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  1. #106
    Campanula, du schmeißt dich hier ziemlich ins Zeug ohne dich auch nur ansatzweise über die Vergewaltigungsvorwürfe gegenüber Assange informiert zu haben. Dabei wurde es nie in Frage gestellt, dass der Sex, den Assange mit den Damen hatte, jeweils einvernehmlich war. Das, was zur Frage steht ist die Sache mit dem Kondom und was jeweils mit ihm passiert ist.

  2. #107
    Zitat Zitat von OuterRange Beitrag anzeigen
    Campanula, du schmeißt dich hier ziemlich ins Zeug ohne dich auch nur ansatzweise über die Vergewaltigungsvorwürfe gegenüber Assange informiert zu haben.
    Das ist meine Quelle:
    The rape accusation against Assange dates from August 2010. The alleged victim accused him of having sex with her while she was sleeping, without using a condom, and despite her repeated refusals to have unprotected sex with him.
    https://www.theguardian.com/media/20...ecretary-urged

    Nennst Du mir Deine?
    Ganz unabhängig von den genauen Vorgängen (die eben in einem Prozess und nicht durch uns hier zu untersuchen wären) lautet(e) der Grund für das Auslieferungsverfahren "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung". Also muss auch genau das geklärt werden. Von der Justiz.
    Nicht von uns.
    Das ist mein Standpunkt - und offensichtlich auch der Standpunkt diverser britischer Abgeordneter.
    Die sicherlich alle genauso schlecht unterrichtet sind wie ich.

    Edit: Hier kann der Brief der britischen Abgeordneten (parteienübergreifend UND über beide Kammern des Hauses hinweg!) übrigens nachgelesen werden:
    https://www.theguardian.com/media/20...ecretary-urged
    Geändert von Campanula (13-04-2019 um 14:32 Uhr)

  3. #108
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Das ist meine Quelle:

    https://www.theguardian.com/media/20...ecretary-urged

    Nennst Du mir Deine?
    Ganz unabhängig von den genauen Vorgängen (die eben in einem Prozess und nicht durch uns hier zu untersuchen wären) lautet(e) der Grund für das Auslieferungsverfahren "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung". Also muss auch genau das geklärt werden. Von der Justiz.
    Nicht von uns.
    Das ist mein Standpunkt - und offensichtlich auch der Standpunkt diverser britischer Abgeordneter.
    Die sicherlich alle genauso schlecht unterrichtet sind wie ich.

    Edit: Hier kann der (parteienübergreifende!) Brief der britischen A bgeordneten übrigens nachgelesen werden:
    https://www.theguardian.com/media/20...ecretary-urged
    https://www.welt.de/politik/ausland/...l-Assange.html

  4. #109
    Prima - danke Dir!

    Und schau: Deine Quelle ist von 2010 - meine von 2019 (gestern).
    Und in beiden steht der gleiche potenzielle Sachverhalt:
    Wie freiwillig der Geschlechtsverkehr stattfand, will ein Gericht entscheiden und hat einen Haftbefehl erlassen, um Assange zu verhören. Das Gesuch hatte wesentlich dazu beigetragen, dass Assange abgetaucht war.

    Ihm, so wird kolportiert, wird vorgeworfen, die Forderung der Frauen beim Sex ein Kondom zu benutzen, ignoriert zu haben.

    Unklar ist, was tatsächlich geschehen ist. Mal heißt es, er habe das Präservativ mitten im Akt wieder abgezogen, mal soll es kaputt gegangen sein. Es gibt auch die Behauptung, dass er in die andere Frau ungeschützt eingedrungen sei, während sie geschlafen habe.
    Das ist jetzt aus Deiner Quelle von 2010.


    Der dann ausgestellte Auslieferungsantrag folgte dem Vorwurf "Rape".

    Dies zu klären, ist Sache der Justiz.
    Genau DAS fordere ich.

  5. #110
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Prima - danke Dir!

    Und schau: Deine Quelle ist von 2010 - meine von 2019 (gestern).
    Und in beiden steht der gleiche potenzielle Sachverhalt:

    Das ist jetzt aus Deiner Quelle von 2010.


    Der dann ausgestellte Auslieferungsantrag folgte dem Vorwurf "Rape".

