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  1. #1336
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Zitat Zitat von BlackGirl Beitrag anzeigen
    Dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt heißt nicht unbedingt dauerhaft erwerbsunfähig. Nimm die Pflegekraft mit Rücken. Oder die Friseurin mit Kontaktallergie. Es gibt genug davon, die nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können und eben eine neue Perspektive brauchen. Und die brauchen dann eine Umschulung und nicht "Spaziergang in der City".
    Du hast allerdings von dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt und arbeitsunfähig geschrieben, die in den ALGII-Zahlen enthalten sind. Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, ist allerdings nicht mehr in ALGII, wie erklärt. Bleiben die dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigten, da sind auch nur die in ALGII richtig verortet, die generell mehr als 3 Stunden arbeiten können (allerdings hat man in ALGII keinen Recht darauf auschließlich im erlernten Beruf zu arbeiten).

    ABER: bei einer anerkannten Berufskrankheit, wozu zB idR die Friseurin mit Kontaktallergie ganz klassich zählt, ist ebenfalls nicht das Jobcenter zuständig, sondern die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen und diese sind in diesem Rahmen auch für berufliche Rehabilitierungsmaßnahmen bzw. Renten zuständig.
    Geändert von dedeli (25-07-2022 um 15:14 Uhr)

  2. #1337
    säule des forums Avatar von alonzo
    Ort: heidelberg
    die erwerbsunfähigkeit muss auch nicht zwangsläufig dauerhaft sein. auch bei vorläufiger erwerbsunfähigkeit, die nicht auf dauer ist, allerdings länger als 6 monate dauert kann der leistungsbezug nach sgb xii und nicht mehr nach sgb ii erfolgen, damit wäre auch in diesen fällen das jobcenter raus.
    Zitat Zitat von Vongole Beitrag anzeigen
    Alonzo fällt unter den guten Strafrechtsgrundsatz "Nulla poena sine culpa", das muss man dem Board schon zugestehen.
    Man kann es auch Narrenfreiheit nennen.

  3. #1338
    pflegt ihren Dachschaden Avatar von BlackGirl
    Ort: Kölle
    Ok, es ist kompliziert. Wer wann wo aus welchen Gründen über welches SGB Leistungen bezieht ist definitiv eine Wissenschaft für sich. Ich weiß nur, für mich ist noch das Jobcenter zuständig, obwohl eindeutig erwerbsgemindert und das schon mehr als 6 Monate.

    Aber darum ging es mir ja letzendlich die ganze Zeit: Das Thema ist komplex, die Gründe warum jemand Sozialleistungen bezieht vielschichtig. Und um den Menschen wirklich helfen zu können, braucht es Know-How, Zeit und mehr Mitarbeiter.
    Geändert von BlackGirl (25-07-2022 um 15:46 Uhr)

  4. #1339
    säule des forums Avatar von alonzo
    Ort: heidelberg
    Zitat Zitat von BlackGirl Beitrag anzeigen
    Ok, es ist kompliziert. Wer wann wo aus welchen Gründen über welches SGB Leistungen bezieht ist definitiv eine Wissenschaft für sich. Ich weiß nur, für mich ist noch das Jobcenter zuständig, obwohl eindeutig erwerbsgemindert und das schon mehr als 6 Monate.

    Aber darum ging es mir ja letzendlich die ganze Zeit: Das Thema ist komplex, die Gründe warum jemand Sozialleistungen bezieht vielschichtig. Und um den Menschen wirklich helfen zu können, braucht es Know-How, Zeit und mehr Mitarbeiter.
    feststellung über erwerbsminderung erfolgt in der regel im ersten schritt über ein ärztliches gutachten. liegt ein solches bei dir vor? je nachdem wie das gutachten ausfällt (und natürlich ob sich eine person im alg ii bezug befindet oder nicht) ergibt sich die zuständigkeit von sgb ii oder sgb xii.

    entgültige entscheidung erfolgt dann über gutachten der rentenversicherung.
    Zitat Zitat von Vongole Beitrag anzeigen
    Alonzo fällt unter den guten Strafrechtsgrundsatz "Nulla poena sine culpa", das muss man dem Board schon zugestehen.
    Man kann es auch Narrenfreiheit nennen.

  5. #1340
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Blackgirl: Wenn du noch in ALGII bist, dann wurde bei dir vermutlich eine Erwerbsminderung festgestellt, aber auch dass du noch teilweise, nämlich mindestens 3 Stunden/Tag bzw. 15 Stunden/Woche erwerbsfähig bist (zumindest in bestimmten Tätigkeiten zB sitzend/Homeoffice). Ansonsten würde das wenig Sinn machen, dass du noch in ALGII bist, weil du eine der Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllst.

  6. #1341
    pflegt ihren Dachschaden Avatar von BlackGirl
    Ort: Kölle
    Gerade nachgeguckt, Gutachten sagt, weniger als 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden pro Woche. Aber vielleicht lass ich mal überprüfen, ob ich mit EM-Rente besser dastehen würde. Ist halt dann die Frage, was ist, wenn ich doch wieder was arbeite.

  7. #1342
    Ausschlaggebend ist in dem Fall, ob die Leistungsunfähigkeit für

    - bis zu 6 Monate
    - über 6 Monate, jedoch nicht auf Dauer
    - auf Dauer

    festgestellt wurde.

    In letzterem Fall kann man direkt EMR beantragen. In ersterem Fall verbleibt man auf jeden Fall erstmal im SGB II, es müsste aber nach 6 Monaten ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden. Im zweiten Fall könnte das SGB XII zuständig werden, also die Sozialhilfe.

