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  1. #46
    Stubenrocker Avatar von rosita
    Ort: zu Hause
    Echt? Ich finde den Unterschied groß. Beim Hefeweizen hab ich letztens gewonnen, ein alkoholfreies bestellt, eins im Alkoholfrei-Glas bekommen und sofort geschmeckt, dass es keins war. Nach einigen Diskussionen a la de Funes (ja, nein, ja, nein, ooohh) ging er gucken und entschuldigte sich
    Auch beim Pils schmeckt man das, ich habe jedenfalls noch keins gefunden bei dem es nicht so wäre.
    Ich respektiere jeden Geschlechtsverkehr!

  2. #47

    Ich finde es ganz schön arrogant von dir, hier jetzt so aufzutreten!!!

    Im ernst:
    Wenn ich öfter bier trinken würde, würde ich das wahrscheinlich auch schmecken... tunich aber nicht...

    Ist auch für die ausgangsfrage unerheblich!
    Bin ich als fahrer alleinverantwortlich? Und zählt es irgendwas, dass ich alkoholfrei bestellt habe?
    Angenommen, es kommt zum rechtsstreit, und glücklicherweise erinnert sich die bedienung an mich und bezeugt, dass ich alkoholfrei bestellt habe...

  3. #48
    Elina²
    unregistriert
    Schlaf nächstes Mal bei mir. Dann war das Essen auch im Vorfeld besser, wir können hier sagen, dass wir zusammen sind und du kannst mit Alkohol bestellen. Easy going!

  4. #49
    Stubenrocker Avatar von rosita
    Ort: zu Hause
    Und ich finde es ganz schön scheiße von dir, mir hier ein Alkoholproblem zu unterstellen!

    Aber wer, außer dir, soll denn sonst verantwortlich sein? Wenn du das schon nicht schmeckst, dann merkst du das doch sicher? Wir reden hier ja wohl nicht von einem Glas Bier?
    Ich respektiere jeden Geschlechtsverkehr!

  5. #50
    Zitat Zitat von rosita Beitrag anzeigen
    Echt? Ich finde den Unterschied groß. Beim Hefeweizen hab ich letztens gewonnen, ein alkoholfreies bestellt, eins im Alkoholfrei-Glas bekommen und sofort geschmeckt, dass es keins war. Nach einigen Diskussionen a la de Funes (ja, nein, ja, nein, ooohh) ging er gucken und entschuldigte sich
    Auch beim Pils schmeckt man das, ich habe jedenfalls noch keins gefunden bei dem es nicht so wäre.
    Kommt sicher auf die Sorte an.
    Gut, beim Weizen kann ich das nicht sagen, das trink ich nicht *ihgitt* (aber ein Freund meint, das Schneider Weisse Alkoholfrei sei sehr gut )
    Aber Lammsbräu schmeckt alkoholfrei auch wirklich gut
    Klar, wird geschmacklich sicher Unterschiede geben, je nachdem, wie oft und wieviel Bier man trinkt (und nein, ich unterstelle das hier niemandem, gleich mal als Klarstellung ),

    Zitat Zitat von Elina² Beitrag anzeigen
    Schlaf nächstes Mal bei mir. Dann war das Essen auch im Vorfeld besser, wir können hier sagen, dass wir zusammen sind und du kannst mit Alkohol bestellen. Easy going!

  6. #51
    eher lesend Avatar von FrauSchatz
    Ort: mal hier, mal da
    Zitat Zitat von tanakin Beitrag anzeigen
    Kommt mal drüber weg, bis jetzt wars lustig, aber so entstehen gerüchte?
    Ich hab hier nicht den auftrag zu eurer belustigung beizutragen, ...
    Ach?! Nicht..?

  7. #52
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Ich erinnere mich an einen Fall aus einer Fernsehserie (Liebling Kreuzberg) von der ich aber annehme dass sie zumindestens rein rechtlich halbwegs vernünftig recherchiert wurde. Da wurde einem Arbeiter, der allerdings kein Geschmacksempfinden hat, von seinen witzigen Kollegen in den Orangensaft Wodka rein gekippt. So viel, dass es bei einer Polizeikontrolle reichte, aber so wenig, dass er es richtig gemerkt hat.
    Ihm wurde ein Bußgeld angedroht und er ging damit zum Rechtsanwalt.
    Ich fand die Lösung des Falles interessant, denn der Anwalt hat ihm empfohlen, nicht gegen diesen Bescheid zu klagen, sondern das Bußgeld zu bezahlen und auch das Fahrverbot zu akzeptieren, sonst könnte ein Richter auf die Idee kommen, dass er zwar aktuell nicht Schuld wäre, aber durch diese „Behinderung“ nicht auf Dauer in der Lage sei ein Kraftfahrzeug zu führen.