    Dies zu klären, ist Sache der Justiz.
    Genau DAS fordere ich.
    https://www.spiegel.de/video/vergewa...o-1097671.html

  6. #111
    Das ist ein Video - Filmachen möchte ich mir jetzt nicht ansehen und werte sie auch nicht als geeignete Quelle.
    Ist aber auch nicht nötig - wir haben ja aufgrund von Deiner und meiner schriftlichen Quelle bereits feststellen können, dass sich der Sachverhalt zwischen 2010 und 2019 offenbar nicht verändert hat.
    Alles weitere kann nur ein Gericht klären - unter Beteiligung von Herrn Assange.
    Wenn die Vorwürfe unbegründet sein sollten, ist doch alles gut für ihn.
    Nur STELLEN muss er sich ihnen halt. Wie jeder andere Mensch auch in so einem Fall.
    Keine Sonderbehandlung - das ist alles, was ich fordere.

  7. #112
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Ernst gemeinte Frage, Campanula: Glaubst Du, dass deshalb so ein Aufwand um die Auslieferung von Assange betrieben wird, weil er unter dem Verdacht der Vergewaltigung steht?

  8. #113
    Member Avatar von KVWUPP
    Ort: Dort, wo ich gerade bin.
    Der gegen Assange erhobene Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung ist m.E. auf jeden Fall juristisch zu klären. Ich sehe auch nicht, warum der Vorwurf nachrangig oder irrelevant sein soll, weil es sich bei dem mutmaßlichen Täter um Julien Assange handelt. Die Klärung des erhobenen Vorwurfs obliegt der schwedischen Justiz.

  9. #114
    Zitat Zitat von Edelstahl Beitrag anzeigen
    Ernst gemeinte Frage, Campanula: Glaubst Du, dass deshalb so ein Aufwand um die Auslieferung von Assange betrieben wird, weil er unter dem Verdacht der Vergewaltigung steht?
    Die Frage beantwort eich sehr gerne (rein aus meiner persönlichen Sicht):

    Das muss man differenzieren - daher auch meine Aufstellung des Zeitablaufs (zwei Seiten?) vorher hier imThread.
    Was rein mit den sexuellen Vorwürfen zu tun hatte, waren von Seiten der Justiz folgende Aktionen:
    - Befragung in Schweden zu den Vorwürfen
    - Vorläufige Einstellung und Ausreiseerlaubnis für Assange
    - Wiederaufnahme des Verfahrens (bevor hier eine Verschwörungstheorie aufkommt: die Einstellung war innerhalb von Schweden von Anfang an hoch umstritten und wurde dann "kassiert") und Auslieferungsantrag gen London.
    - Verhaftung in London aufgrund des schwedischen Auslieferungsantrags und Freilassung auf Kaution.
    - 2017 Einstellung des schwedischen Verfahrens inkl. Fallenlassen des Auslieferungsantrags.
    (Hierbei wurde übrigens ausdrückliuch betont, dass es sich nicht um eine inhaltlich begründete Einstellung handelte! Nachzulesen hier:
    "Wir haben die Entscheidung, die Ermittlungen nicht weiterzuführen, nicht getroffen, weil wir alle Beweise in diesem Fall ausgewertet haben, sondern weil wir keine Möglichkeiten sehen, die Ermittlungen weiter voranbringen", sagte Ny. "Wir treffen keine Aussagen zur Schuld."
    https://www.spiegel.de/netzwelt/netz...a-1148429.html )

    Bis HIERHIN ist das für mich ein rein schwedisches Verfahren, das rein aufgrund der schwedischen Vorwürfe erhoben wurde, ja.
    Es gibt keine handfesten Indizien, die eine andere Deutung rechtfertigen würden - nur "Befürchtungen" und "Verschwörungstheorien".

    Da das schwedische Verfahren also seit 2017 mindestens "ruht", ist alles, was JETZT (2019) geschehen ist, völlig unabhängig davon zu betrachten.
    Der Aufwand, der jetzt betrieben wird, hat ja nichts damit zu tun, dass Assange nach Schweden überführt werden soll.
    Das ist einerseits eine rein britische Sache (Verstoß gegen britische Kautionsuaflagen) und andererseits eine Aktion, die auf die seit 2018 verdeckt vorliegende Klageerhebung aus den USA zurückgeht.

