kosten für unterkunft und heizung werden in höhe des tatsächlich angefallenen aufwands vom jobcenter anerkannt und entsprechend gezahlt. jobcenter sind allerdings verpflichtet, die angemessenheit der kosten zu überprüfen, diese anforderung ergibt sich direkt aus dem gesetzestext.
auf welche weise die prüfung erfolgt ist gesetzlich nicht geregelt, aber es wird aus verwaltungsökonomischen gründen zunächst eine einfache prüfung über statistisch ermittelte tabellenwerte empfohlen. d.h. man betrachtet die haushaltsgröße in personen und hat dazu die monatlichen kalten und warmen betriebskosten als referenz.
eine differenzierte prüfung sollte erst bei überschreitung der referenzwerte erfolgen.
allerdings werden kosten für unterkunft und heizung auch anerkannt wenn sie nicht angemessen sind, allerdings verbunden mit der aufforderung an den leistungsbezieher, die kosten (etwa durch umzug) auf ein angemessenes niveau zu senken und auch nur über einen gewissen zeitraum.