  8. #53
    Zitat Zitat von tanakin Beitrag anzeigen
    Angenommen, es kommt zum rechtsstreit, und glücklicherweise erinnert sich die bedienung an mich und bezeugt, dass ich alkoholfrei bestellt habe...
    Ja, aber Du kannst kaum bezeugen, dass Du nicht danach bei einem Freund ein Bier getrunken hast, oder beim Tanken mal schnell eine Dose gezischt hast.

  9. #54
    *329* Avatar von suboptimal
    Ort: Ein Schritt vor Belgien
    Außer, die Polizeikontrolle ist direkt an der Tür zum Restaurant (Drive-In).
    An manchen Tagen bist Du die Statue,
    an anderen die Taube.

  10. #55
    Elina²
    unregistriert
    Das erklärt dann auch das schlechte Essen, was ja scheinbar max. eine 5 auf 10 war, wenn es so explizit erwähnt werden musste wobei es mit der eigentlichen Frage gar nichts zu tun hatte!?

  11. #56
    Zitat Zitat von Witwe Bolte Beitrag anzeigen
    Nochmal eine Frage zu dem Bluetooth-Receiver/Transmitter, den mir Ingo78 empfohlen hat. Kann ich damit auch z. B. Musik vom Handy/Tablet über den Fernseher hören (Anschluss wäre wohl an Kopfhörerbuchse, aber Ausgabe über Fernsehlautsprecher)? Und wenn ja, welchen Kanal schalte ich dann beim TV ein?
    Der Kopfhöreranschluss ist ausschließlich ein Audio-AUSGANG und kein -Eingang. Wie sollte das also gehen?

    Vielleicht geht das irgendwie über einen HDMI-Eingang, denn ein darüber angeschlossener DVD- oder Bluray-Player oder ein externer Receiver überträgt ja auch das Audio-Signal. Evtl. kann man es darüber "einschleifen". Aber dann bräuchte man auch noch die Verbindung Bluetooth-Receiver zu HDMI.

  12. #57
    Das klingt plausibel. Vielen Dank!

  13. #58
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    Heute erhielt ich von einem Gericht einen Brief mit dem Hinweis, daß eine Vorladung umterminiert wurde, von Termin A auf Termin B.
    Nur: Ich erhielt nie einen Brief zum Termin A.

    Es geht um einen Verkehrsunfall, zu dem ich als Zeuge vorgeladen werde, von Oktober 2017.
    Ich hatte einen kleinen Verkehrsunfall 2016, den die gegnerische Versicherng längst bezahlt hat und bei der auch gar keine Polizei im Spiel war.
    Ich hatte auch nochmal geschäftl. einen kleinen Unfall, bei dem mir jemand hinten rein fuhr. Auch der war allerdings erst Anfang 2018.

    V.-unfälle dokumentiere ich eigentlich, also die, bei denen ich involviert bin. Da war aber nichts.

    Wie komme ich zu dieser Vorladung bzw. zu der Änderung dieser Vorladung?

  14. #59
    Sry Harry Avatar von Trabbatooni
    Ort: Das ist nicht die Nordsee
    Zitat Zitat von Eggi Beitrag anzeigen
    Heute erhielt ich von einem Gericht einen Brief mit dem Hinweis, daß eine Vorladung umterminiert wurde, von Termin A auf Termin B.
    Nur: Ich erhielt nie einen Brief zum Termin A.

    Es geht um einen Verkehrsunfall, zu dem ich als Zeuge vorgeladen werde, von Oktober 2017.
    Ich hatte einen kleinen Verkehrsunfall 2016, den die gegnerische Versicherng längst bezahlt hat und bei der auch gar keine Polizei im Spiel war.
    Ich hatte auch nochmal geschäftl. einen kleinen Unfall, bei dem mir jemand hinten rein fuhr. Auch der war allerdings erst Anfang 2018.

    V.-unfälle dokumentiere ich eigentlich, also die, bei denen ich involviert bin. Da war aber nichts.

    Wie komme ich zu dieser Vorladung bzw. zu der Änderung dieser Vorladung?
    In der Vorladung muss beschrieben sein, zu was Du eine Zeugenaussage machen musst. Also es muss schon eindeutig sein. Ich schicke Dir mal eine PN.



  15. #60
    zahm, aber direkt Avatar von Eggi I.O.F.F. Team
    ja, das steht drin, aber mit den Angaben kann ich nichts anfangen


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