Ich glaube kaum, dass ein Gericht jemanden, der aus Versehen mal seinen früheren Kollegen/Kollegin gerade in der Anfangszeit mit Herr angesprochen hat, dann auch vom Gericht zu 2500 Euro verurteilt wird*. Oder kennst du ein Urteil, in dem eine fahrlässige Anrede als Herr (obwohl rechtlich inzwischen Frau) tatsächlich mit 2500 Euro bestraft wurde?
Diese Höchststrafe (!) wird wohl eher in den Fällen angewandt werden, wo zB ein Kollege trotz mehrfacher Bitte eine Kollegin weiter als "Herr Sowieso" bezeichnet zB auch vor Kunden oder in Meetings und sich auch sonst offen transfeindlich äußert usw.. Und ja, in so einem Fall, wenn es ganz offensichtlich vorsätzlich und wiederholt, mit der Intention der Beleidigung getan wird, finde ich eine solche Höchststrafe dann schon eher gerechtfertigt.
*Ich hab es ja schon erwähnt, ein enger Freund von mir ist als biologische Frau geboren worden und ich habe ihn auch als biologische Frau noch kennengelernt. Und in der ersten Zeit ist es mir tatsächlich immer noch passiert, dass ich ihn aus Versehen immer mal mit seinem früheren weiblichen Namen angesprochen habe oder als sie. Das passiert und ist menschlich, natürlich war das für ihn sicher nicht immer schön, aber er hat Verständnis dafür gehabt und mir deshalb auch nicht die Freunschaft aufgekündigt und mich auch nicht vor Gericht gezerrt
.