Im Presseclub wurde neulich ein paar interessante Punkte angeführt. Neben dem Fakt, daß es ja auch aus Deutschland schon ein Urteil des Bundesverfassungsgericht gegen die Unterordnung unter Brüssel gab, würde da auch erwähnt, daß dies wohl auch gar nicht in den Statuten der EU, wie sie einst verabschiedet wurden, festgelegt war, und dem auch nie von den Mitgliedern zugestimmt wurde. Demnach habe sich die EU und ihren Gerichten diese Kompetenz selbst gegeben, dafür aber nie ein Mandat der Mitglieder erhalten.
Zum Thema Strafzahlung kam noch der einfache aber doch logische Zwiespalt, daß die EU, so effektvoll eine hohe Strafe zunächst auch scheinen mag, kein Interesse daran haben kann, Mitglieder von Coronahilfen oder sonstigen Subventionen abzuschneiden, und so verarmen zu lassen. Ziel ist es ja schließlich, die wirtschaftlichen Folgen von Corona aufzufangen, und grundsätzlich den Lebensstandard anzugleichen.
Am Ende hat die EU ja auch nichts davon, sich Armenhäuser zu schaffen.
Die Einstimmigkeit würde doch sicher dann auch die Zustimmung Polens erfordern, oder?