Die Änderung fand am Samstag den 15.1. statt, indem das PEI/RKI auf dieser Webseite die Anzahl der Impfungen für J&J auf 2 änderte: www.pei.de/impfstoffe/covid-19
Nach der am Freitag den 14.1. vom Bundesrat beschlossenen Änderung der "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung", sind alleine die Eintragungen auf der genannten Webseite ausreichend um die Anzahl der notwendigen Impfungen festzulegen.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...cationFile&v=1
Für Genesenennachweise ist entsprechend alleine folgende Webseite zu beachten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...nnachweis.html
Heißt auch, wann immer PEI/RKI meinen das eine andere Anzahl von Impfungen oder eine andere Dauer von Tagen bei Genesung angebracht sei, brauchen nur noch diese beiden Webseiten geändert werden und dies ist dann unmittelbar in ganz Deutschland gültig.