    Diese zwei Teile darf man aus meiner Sicht nicht vermengen.

    Schweden ist ja momentan komplett "aus dem Spiel".
    Geändert von Campanula (13-04-2019 um 14:58 Uhr) Grund: Jahreszahl eingefügt

  10. #115
    trevor ist inzwischen drauf gekommen, mit wem sichs assange wirklich verscherzt hat:
    https://www.youtube.com/watch?v=4YGyj_KHnOE
    Das Netz hat keine Obergrenze.. Das Schöne: Im Netz ist jede Aussage wahr. -- Nur die Fragen, die im Prinzip unentscheidbar sind, können wir entscheiden. (Heinz von Foerster)
    http://www.antiquealive.com/Blogs/Ha...ean_House.html

  11. #116
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Campanula:

    Es ist komplex und vielschichtig, ja.
    Nur meiner Meinung nach, steht hinter/über allem der Wille der USA Assange in die Staaten zu holen, um ihn dort abzuurteilen.
    Dieses "der muss aus der Botschaft, weil er ist ist ein Vergewaltiger und muss dafür bestraft werden" ist lediglich der Vorschub dazu.

    Ich zweifel` absolut nicht daran, dass Assange in die Staaten überführt/ausgeliefert wird.
    Und dort schmeißt man Ihn dann ins letzte Loch.

    Und wenn eine(bzw. der Vorwurf einer) Vergewaltigung dann nur noch als Vorwand dazu genutzt wird, dann finde ich das sehr bedenklich.

  12. #117
    Dom Basaluzzo
    unregistriert
    Zitat Zitat von Campanula Beitrag anzeigen
    Der dann ausgestellte Auslieferungsantrag folgte dem Vorwurf "Rape".

    Dies zu klären, ist Sache der Justiz.
    Genau DAS fordere ich.
    Man sollte trotzdem darauf hinweisen, dass es den Tatbestand der Vergewaltigung= einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne einvernehmlichen Gebrauch eines Kondoms (stealthing) so bisher nur in Schweden gibt.

    In Schweden beispielsweise gilt Sex ohne Kondom als Vergewaltigung, wenn es gegen den Willen der Frau geschieht.
    In Deutschland gab es bisher nur einen vergleichbaren Fall, der zu einer Verurteilung geführt hat:

    Im Dezember verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 37-jährigen Bundespolizisten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, weil er heimlich das Kondom beim Geschlechtsverkehr entfernte. Zudem muss er 3.095,59 Euro an das Opfer zahlen. Dieses Urteil ist deutschlandweit vermutlich das Erste in einem Fall zum sogenannten Stealthing.
    Das ist in diesem Fall alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um mit Assange in Schweden zu sprechen, ist nachvollziehbar. Von schwedischer Seite.

    Im Vergleich sollte nicht vergessen werden, dass Großbritannien bei saudischen Prinzen, bei dem Folterer Pinochet (obwohl er dort 1998 unter Arrest gestellt wurde) und bei dem verurteilten Vergewaltiger Polanski (als der zunächst nach London floh) sich nicht zuständig fühlte, internationalen Haftbefehlen zu folgen.

    Ich will damit den Vorwurf gegen Assange nicht relativieren und hielt Schwedens Ersuchen für korrekt, aber das Verhalten der Briten ist es nicht und die Vorwürfe gegen ihn fielen ausgerechnet in die Zeit (Herbst 2010), als es den USA nicht gelang, eine Anklage und einen Auslieferungsantrag gegen ihn zu formulieren. Das kann man Zufall nennen oder etwas anderes?

    Einen Tag, nachdem die schwedische Piratenpartei Wikileaks ihre Server in Solna angeboten hatte (...), wurde am 20. August 2010 ein Haftbefehl gegen Assange wegen Vergewaltigung erlassen, am Tag darauf aber wieder aufgehoben, da die Ermittlungsbehörde den Vorwurf der Vergewaltigung als unbegründet ansah. Nachdem bekannt geworden war, dass Assange bei der schwedischen Zuwanderungsbehörde eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragt hatte, nahm die schwedische Ermittlungsbehörde – unter der neuen Anklägerin Marianne Ny – am 1. September 2010 ihre Ermittlungen gegen Assange wieder auf, nun wegen „sexueller Nötigung und sexueller Belästigung“. (...)

