Deutschland hat sich seit Jahren auf eine Influenzapandemie vorbereitet. Das Robert Koch-Institut hat den gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Nationalen Influenzapandemieplan Anfang 2005 und eine aktualisierte Fassung 2007 veröffentlicht. Der Nationale Pandemieplan enthält einen Überblick über Maßnahmen (Teil 1), Aufgaben und Handlungsempfehlungen (Teil 2) und erläutert die wissenschaftlichen Zusammenhänge der Pandemieplanung (Teil 3). Im Anhang sind grundlegende fachliche Empfehlungen und Checklisten enthalten. Der Pandemieplan wird regelmäßig aktualisiert. Außerdem trugen Übungen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, dazu bei, die Abläufe für den Notfall einzuüben und Schwachstellen zu identifizieren.
Der Nationale Pandemieplan gibt einen Rahmen vor, der die Grundlage für die Pandemiepläne der Länder und die Ausführungspläne der Kommunen bildet. Mit der Erarbeitung der Influenzapandemiepläne der Länder erfolgt eine Konkretisierung der im Nationalen Influenzapandemieplan vorgesehenen Maßnahmen für das jeweilige Land. Diese stellen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes dar und unterstützen die Planungen auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus enthalten die Landespandemiepläne Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die verantwortlichen Einrichtungen und Ebenen. Damit wird auch das Anliegen der Gesundheitsministerkonferenz unterstützt, die in einem Beschluss vom Dezember 2005 alle verantwortlichen Institutionen und Ebenen, insbesondere die Ärzteschaft, die Krankenhäuser, Rettungs- und Hilfsdienste aufgefordert hatte, Vorbereitungen in ihrem Bereich zu treffen.
Für vordringlich halten Bund und Länder insbesondere die möglichst schnelle Verfügbarkeit eines Impfstoffs. Die Bundesregierung hat frühzeitig die Entwicklung von Prototyp-Impfstoffen gefördert. In Deutschland haben sich Impfstoffhersteller verpflichtet, eine frühestmögliche Bereitstellung eines Impfstoffs zu gewährleisten. Ausführliche Informationen zu pandemischen Impfstoffen sind auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden.
Erkrankte Menschen können mit antiviralen Arzneimitteln (Neuraminidasehemmern) behandelt werden. Im Pandemieplan ist eine Bevorratungsmenge für 20% der Bevölkerung empfohlen. Dann kann bei einer mittelschweren Pandemie davon ausgegangen werden, dass Erkrankte im Pandemiefall eine Therapie mit antiviralen Arzneimitteln erhalten können. Die Länder haben antivirale Arzneimittel bevorratet, im Durchschnitt für 20% der Bevölkerung. Im Bedarfsfall können aus einer Bundesreserve antivirale Medikamente für weitere 10 % der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.