    Wenn die DRV ein Gutachten erstellen lässt, ist das ausschlaggebend, egal wie es ausfällt, das Gutachten von der Agentur für Arbeit ist dann hinfällig.

    Es kommt durchaus vor, dass die Gutachten meilenweit voneinander abweichen. Die Ärzte, die die Gutachten erstellen sind auf die Befunde der behandelnden Ärzte abhängig. Wenn die behandelnden Ärzte nur unzureichend Auskünfte geben, die Befunde nicht genau genug ausformulieren, oder erst gar keine übersenden, können tatsächlich vorliegende gesundheitliche Einschränkungen im Gutachten nicht ausreichend genug gewürdigt werden.
    Geändert von golfern (25-07-2022 um 17:56 Uhr)

  8. #1343
    Also bei mir ist es so, ich bin auch unter 3 Stunden, darf aber einen 450 Euro Job annehmen. Ich muss aber die unter 3 Stunden am Tag einhalten. Ist also nicht mit zwei Mal die Woche 5 Stunden z.B. Momentan bin ich befristet in EM Rente, mir wurde vom Sozialdienst in der Reha auch gesagt, dass die DRV immer erstmal befristet ausspricht. Der Sozialdienst hat mich ebenso darauf hingewiesen, sollte ich von mir aus einen Job zwischen 3 und 6 Stunden am Tag machen, dann bekomme ich auch nur noch die halbe EM Rente. Arbeite ich mehr als 6 Stunden am Tag, fällt meine EM Rente komplett weg. Bei mir ist der Unterschied rund 400 Euro, also ich bekomme 400 mehr EM Rente wie Arbeitslosengeld. Bei mir hat sich übrigens die ganze Sache, inkl. Akutklinik und ein paar Monate später noch Reha, rund 1,5 Jahre hingezogen. Nach dem Krankengeld habe ich vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld aufgrund einer Nahtlosübergangsregelung bekommen. Das wurde dann, als ich den Rentenbescheid hatte, verrechnet.

  9. #1344
    Stört mich nicht... Avatar von Null-Drei-Null
    Ort: Balkon mit Tee und Buch
    Trotzdem ist es aber nicht so einfach EU-Rente zu beantragen.
    Bzw, zu beantragen natürlich, aber sie bewilligt zu bekommen.
    Denen ist ein amtsärztliches Gutachten mit seinen Ergebnissen, das vom Jobcenter in Auftrag gegeben wurde, nämlich relativ egal.
    Sie machen ihre eigenen Untersuchungen und danach wird entschieden. Und zwar relativ oft (in den Fällen, die ich begleitet habe, fast immer) gegen die EU-Rente.

  10. #1345
    pflegt ihren Dachschaden Avatar von BlackGirl
    Ort: Kölle
    Hab ich auch so gehört. Dazu kommt, ich bekomm ja noch Leistungen nach SGBIX, also Assistenz. Ich bin heilfroh, dass jetzt endlich alles unter der Hut bekommen zu haben, ich werd mich hüten da selbst tätig zu werden.

  11. #1346
    Ein aktueller Artikel des Tagesspiegel.

    Der Agentur für Arbeit wird schlechte Arbeit vorgeworfen

    "Eine interne Revision der Bundesagentur für Arbeit hat laut einem Medienbericht zahlreiche Mängel bei der Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen aufgezeigt. Im ihr vorliegenden internen Bericht „Vertikale Revisionen im Jahr 2020“ hätten die Prüfer unter anderem die schlechte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und Verfahrensprobleme bei Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide bemängelt, berichtete die „Bild“-Zeitung am Montag."

  12. #1347
    HANDWERK KRITISIERT BÜRGERGELD

    „Für mehr Menschen lohnt sich Nicht-Arbeiten mehr als Arbeiten“

    Viele fragten sich, warum sie morgens um 7 Uhr schon arbeiten sollten, wenn Bürgergeld-Bezieher fast das Gleiche bekämen. „Die Verbesserungen für die Bezieher beim Schonvermögen, der Wegfall von Sanktionen, die deutliche Anhebung des Regelsatzes, die komplette Übernahme der stark gestiegenen Heizkosten – all das wird dazu führen, dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten.“

    https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-18310021.html
    Ganz schön renitent, diese Handwerker.

    Manch einer würde denen sicherlich gern mal ihren Blaumann über die Ohren ziehen

  13. #1348
    Sollen die Handwerker doch ordentliche Löhne zahlen. Können oder wollen sie nicht? Dann dürfen sie gern vom Markt verschwinden. Nach unten treten ist natürlich einfacher.

  14. #1349
    In dem Zusammenhang ist der Hilferuf der Länder auch zu beachten. Es scheint aktuell wieder eine starke Einwanderung aus den südlichen EU-Ländern zu geben. Wenn die jetzt schon ein Problem darstellt, wird diese Bürgergeld noch mehr Zuwanderer anziehen.

  15. #1350
    Zitat Zitat von robin1 Beitrag anzeigen
    Sollen die Handwerker doch ordentliche Löhne zahlen. Können oder wollen sie nicht? Dann dürfen sie gern vom Markt verschwinden. Nach unten treten ist natürlich einfacher.
    Die zahlen schon ordentlich Löhne, denkste nicht auch? Handwerker sind nicht gerade billig.

    Das Interesse an einer funktionierenden Gesellschaft ist trotzdem da, auch wenn Konzerne nur Mindestlöhne zahlen.


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