Landtagswahlen in Thüringen: Gericht kippt paritätische Verteilung der Listenplätze [sueddeutsche.de]
Was für ein überaus überraschendes Urteil … nicht.[…] Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Das Urteil wurde mit einer Mehrheit von 6:3 Stimmen gefällt. […]