    Assange blieb nach Anklageerhebung zunächst drei Wochen in Schweden, um sich gegebenenfalls einer Befragung zu stellen; laut seinem Anwalt sei er auch zu einer Aussage unter Eid bereit gewesen. Nach Nys eigenen Angaben rief Assange sie schließlich persönlich an, um zu fragen, ob er aus dem Land ausreisen dürfe, was sie erlaubt habe. Er reiste daraufhin „ganz offiziell“ nach Großbritannien aus.

    Am 18. November 2010 beantragte die schwedische Staatsanwaltschaft erneut einen Haftbefehl wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung; das zuständige Amtsgericht beschloss einen international wirkenden Haftbefehl. Assange ging in Berufung. Das zweithöchste schwedische Gericht ließ den Haftbefehl bestehen, milderte jedoch den Anklagepunkt der Vergewaltigung auf „minder schwere Vergewaltigung“ ab.
    Eindeutig ist für mich in dem Fall nichts.

  13. #118
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    zu dem was Basaluzzo schreibt
    so in etwa sehe ich es auch

    und das macht das ganze sehr.... schmierig

  14. #119

    Daumen hoch

    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Man sollte trotzdem darauf hinweisen, dass es den Tatbestand der Vergewaltigung= einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne einvernehmlichen Gebrauch eines Kondoms (stealthing) so bisher nur in Schweden gibt.



    In Deutschland gab es bisher nur einen vergleichbaren Fall, der zu einer Verurteilung geführt hat:
    Das ist in diesem Fall alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um mit Assange in Schweden zu sprechen, ist nachvollziehbar. Von schwedischer Seite.

    Im Vergleich sollte nicht vergessen werden, dass Großbritannien bei saudischen Prinzen, bei dem Folterer Pinochet (obwohl er dort 1998 unter Arrest gestellt wurde) und bei dem verurteilten Vergewaltiger Polanski (als der zunächst nach London floh) sich nicht zuständig fühlte, internationalen Haftbefehlen zu folgen.

    Ich will damit den Vorwurf gegen Assange nicht relativieren und hielt Schwedens Ersuchen für korrekt, aber das Verhalten der Briten ist es nicht und die Vorwürfe gegen ihn fielen ausgerechnet in die Zeit (Herbst 2010), als es den USA nicht gelang, eine Anklage und einen Auslieferungsantrag gegen ihn zu formulieren. Das kann man Zufall nennen oder etwas anderes?

    Eindeutig ist für mich in dem Fall nichts.

    Man sollte trotzdem darauf hinweisen, dass es den Tatbestand der Vergewaltigung= einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne einvernehmlichen Gebrauch eines Kondoms (stealthing) so bisher nur in Schweden gibt.
    So ist es. Und es lässt vermuten, dass es eine Falle war. Trotzdem ist nun die **** am dampfen und der letzte Sargnagel in Richtung Informationsfreiheit gesetzt.
    Geändert von BrianBoru (13-04-2019 um 18:24 Uhr)

  15. #120
    Ich sach ma: Wir werden es erleben, näch?!

    Die USA haben jetzt 65 Tage Zeit, nach der "Kurzanklage", die sie bislang Richtung Großbritannien eingereicht hatten, ihre finale Anklageerhebung nachzureichen.

    Ebenso wird sich zeigen, ob Schweden nun überhaupt noch einmal von offizieller Seite aktiv zu werden gedenkt oder nicht.

    Und dann stellt sich die Frage, wie Großbritannien welche überhaupt vorliegende Klage bzw. welches Auslieferungsersuchen beurteilt und gewichtet - und ob Assange ggf. sowieso erst einmal die britische Strafe wg. Kautionsflucht absitzen muss.

    Am Hals hat er nun jedenfalls genug.

    @hans: danke für den Hinweis auf die Daily Shiow - kann das momentan nicht gucken, werde es aber bestimmt nachholen.


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