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  1. #181
    optimistischer Single Avatar von Nosferata
    Ort: im halbvollen Bett

    Schock in der Mittagsstunde

    Wie kann denn sowas passieren?

    Ich gehe mir Essen holen ohne Handy, komme zurück mit dem Essen, hab ich eine SMS von meinem Vater:

    "SOS. Ich brauche Hilfe…!"
    Vater wohnt an der Ostseeküste - ich in Sachsen.

    Nun kann er zwar meine SMS lesen, aber er kann nicht antworten. Kriegte er damals nicht hin... Aber man weiß ja nicht, ob ihm das vielleicht jemand mal gezeigt hat…

    Jedenfalls hab ich ihn auf dem Handy angerufen, dann auf dem Festnetz. Ging keiner ran.
    Dann seine Nachbarin, die zum Glück da war. Sie ging gleich rüber…

    War alles in Ordnung – er habe gar keine SMS geschickt!! Ich hatte dann sowohl sie als auch ihn am Handy…
    (Er hatte zwischenzeitlich mit seinem Stiefsohn in HH telefoniert, darum hatte er wohl keines meiner Gespräche annehmen können…)

    Meine Chefin meinte, ich solle das online ruhig der Polizei melden, für den Fall, dass hohe Kosten wegen des Rückrufs entstanden sind durch einen Betrüger. Damit ich einen Nachweis habe.
    Aber ich soll vorher mal jemand auf das Handy gucken lassen, ob da ne SMS abgegangen ist…Könnte ein Short Key sein, auf den er versehentlich gekommen ist...
    Auf einer Skala von eins bis müde bin ich Dornröschen.


    Sonntags bin ich ein Mofa - halb Mensch, halb Sofa.

  2. #182
    optimistischer Single Avatar von Nosferata
    Ort: im halbvollen Bett
    Hat sich inzwischen aufgeklärt.
    Stiefbruder hatte Notruf auf seinem Handy eingerichtet und die Tel.-Nummern aller Kinder hinterlegt. Mir aber nix davon gesagt.
    Vater hat wahrscheinlich Handy in der Hand getragen und dabei fest auf den roten Knopf gedrückt...
    Alle wurden informiert. Nur mich hat keiner "entwarnt".
    Auf einer Skala von eins bis müde bin ich Dornröschen.


    Sonntags bin ich ein Mofa - halb Mensch, halb Sofa.

  3. #183
    kommt mal in die Hölle Avatar von killefitz
    Ort: hier bei mir
    Auf solche Schrecken kann man aber auch verzichten.

    Da hätte ja mal wirklich jemand was zu Dir sagen können.
    Herr - Schmeiss Hirn vom Himmel und lass die Leute es auch benutzen.


  4. #184
    optimistischer Single Avatar von Nosferata
    Ort: im halbvollen Bett
    Kann ich dir sagen ... mein Adrenalin blubbert immer noch...
    Auf einer Skala von eins bis müde bin ich Dornröschen.


    Sonntags bin ich ein Mofa - halb Mensch, halb Sofa.

  5. #185
    Sabuha
    unregistriert
    Ich habe am Wochenende im Bekanntenkreis das Thema Vormundschaft gehabt.

    Wenn beide Elternteile versterben, gibt es einen gesetzlichen Vormund für die Kinder, es sei denn, man hat vorher sowas geklärt. Das weiß ich.
    Wenn nur ein Elternteil verstirbt, gibt es aber auch einen? Das war mir neu.

    Laut Suche und wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dann wohl nicht darum, dass ein gesetzlicher Vormund bis zur Volljährigkeit für alle Belange eingesetzt wird.
    Sondern nur für die Erbangelegenheiten.

    Das war mir überhaupt nicht bewusst. Macht aber ja auch irgendwie Sinn.
    Wenn ein Elternteil stirbt, dann geht ja nicht alles automatisch auf den Ehepartner, sondern nur beim Berliner Testament und die Kinder können ihren Pflichtteil ggf. einfordern.
    Und ohne geht das ja alles halbe halbe auf Kinder und Partner.
    Aber minderjährige Kinder können das ja nicht und würden dann für genau diese Angelegenheiten irgendeinen gesetzlichen Vormund bekommen, wenn man nicht vorher einen ebensolchen festgelegt hat?

