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  1. #931
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Düsseldort. No 150 Points.

  2. #932
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Zitat Zitat von BlackGirl Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung, aber die Familienkasse hats ausgezahlt.
    Nur für die Kinder oder auch für die Eltern?
    Auf dem Boden der Tatsachen, liegt eindeutig zu wenig Glitzer...

  3. #933
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Wie gesagt. Düsseldorf hat noch nicht gezahlt. Verbietet mir meinen Beruf/Verdienst, will, dass ich teure Masken kaufe und.....?

  4. #934
    Die 150 im Mai sind nur für Kinder.
    Jetzt erhältlich! Band 12 Staller und der kantige Igor ganz frisch im Buchhandel, online und direkt beim Autor.
    Der voraussichtlich letzte Staller-Krimi!

  5. #935
    Pegasus Galaxie Avatar von Kathy1975
    Ort: Atlantis
    Zitat Zitat von Quiz Beitrag anzeigen
    Die 150 im Mai sind nur für Kinder.
    Meine Mama bekommt Rente plus Grundsicherung und hat die 150 Euro jetzt auch bekommen. Kinder sind längst groß 45 und 39 Jahre jung.

  6. #936

  7. #937
    Zitat Zitat von Loxagon Beitrag anzeigen
    ABER es sind ihre Kinder
    Mein Mann war auch alleinerziehend, Sohn ist jetzt 29 und der hat auch nichts bekommen!

  8. #938
    Ernstderlageverkenner Avatar von Antananarivo
    Ort: auf Ingo
    https://www.arbeitsagentur.de/news/c...nderbonus-2021

    Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
    ...
    Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
    ...


    Der Kinderbonus für das Jahr 2021 ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien. Es handelt sich dabei um ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 150 Euro pro Kind.
    ...
    Die Auszahlung beginnt ab Mai 2021 für alle Kinder, die in diesem Monat Kindergeld erhalten. Für Kinder, für die in einem anderen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.

  9. #939
    Bekommt das in einer Bedarfsgemeinschaft vielleicht nur einer der Partner?

  10. #940
    Eine Freundin von mir hat Alg1. Ist verheiratet (er verdient gut) und hat ein Kind vom neuen Partner. Für Ihr erstes Kind ist sie alleinerziehend.
    Sie hat 2x150 von der Familienkasse bekommen.
    Daher dachte ich das gibt es nur für Kinder.
    Oder hat sie trotz Alg1 weil sie neu verpartnert ist keinen Anspruch für sich selbst? Blickt keiner durch...

  11. #941
    Zitat Zitat von Kekskuchen Beitrag anzeigen
    Eine Freundin von mir hat Alg1. Ist verheiratet (er verdient gut) und hat ein Kind vom neuen Partner. Für Ihr erstes Kind ist sie alleinerziehend.
    Sie hat 2x150 von der Familienkasse bekommen.
    Daher dachte ich das gibt es nur für Kinder.
    Oder hat sie trotz Alg1 weil sie neu verpartnert ist keinen Anspruch für sich selbst? Blickt keiner durch...
    Also ich bin kein Kind und habe das auch bekommen. Bei mir kam das Geld mit der Grundsicherung am 30. April. Ich beziehe Sozialhilfe.

  12. #942
    Das Ganze ist mit dem Sozialschutz-Paket III beschlossen worden:

    Mit der Einmalzahlung von 150 Euro unterstützt die Bundesregierung die Leistungsberechtigten zudem dabei, coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Tests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel. Kinder von Leistungsberechtigten erhalten einen Kinderbonus in gleicher Höhe.

    https://www.bundesregierung.de/breg-...aket-3-1852066
    Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten alle erwachsenen Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, leistungsberechtigt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als fürsorgerische Leistung der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte im SGB II und SGB XII in der Regelbedarfsstufe 3 erhalten die Einmalzahlung, sofern ein etwaig gezahltes Kindergeld und somit auch der Kinderbonus nicht von ihren Eltern an sie weitergeleitet wird.

    https://www.bmas.de/DE/Service/Press...-pandemie.html

  13. #943
    Pegasus Galaxie Avatar von Kathy1975
    Ort: Atlantis
    Ich bekomme Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld und bekomme leider nichts.

  14. #944
    Ist nicht in Ordnung und wie so häufig nicht durchdacht.

  15. #945
    EINMAL 150 Teuro sollen also alle Extrakosten auffangen, die man seit Januar 2020 hat


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