Ich denke eher, dass die Klage hier erhoben wird, allerdings auch, weil eben diese große Hotelkette dahinter steht und sie sich so einen (wahrscheinlichen) Rufmord, bzw. dessen praktischen Folge nicht leisten kann und ja, auch die Kosten vom Verursacher erstattet bekommen möchte.
Ich weiß es nicht mehr, aber ich gehe davon aus, aufgrund genau dieses Vorwurfes ging das Video oder die TV-Berichte daürber rund um die Welt und das international tätige Hotel wurde also überall "an den Pranger gestellt". Absagen oder Kritik/Beschimpfungen gab es eventuell nicht nur in Leipzig.
So ging es sicher auch durch Presse und/oder Internet, wie hier vorne eben auch:
Ein weiteres Beispiel für Antisemitismus im heutigen Deutschland...
Geändert von storch (08-05-2022 um 13:52 Uhr)
Wieso sollte Don mehr wissen? - Der haut wie üblich seine Stammtischparolen raus.
Herr Ofarim hat keinerlei Anlass, sich einer Klage vor einem amerikanischen Gericht zu stellen. Weder ist er amerikanischer Staatsbürger, noch lebt er den USA, und falls er dort irgendwelche Geschäftsbeziehungen hatte, wird er die eher einstellen, als dass er sich dem Risiko einer Klage nach US-Recht aussetzt.
Wieso? Diese Frage ist durchaus naheliegend (wenn man das Klagegebaren in den USA kennt), nicht wegen dem "Verursacher", sondern weil ein US-amerikanisches Unternehmen (vermutlich) geschädigt wurde, nicht nur in Deutschland, sondern eventuell weltweit.
Die Berührungspunkte die nötig sind, wären also vorhanden.
Geändert von storch (08-05-2022 um 14:09 Uhr)
Marriott ist die grösste Hotelkette der Welt. Falls die nach dem Ofarim-Skandal in den USA einen signifikanten Rückgang ihrer Hotelbuchungen nachweisen können ggf. sogar mit Begründungen der Gäste für ihre Stornierung, können sie in den USA bei jedem Gericht Klage einreichen.
Wer oder was sollte dies verhindern?
"Es genügt nicht nur sich keine Gedanken zu machen, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken." (Karl Kraus)
Ein Bericht von t-online, der doch einige Fragen aufwirft.
https://www.t-online.de/region/leipz...tte-mann-.html
Ich finde es sehr merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft diesen Mann nicht ausfindig machen konnte, wenn er Hotelgast war.Ein entscheidendes Detail im Fall Gil Ofarim ist bis heute nicht geklärt: Wer ist der mysteriöse Hotelgast, der laut Ofarim die ganze Affäre erst auslöste? Die Polizei konnte ihn nicht finden, die Staatsanwaltschaft bezeichnet ihn in ihrem Statement zur Anklageerhebung vom 31. März ganz nebenbei als "einen unbekannt gebliebenen Hotelgast".
Auch das finde ich merkwürdig. Warum will die Staatsanwaltschaft dazu keine Auskunft geben? Ist das Videomaterial etwa wirklich nicht vollständig?Zudem beklagte Ofarim in einem Interview mit SternTV im Herbst 2021, dass nicht das gesamte Videomaterial vorhanden sei.
Ich bin wirklich kein Gil Ofarim Fan, würde aber trotzdem erst den Prozess abwarten, bevor man ein Urteil in der Öffentlichkeit spricht.
Geändert von dracena (08-05-2022 um 18:35 Uhr) Grund: Zitat gekürzt
Das ist wie ein Karussell hier.
Mit der Vorsicht vor "Vorverurteilung" hatte man ja schon vor Wochen (nach der "Freisprechung" des Hotel-Mitarbeiters) darauf hingewiesen, dass das damals für diesen Mitarbeiter bzw. das Hotel nicht gegolten hat. Video, TV-Shows, Nachrichten, Zeitungsartikel.... nur eine Sicht der Dinge.
Ja, abwarten, was auch damals schon von Wenigen empfohlen wurde. Wir werden schon noch erfahren, was es auch mit diesen "Fragen" auf sich hat, hoffentlich.
Man sollte auch einen Schritt nach dem anderen abwarten.
Jetzt geht es doch erst einmal darum, ob das Landgericht Leipzig überhaupt eine Anklage zulässt. Selbst dafür gibt es verschiedene Optionen:
https://www.zeit.de/news/2022-04/01/...einigen-wochenDie zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird.
Danach wird man dann weitersehen.
Dier Entscheidung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird steht immer noch aus. Das Gericht ist überlastet (die lange Wartezeit ist allerdings nicht ungewöhnlich)
https://www.tag24.de/justiz/gerichts...warten-2534615
Wegen Volksverhetzung ist ein 38-jähriger Mann aus Niesky am Donnerstag in Weißwasser zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte den Sänger Gil Ofarim beleidigt.
https://www.lvz.de/mitteldeutschland...3QTXT3PVM.html ( Bezahlschranke )
das geht schnell.
Aber sein eigenes "Vergehen" das dauert, und da wird auch nichts mehr groß kommen. Das schläft so peu à peu ein.
Tja, war halt ein klarer Fall. Aus Deinem Link
Der Amtsrichter habe mit Blick auf das Vorstrafenregister des Angeklagten keinen Spielraum für Bewährung gesehen, hieß es.... „Der Angeklagte hatte den Vorfall zwischen dem Sänger Gil Ofarim und dem Personal in einem Leipziger Hotel auf Facebook mit den Worten kommentiert: In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen“.
Nein, das geht nicht schnell. Wenn Du Deinen geposteten Artikel liest, kannst Du sehen, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft war, so dass kein Spielraum für Bewährungsstrafen da war.
Und dass der Spruch „In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen“ geahndet wird, ist mehr als richtig.
edit: Gleichzeitig mit Mieze.
„In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen“ geahndet wird, ist mehr als richtig."
da dagegen habe ich ja auch nicht gewettert.
Ging wahrscheinlich deshalb schneller, weil es schwarz auf weiß zu lesen war und offensichtlich ihm zugeordnet werden konnte. Harte Strafe ja, aber das könnte eventuell anderen zu denken geben.
Warum die andere Sache so lange dauert (zumal ja keine Vorwürfe von Ofarim gegen Hotel-Mitarbeiter bzw. Hotel schon vor Wochen bestätigt werden konnten, bzw. Strafverfolgung nicht eingeleitet wurde), kann ich auch nicht nachvollziehen.
Geändert von storch (28-07-2022 um 20:25 Uhr)