    Mag sein, dass es eine falsche Information ist, das werde ich dann demnächst beim Notar merken.
    Aber für den Fall, dass es stimmt:
    Habt ihr solche Erfahrungen gemacht/mitbekommen bzw. auch Vorsorge getroffen?

  6. #186
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Ich wusste bis vor 5 Jahren gar nicht, dass die Kinder beim Berliner Testament einen Pflichtteil haben. Aber ist natürlich völlig logisch, da es ja quasi eine Enterbung nach dem Tod eines Elternteils ist.
    Dadurch kam das für mich gar nicht mehr infrage mangels minderjähriger Kinder.

  7. #187
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von Null-Drei-Null Beitrag anzeigen
    Ich wusste bis vor 5 Jahren gar nicht, dass die Kinder beim Berliner Testament einen Pflichtteil haben. Aber ist natürlich völlig logisch, da es ja quasi eine Enterbung nach dem Tod eines Elternteils ist.
    Dadurch kam das für mich gar nicht mehr infrage mangels minderjähriger Kinder.
    Du wolltest einen Berliner Testament.
    Aber machst es nicht, weil die Kinder einen Pflichtteil haben?
    Ohne Pflichtteil hättest du es gemacht?
    Oder verstehe ich das falsch?
    Und was hat diese Entscheidung damit zu tun, ob du minderjährige Kinder hast?

  8. #188
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Nein. Zu allem.
    Und letzteres hattest Du ja angemerkt, dass minderjährige Kinder einen Vormund bei einem Erbe bekommen.
    Ich hatte das missverständlich ausgedrückt.

    (Ich habe nach längerem darüber nachdenken gar kein Testament)

  9. #189
    Nordlicht Avatar von Claudia I.O.F.F. Team
    Ort: Hoch im Norden
    Der Mann einer Kollegin ist gestorben, als die gemeinsamen Kinder noch minderjährig waren.

    Da gab es aber anscheinend kein Berliner Testament. Für die Kinder wurde vom Gericht ein Ergänzungspfleger bestellt (oder so ähnlich), und die stehen jetzt als Miteigentümer mit im Grundbuch des Reihenhäuschens.
    .

  10. #190
    das ist interessiert mich jetzt aber.
    was ist ein berliner testament?

  11. #191
    kommt mal in die Hölle Avatar von killefitz
    Ort: hier bei mir
    Eine Testamentvariante, in der sich die Ehepartner gegenseitig zum Erben einsetzen.
    Herr - Schmeiss Hirn vom Himmel und lass die Leute es auch benutzen.


  12. #192
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Und das vor Allem nach dem Tod des ersten Partners nicht mehr geändert werden kann.

    (Wobei ich noch nicht rausgefunden habe, was mit erneutem Reichtum oder Geld oder Eigentum passiert, der vom Überlebenden nach dem Tod des ersten der Beiden passiert. Ob dafür ein extra Testament gemacht werden darf oder ob das alles in die Erbmasse des ursprünglichen Berliner Testamentes eingeht)

  13. #193
    Google klemmt.

    Herbstferien Baden-Württemberg 2019: Mir wird 28.10. - 30.10. angezeigt.

    3 Tage, das kann doch nicht sein? Herbstferien sind doch 2 Wochen lang?

    Irgendwelche Badener, Badenser oder Schwaben unter euch, die mir weiterhelfen können?

    Oder auch jemand, der googeln kann, das würde schon helfen.

  14. #194
    Zitat Zitat von Suhami Beitrag anzeigen
    Google klemmt.

    Herbstferien Baden-Württemberg 2019: Mir wird 28.10. - 30.10. angezeigt.

    3 Tage, das kann doch nicht sein? Herbstferien sind doch 2 Wochen lang?

    Irgendwelche Badener, Badenser oder Schwaben unter euch, die mir weiterhelfen können?

    Oder auch jemand, der googeln kann, das würde schon helfen.
    Laut meiner Kollegin vom 28.10. bis 31.10. und am 1.11 ist Allerheiligen also eh Feiertag.
    Laut meinem guten, alten Kalender auch

  15. #195
    4 Tage nur!

    Okay, ich hielt das für einen Druckfehler. Bei Google.

    Danke!


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