das ist mir durchaus bekannt, es ist aber nicht relevant bei der beurteilung, zumal die verpflichtungen politischer natur sind und nicht rechtlich bindend. die rechtlich entscheidende anerkennung der ukrainischen souveränität durch russland erfolgte bereits 1991. ab diesem zeitpunkt hat russland die territoriale integrität des ukrainischen staates anerkannt.
rechtliche verpflichtungen zu einem wie auch immer gestalteten "schutz" der ukraine durch russland hat es nicht gegeben. ein größtmöglicher territorialer schutz kann im fall der ukraine durch ein verteidigungsbündnis gewährt werden. das wäre nun ein möglichen nato-beitritt der ukraine. ob und wie sich dieser gestalten lässt wird zu klären sein.
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