Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, § 4
Übertragung von Großereignissen.
Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1.
Olympische Sommer- und Winterspiele,
2.
bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3.
die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4.
Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5.
Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, Europa League) bei deutscher Beteiligung.