Mietpreisbremse mit Grundgesetz vereinbar [welt.de]
Die zitierte Begründung ist schon ziemlich sozialistisch und planwirtschaftlich angehaucht, oder?Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab. [...]
„Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“, erklärten die Verfassungsrichter. Die Regulierung der Miethöhe sei auch verfassungsrechtlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen. [...]
Die linken Parteien werden es zum Anlass nehmen, weitere Verschärfungen zu fordern und umzusetzen. Auf die BVerfG-Entscheidung zum Mietendeckel wird man wohl leider noch einige Jahre warten müssen ...