Bei Kindern weiß ich es nicht, Sorgerecht ist ja nochmal eine andere Nummer, aber bei Rentnern sehe ich keinen Änderungsbedarf. Man darf doch entsprechende Willenserklärungen aufsetzen z.B. Patientenverfügungen oder auch Bevollmächtigungen für finanzielle Angelegenheiten. Dafür braucht man doch keine neuen Gesetze oder übersehe ich etwas?