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Der Drei-Stufen-Plan wurde entwickelt, um bei diskriminierenden Vorfällen jeglicher Form einschreiten zu können. Dies beinhaltet Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität. Das DFB-Präsidium hat heute klargestellt, dass der Drei-Stufen-Plan auch bei personifizierten Gewaltandrohungen (zum Beispiel Personen im Fadenkreuz) genutzt wird.
Der Plan umfasst folgende Stufen:
• Stufe 1: Spielunterbrechung und Stadiondurchsage
• Stufe 2: Mannschaften gehen in die Kabine und erneute Stadiondurchsage
• Stufe 3: Spielabbruch
Der Drei-Stufen-Plan gilt unabhängig vom auslösenden Fanlager. Das bedeutet, dass nicht jedes "Fanlager" vermeintlich zwei Provokationsstufen auslösen kann, bis es zu einem Spielabbruch käme. Der Schiedsrichter hat auch weiterhin unabhängig vom Drei-Stufen-Plan die Möglichkeit, das Spiel zu unterbrechen.
Kritik gegen Institutionen und Personen ist selbstverständlich zulässig. Selbst wenn sie beleidigend oder grob unsportlich sein sollte, kann das Spiel auch künftig weiterlaufen und gegebenenfalls wie bisher nur ein sportgerichtliches Verfahren (ohne die Anwendung des Drei-Stufen-Plans) nach dem Spiel eingeleitet werden. Das DFB-Präsidium setzt auch weiterhin auf die selbstregulatorischen Prozesse innerhalb von Fangruppen
Selbstkritisch muss gesagt werden, dass aufgrund der kurzen zeitlichen Spanne, der Komplexität der Themen und der oft schwerlich voneinander abzugrenzenden Begrifflichkeiten Unsicherheiten durch unklare Kommunikation entstanden sind. In der Folge wurde nachvollziehbarerweise bei einzelnen Partien zu sensibel reagiert.
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