In der Kita unserer Nichte gibt es eine Vollkraft und sechs 450 Euro Angestellten. Die Vollkraft bekommt Kurzarbeitgeld, die 450 Eurokräfte gehen anscheinend vollkommen leer aus. Vor Jahren wurden die Vollstellen, bis auf eine, durch 450 Euro Jobs ersetzt.
Bei den betroffenen Frauen liegen die Nerven blank, aber irgendwie scheint niemand sonst davon Notiz zu nehmen oder es auch nur erwähnenswert zu finden.
Oder hat einer unserer SuperduperPolitiker, die wortgewaltig finanzielle Hilfen ankündigen und keinen Arbeitsplatz preisgeben wollen, diese Personengruppe in ihre Hilfsbereitschaft eingebunden?
Das Füllhorn scheint nicht für die wirklich Bedürftigen zu gelten. In keiner der, mittlerweile überhand nehmenden, Corona Sendungen ist dies ein Thema.
Ist hier im ioff jemand 450 Euro Jobber und hat hilfreiche Informationen oder Links?
Oculus Exercitus - wie Phönix wiederbelebt
Jetzt ist es jedenfalls ein Shredder- und Plauderthread. Also in dem Sinn nutzen.
Ja, die letzten zwei Wochen hat ich das Handy öfter desinfiziert als im ganzen letzten Jahr. Ich bin ja lernfähig.Und Team "ich hab früher mein Handy kaum desinfiziert, jetzt aber schon".
Kommt aber auch, weil ich es sonst selten in der Hand hab und aktuell viel mehr.
Verstehe ich das richtig? Die 6 Leute gehen jetzt unbezahlt arbeiten?
Oder kriegen ihre 450 Euro weiter? Dann versteh ich das Problem nicht.
Ansonsten:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/co...er_164505.htmlBekomme ich als geringfügig Beschäftigter Kurarbeitergeld?
Um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entstehen, wurde am 13. März 2020 das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die in diesem Gesetz vorgesehenen vereinfachten Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (Kug) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grundanspruch auf Kug gegeben ist. Arbeitgeber können Kug nur für die Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind.
Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Kein Link, ging (bisher) nur als Email / PDF raus. Handelt sich um einen Ministerbrief (Dr. Stamp), darin heißt es u.a.
Ging an:Wir haben deshalb in der vergangenen Woche gemeinsam mit den Kommunen entschieden, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote durch Land und Kommunen unabhängig
von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist. Uns ist wichtig, dass Sie sich keine Sorge um Ihren Arbeitsplatz und Ihre Vergütung machen müssen, denn Sie leisten in diesen schwierigen Zeiten einen unverzichtbaren Beitrag.
die Leitungen,
die Beschäftigten und
die Träger von Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflegepersonen
in Nordrhein-Westfalen
Der Beitrag müsste dann bitte auch noch rüber.
Was darf
Freiheit kosten?
Post gelöscht: Hat sich erledigt
Geändert von Dr.Murder (23-03-2020 um 16:35 Uhr)
vielleicht hilft es:
https://www.antenne1.de/aktuell/onli...beitsrechtler/
oder
an die mal wenden?
https://blog.minijob-zentrale.de/202...fragen-an-uns/
gibt auch sozialverbände, arbeitslosenberatungsstellen. klar, die werden nur telefonisch derzeit erreichbar sein. ansonsten AA/Jobcenter antelefonieren.
https://tacheles-sozialhilfe.de/star...lles/d/n/2623/
bundesweite beratung.
Ich schreibe ja sehr selten im Ioff und bin deshalb nicht immer sicher, wo es gerade passend ist. Sorry, falls ich schon wieder den falschen Thread gewählt habe.
es geht immer noch um das Rückflugproblem meines Sohnes nach Deutschland.
Erst mal Fakten:
Mein Sohn war jetzt für 9 Monate in Japan als Student. Diesen Monat läuft sein Studentenvisum ab, er ist nicht mehr an der Schule und somit nicht mehr krankenversichert. Sein Zimmer im Studentenwohnheim ist gekündigt.
Gebuchter Rückflug: Am 25.03. von Osaka nach Frankfurt über Dubai (Zwischenlandung und Umstieg) mit der Fluggesellschaft Emirate
Nun wurde am Sonntag morgen der Flug Dubai - Frankfurt gestrichen
Nach telef. Rücksprache kann er den Flug Osaka - Dubai deshalb stornieren. Stornierungskosten wären 250,-- Euro. Oder ein Gutschein über den Gesamtbetrag einlösbar innerhalb 11 Monaten.
Auf der deutschsprachigen Internet-Seite war eine Stornierung aber nicht möglich. Verstehe eh nicht, wie man einen Teilflug stornieren kann, wenn man nur eine Buchung mit Zwischenstop gemacht hat.
Jetzt ganz frisch ... lt. Presse ... verhängen die Arabischen Emirate ab dem 26.03. ein Flugverbot nach Dubai. Das heißt der Flugplatz wird geschlossen.
Eine Annullierung des Fluges Osaka-Dubai hat er zwar noch nicht bekommen ... müsste aber eigentlich erfolgen, denn .. (Abflug wäre am 25.03. - Ankunft aber am 26.03.)
Wenn jetzt der Flughafen Dubai dicht gemacht wird und die Fluggesellschaft Emirate gar nicht mehr fliegen kann, dann sind das ja außergewöhnliche Umstände, die Emirate gar nicht beeinflussen kann und ich befürchte, sie können damit eine Erstattung wohl verweigern.
Er hat heute morgen über das Konsulat Kontaktdaten zu Lufthansa bekommen und die schauen jetzt, ob sie ihn diesen Monat noch bei stattfindenden Flügen mitnehmen können.
Im Internet findet man noch buchbare Flüge verschiedener Fluggesellschaften mit Zwischenlandungen in Hongkong, Doha, Abu Dhabi ... aber da besteht ja das Risiko, dass die Flüge bis dahin auch abgesagt werden und man dann nochmals auf Kosten sitzen bleibt.
Zur Not könnte er noch für 4 Wochen ein Touristenvisa bekommen, eine ADAC Auslandskrankenversicherung machen und sich bei jemand kostenpflichtig einquartieren ... aber keiner weiß ja, wie die Situation in 4 Wochen ist ... ob es bis dahin wieder normalen Flugverkehr gibt. Und wie dann wohl die Preise sind ...
So ein klein wenig mache ich mir langsam Sorgen.
Danke.
Dann hängt die mail noch bei meiner Geschäftsführerin.
Das wäre auch alle Fälle gut, da wir zwar zur Zeit kein Kind in der Notbetreuung
haben (das wird jetzt aber wieder neu gecheckt werden, da sich die Vorgaben
ja gelockert haben), aber die Gehälter ja weiter laufen.
Ausserdem - und das finde ich auch wichtig - gerät so unser Träger dann nicht in die
Gefahr, dass er Landesmittel und bereits gezahlte Elternbeiträge (die werden über
die Stadt eingezogen und an uns dann per Pauschalen weitergeleitet) zurückzahlen muss.