Das ist leider immer noch der Fall, denn in Bayern gilt z.B. immer noch folgendes, solange ein Gebiet unter dem Inzidenzwert von 35 liegt:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/c...fung-1.4878824In Wirtschaften darf man auch in größerer Runde einen Geburtstag, eine Hochzeit oder den Schulabschluss feiern. Auch Vereine oder Parteien dürfen sich treffen. Für solche Treffen und Feiern gilt als zulässige Teilnehmer-Höchstzahl: 100 Personen in Innenräumen und 200 im Freien. Dies gilt auch, wenn die Feier nicht in einem gastronomischen Betrieb über die Bühne geht. Findet sie in einer Wirtschaft in einem eigenen Raum für eine geschlossene Gesellschaft statt, so gilt als Sonderregel: Die Gäste dürfen ohne Mindestabstand tanzen und Spiele veranstalten, sie dürfen die Maske ablegen, selbst wenn sie zwischen den Tischen wechseln. Den Mindestabstand einzuhalten, wird zwar von der Staatsregierung empfohlen, hier aber nicht vorgeschrieben.
Das ist doch völlig paradox bei den aktuellen Zahlen und sprunghaften Anstiegen in manchen Gebieten in Bayern (z.B. Augsburg, Berchtesgadener Land), da braucht man sich nicht wundern, wenn dann in Bayern in zwei Wochen fast alle Gebiete gut über 50 liegen. De facto wurde bei Feiern und privaten Treffen in Bayern nicht wirklich was geändert, weil die angekündigten Verschärfungen für Feiern und Kontakte von Kommunen wie München bereits so seit Wochen für Inzidenzwerte über 35 und 50 so praktiziert wurden (und jetzt nur noch von Söder als verpflichtend verkündet wurden) und für die Gebiete unter 35 sich nichts geändert hat.