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  1. #661
    Zitat Zitat von Ninny Beitrag anzeigen
    Soweit ich das verstehe, gehts ja nicht um die Gottesdienste in katholischen und evangelischen Kirchen, sondern um Gottesdienste in Gebetshäusern, die ja baulich schon wesentlich beengter sind als Kirchen im üblichen Sinne. Deswegen machts ja wohl wenig Sinn, Gottesdienste allgemein zu verbieten. [...]
    Das wurde hier schon soooo oft geschrieben, aber wenn halt jemand generell nichts mit Religion am Hut hat, wird er weiter und weiter predigen (pun intended), dass man Gottesdienste, alle, verbieten sollte.

    Zitat Zitat von Lilith79 Beitrag anzeigen
    [...] Ich trage also 20 Minuten/Woche Maske, außer ich unternehme was zum Spaß wo man sie auch braucht.

    Deswegen denke ich dass die Meinung der Friseurin meiner Mutter zur körperlichen Belastung (nach einem Arbeitstag hat sie laut Selbstbeschreibung jeden Abend Kopfweh) durch Masken vermutlich fundierter ist als meine.

    Ich kann nicht beurteilen, wieviele Leut hier im Thread aus einer ähnlich privilegierten Situation (z.B. Arbeitsplatz und Gehalt mehr oder minder normla vorhanden) heraus schreiben. Ich denke die persönliche Betroffenheit hat generell viel Einfluss auf die Beurteilung der Lockerungen/Einschränkungen.
    Ich vermute z.B. dass ein aus der Kirche ausgetretener Atheist wie ich eine andere Meinung zu der Wichtigkeit von Gottesdiensten hat als ein gläubiger Mensch dessen Gemeindeleben ein zentraler Inhalt seines Lebens ist. Genauso wird die Frage ob man Kinos öffnen darf und ob die Zuschauer dort Maske dauerhaft tragen müssen für einen Kinobetreiber eine andere Wertigkeiten haben als für einen Netflix Junkie der im Büro arbeitet.

    Ich denke aber die Anzahl der Leute, die mit den Beschränkungen nicht zurecht kommen und die Anzahl der Menschen die mit Lockerungen nicht klar kommen ist ungefähr gleich groß.

    Beides sind allerdings denke ich laute Minderheiten.

  2. #662
    Zitat Zitat von Dom Basaluzzo Beitrag anzeigen
    Für Fußballspiele und Konzerte (oder deren Besucher) gibt es das Grundrecht eines "Gleichbehandlungsprinzips"?
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist unstreitig selbstredend. Aber hier noch einmal: Was die Abstandsregelungen anbelangt, gilt dieser Grundsatz für ausnahmslos alle Veranstaltungen. Eine nicht gerechtfertigten Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Personengruppen ist verboten. Dieser Gleichheitssatz hat Verfasssungsrang.

    Und hier noch einmal etwas zur Maskenpflicht und den Abstandsregelungen auf Demonstrationen:

    "Durch die Sprechchöre seien "Unmengen an Aerosolen auf engem Raum verteilt worden". Weil es zu viele Teilnehmer mit zu wenig Masken und Abstand gewesen seien, sei es das "ideale Super-Spreading-Event" gewesen. Weil es zu viele Teilnehmer mit zu wenig Masken und Abstand gewesen seien, sei es das "ideale Super-Spreading-Event" gewesen."


    Quelle:
    https://www.rbb24.de/politik/thema/2...sse-berli.html

    Ich denke, man ist sich einig, dass, wenn so wie du schreibst, eine Maskenpflicht im Freien nicht vorgeschrieben ist, dann wenigstens doch die Abstandsregeln einzuhalten sind. Aber selbst das erfolgt ja auf den Demonstrationen nicht…

  3. #663
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Welche soll das sein? Bitte um Zitat

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

  4. #664
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    Das passt aber so gar nicht zu dem, was du hier schreibst.

  5. #665
    Zitat Zitat von Lilith79 Beitrag anzeigen
    ich denke sie/er meint das:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz

    Ist aber ein Grundsatz im Verfassungsrecht und kein Grundrecht.
    Lilith, das ist nicht richtig. Das Gleichheitsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Art. 3 GG gehört zu den grundrechtsgleichen Rechten, deshalb hat dieser Art. auch Verfassungsrang.

  6. #666
    Ok, danke für die Berichtigung

  7. #667
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    Du glaubst allen Ernstes, auf Grund von Art 3 GG müsse man Demonstrationen und Fußballspiele/Konzerte gleich behandeln?

  8. #668
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Das passt aber so gar nicht zu dem, was du hier schreibst.
    Doch es passt, da es die Ungleichbehandlung bestimmter Personengruppen regelt und mit der bestehenden Grundordnung ausschließt Man zähle gern 1 und 1 zusammen und komme dabei regelmäßig auf 2. Ganz einfach. Google hilft aber auch.

  9. #669
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Du glaubst allen Ernstes, auf Grund von Art 3 GG müsse man Demonstrationen und Fußballspiele/Konzerte gleich behandeln?
    Und noch einmal: ich beziehe mich auf die Abstandsregelungen und ihrer dazu , für alle derzeit geltenden und verpflichtenden Vorschriften.

