es gibt in der StVo keine Ausnahme für Politiker - ich hab nix gefunden, weil nix drinsteht
da steht nirgends "der OB darf in der fußgängerzone fahren" oder "der Kanzler darf in der fußgängerzone fahren und im absoluten parkverbot darf deren/dessen chauffeur parken"
aber sie tun es.
da gibts zwischenzeitlich auch mehrer zeitungsberichte drüber, dass das "eigentlich" ein unding ist.
hier hat das ein einfacher straßenpolizist mal bei einer veranstaltung angemahnt (hat den chauffeur nicht in die fußgängerzone fahren lassen) und hatte dann RIESENSTRESS mit dem völlig unwichtigen lokalpolitiker.