetzen?
Tut es nicht.
Es steht:
Ich verstehe das eher so, dass der Ehepartner schon gebürtig aus dem entsprechenden Land kommen muss und Wurzeln nicht ausreichen. Von der "Abstammung des Ehepartners oder der Ehepartnerin" steht nichts.Die Bestimmung der Staatsangehörigkeit erfolgt über die Abstammung
der Eltern, den Geburtsort, sowie durch Eheschließung oder Einbürgerung.