Ja, das darf die Mehrheit entscheiden. Bzw. kann man es bewerten, weil es für den Begriff Diskriminierung äußere Kriterien gibt, die erfüllt sein müssen.
"Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminie-
rungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein z. B. durch das Verhal-
ten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme."
Antidiskriminierungsstelle
Es macht einen Unterschied, ob sich jemand völlig irrational von Aliens, Echsenmenschen oder Karl Lauterbach unterdrückt und diskriminiert fühlt, oder ob ein schwarzer Mensch nur wegen seiner Hautfarbe nicht bedient oder herablassend behandelt wird.
Das kann man im Zweifel nicht eindeutig beweisen, und trotzdem ist es ein auf feste Kriterien begründeter Unterschied.