  10. #670
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Du glaubst allen Ernstes, auf Grund von Art 3 GG müsse man Demonstrationen und Fußballspiele/Konzerte gleich behandeln?
    So habe ich Tatum nicht verstanden.

    Aber ich denke, dass tatum durchaus Recht hat, das früher oder später Lockerungen kommen, die weitere Lockerungen erzwingen.

    Wenn z.b. die DFL durchsetzt, dass im Herbst 20% Zuschauer auf die Tribüne dürfenen oder mehr, dann haben andere sicher Chancen vergleichbare Rechte für andere Veranstaltungen gerichtlich durchzusetzen.

    Oder wenn Dinge geduldet werden, die nicht erlaubt sind.

    Z.B. kamen im TV Bilder von Fußballfans die draußen feierten, in größeren Massen ohne Abstand, teils mit Fußballstars. Die Polizei wurde interviewt mit der Aussage im TV: "Wir greifen da nicht ein, das wäre unverhältnismäßig". Wenn sowas wiederholt vorkommt, dass Dinge nicht erlaubt sind, aber ein Unterbinden wenn sie doch stattfinden unverhältnismäßig ist, dann frag ich mich schon, ob man dann nicht auch irgendwann erfolgreich gerichtlich gegen das ursprüngliche Verbot vorgehen könnte? Weil warum ist ein Verbot vorab verhältnismäßig, aber ein nachträgliches Eingreifen nicht?

  11. #671
    Da NRW bereits Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober heute verboten hat, ist das Thema Zuschauer in der Bundesliga auch erstmal erledigt.

  12. #672
    Zitat Zitat von Lilith79 Beitrag anzeigen
    So habe ich Tatum nicht verstanden.

    Aber ich denke, dass tatum durchaus Recht hat, das früher oder später Lockerungen kommen, die weitere Lockerungen erzwingen.

    Wenn z.b. die DFL durchsetzt, dass im Herbst 20% Zuschauer auf die Tribüne dürfenen oder mehr, dann haben andere sicher Chancen vergleichbare Rechte für andere Veranstaltungen gerichtlich durchzusetzen.

    Oder wenn Dinge geduldet werden, die nicht erlaubt sind.

    Z.B. kamen im TV Bilder von Fußballfans die draußen feierten, in größeren Massen ohne Abstand, teils mit Fußballstars. Die Polizei wurde interviewt mit der Aussage im TV: "Wir greifen da nicht ein, das wäre unverhältnismäßig". Wenn sowas wiederholt vorkommt, dass Dinge nicht erlaubt sind, aber ein Unterbinden wenn sie doch stattfinden unverhältnismäßig ist, dann frag ich mich schon, ob man dann nicht auch irgendwann erfolgreich gerichtlich gegen das ursprüngliche Verbot vorgehen könnte? Weil warum ist ein Verbot vorab verhältnismäßig, aber ein nachträgliches Eingreifen nicht?
    Danke Lilith, ja das trifft es so ziemlich

  13. #673
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Demonstrationsfreiheit = freiheitliches Grundrecht
    Fußballspiel oder Konzert = Spaßveranstaltung

    Da sind wir dann bei der Verhältnismäßigkeit und ein Grundrecht einzuschränken (siehe auch Religionsfreiheit = Kirchenbesuche) ist halt etwas anderes als eine reine Unterhaltungsshow.
    Ja.
    Und dann greift auch kein Ruf nach "Gleichbehandlung".
    Wobei ich persönlich weder eine BLM-Demo besucht hätte noch eine dieser sogenannten Demos für Demonstrationsfreiheit und gegen die Einschränkungen. Erstere nicht, weil ich Demos zurzeit für verzichtbar halte, zweitere wegen der rechtsauslegenden und aluhuttragenden Teilnehmer nicht.
    Geändert von dracena (08-07-2020 um 12:42 Uhr)
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  14. #674
    Ich komme in Frieden. Auf ewig! Avatar von dracena I.O.F.F. Team
    Ort: Mördergrube
    Zitat Zitat von Tatum Beitrag anzeigen
    Und noch einmal: ich beziehe mich auf die Abstandsregelungen und ihrer dazu , für alle derzeit geltenden und verpflichtenden Vorschriften.
    Da wird doch niemand wegen seines Geschlechts, Religion, Abstammung, Sprache usw benachteiligt.
    Fußball ist kein Grundrecht.
    Nein ist ein vollständiger Satz.

  15. #675
    Zitat Zitat von mk431 Beitrag anzeigen
    Da NRW bereits Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober heute verboten hat, ist das Thema Zuschauer in der Bundesliga auch erstmal erledigt.
    Von diesem Verbot betroffene "Großveranstaltungen" bzw. "große Festveranstaltungen" sind laut der Verordnung in NRW aber nur:
    1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen u.ä.),
    2. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
    3. Schützenfeste,
    4. Weinfeste,
    5. ähnliche Festveranstaltungen.
    Geändert von ManOfTomorrow (08-07-2020 um 12:48 Uhr)
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")


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