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Ergebnis 4.501 bis 4.515 von 5006
  1. #4501
    vonne Pufferbude Avatar von Karl Napp
    Ort: Sag ick nich. +g+
    ach, mensch. grade eben thema wieder bei moma. muss da mal was loswerden und empfehle über mediathek (später) dies anzuschauen. u. a. ein kinder- und jugendpsychologe im gespräch mit moderatorin.


    Zitat Zitat von Kate 77 Beitrag anzeigen
    Wie verroht sind 12-14 jährige,die eine solche Straftat begehen?

    https://www.focus.de/panorama/welt/1..._10904416.html

    Auch erschreckend,dass man sie an die Eltern übergeben hat.Für mich hätten sie in erst einmal in eine psychiatrische Klinik oder wenigstens in Obhut des Jugendamts gehört,um festzustellen,was bei ihnen nicht stimmt.Was,wenn sie morgen wieder zuschlagen und ein weitere Frau/Mädchen vergewaltigen oder sogar töten?
    betreuung durch jugendamt, o. g. therapeuten wäre notwendig. nur, wenn die eltern dies nicht für notwendig erachten, passiert nix.
    was dort nicht stimmt, ist die tatsache, wenn eltern, tanten, onkel usw. sich meist (ich denke in diesem fall absolut so) nicht mit den hier gegebenen gesetzmäßigkeiten, regeln konform gehen - diese ablehnen - das von den kindern ganz einfach kopiert wird. "du hast mir garnix zu sagen". grob ausgedrückt.

    das sind clanstrukturen, von außen hat da niemand reinzureden. schlimmstenfalls - lt. div. berichterstattungen - größere,kriminelle strukturen, die ihre landsleute
    ins europäische ausland vertickern.
    die kinder wachsen damit auf. auch damit, wie man mit frauen und mädchen innerhalb der familie umgeht. eben nicht so, wie wir hier als normal ansehen.
    wie sollen die dann lernen, dass so etwas nicht rechtens ist?

    es wird ja auch diskutiert, ob man das strafmündigkeitsalter auf 12 jahre herabsetzt.
    ich gehe davon aus, die wissen ganz genau, was erlaubt und was nicht. aber mir/uns passiert ja nix, weil wir ja erst knapp 14 sind.

    "Familien von 12-jährigen Verdächtigen lehnen Hilfe des Jugendamtes ab

    Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt.
    Mitarbeiter des Jugendamts hätten den Familien dabei Hilfestellungen angeboten.
    Diese hätten sie jedoch abgelehnt.
    "

    kontakt durch gegensprechanlage. ist doch wohl ein witz.
    aber genau so sieht es dann aus.

  2. #4502
    Auffe Couch für den BVB Avatar von Jaspis I.O.F.F. Team
    Ort: Doatmund
    Zum gleichen Thema heute im ARD Morgenmagazin
    http://mediathek.daserste.de/Morgenm...entId=64724752

  3. #4503
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Mich erschüttert das. Ich bin gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Aber in meiner Naivität bin ich davon ausgegangen, dass in solchen Fällen das Jugendamt eingreift und das auch für die Familie verpflichtend ist. D.h. ja nicht, dass man die Kinder sofort aus der Familie nehmen muß, aber z.B. Familienhilfe, Erziehungshilfe oder psychologische Unterstützung verpflichtend erfolgt. Dass das Jugendamt keine rechtliche Handhabe hat, auf eine solche Familie einzuwirken und das durchzusetzen, finde ich erschreckend und ich finde, dass hier dringend Änderungen notwendig sind.

  4. #4504
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Mich erschüttert das. Ich bin gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Aber in meiner Naivität bin ich davon ausgegangen, dass in solchen Fällen das Jugendamt eingreift und das auch für die Familie verpflichtend ist. D.h. ja nicht, dass man die Kinder sofort aus der Familie nehmen muß, aber z.B. Familienhilfe, Erziehungshilfe oder psychologische Unterstützung verpflichtend erfolgt. Dass das Jugendamt keine rechtliche Handhabe hat, auf eine solche Familie einzuwirken und das durchzusetzen, finde ich erschreckend und ich finde, dass hier dringend Änderungen notwendig sind.
    Ja!

    Ich bin etwas fassungslos, dass die Eltern von solchen (jungen) Verbrechern einfach die Hilfe des Jugendamts ablehnen können und das war es dann.

    Ich hoffe doch sehr, dass das Jungendamt nun die Gerichte einschalten, damit man die Familien zu Maßnahmen (Erziehungshilfe, etc.) zwingen kann.

  5. #4505
    vonne Pufferbude Avatar von Karl Napp
    Ort: Sag ick nich. +g+
    Zitat Zitat von Jaspis Beitrag anzeigen
    Zum gleichen Thema heute im ARD Morgenmagazin
    http://mediathek.daserste.de/Morgenm...entId=64724752
    das hatte ich heute morgen geschaut.

    kleiner nachtrag: viele solcher kinder werden von ihren familien missbraucht. die müssen betteln, klauen ... da gibt es anscheinend auch keine handhabe?

  6. #4506
    Eisperlchen
    unregistriert
    Ich habe aber gestern(?) gelesen,dass zwischenzeitlich alle Familien mit dem Jugendamt kooperieren.

    https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1276749.html


    Die Stadt Mühlheim prüft,ob die Familien ausgewiesen werden können:

    https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1276938.html
    Geändert von Eisperlchen (11-07-2019 um 16:19 Uhr)

  7. #4507
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    Ja!

    Ich bin etwas fassungslos, dass die Eltern von solchen (jungen) Verbrechern einfach die Hilfe des Jugendamts ablehnen können und das war es dann.

    Ich hoffe doch sehr, dass das Jungendamt nun die Gerichte einschalten, damit man die Familien zu Maßnahmen (Erziehungshilfe, etc.) zwingen kann.

    früher konnten Kinder aus den Familien rausgenommen werden, wenn das in den Familien so komplett schief lief. (Fürsorgeerziehung)
    ich weiss nicht genau, wann und wie diese Gesetze geändert wurden, aber es wurde mal geändert.


    kennt sich da jm genauer aus?
    es kann mE auf gar keinen Fall sein, dass das JA keine Grundlagen hat, die Kinder auch komplett gegen den Willen der Eltern aus den Familien raus zu nehmen. Das wäre fatal.
    "wir warten einfach ab, was als nächstes passiert und ob dann ein mensch stirbt" ????
    Geändert von *Blue* (11-07-2019 um 19:58 Uhr)

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  8. #4508
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    "Bei der Fürsorgeerziehung handelte es sich um eine Erziehungsmaßnahme gemäß dem Jugendwohlfahrtsgesetz beziehungsweise eine Erziehungsmaßregel gemäß dem Jugendgerichtsgesetz. Sie bestand unter anderem in der Unterbringung des Jugendlichen in einem Heim oder einer anderen Familie, was seitens des Vormundschaftsgerichts angeordnet werden musste.

    Seit der Neuregelung des Kinder- und Jugendhilferechts durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991 ist die Fürsorgeerziehung nicht mehr vorgesehen."

    quelle

    das gibt es wohl tatsächlich nicht mehr

    ich fass es nicht.
    kann das wer bestätigen, dass das JA oder auch sonst niemand eine Möglichkeit hat, die Kinder gegen den Willen der Eltern aus den Familien zu nehmen, wenn die völlig aus dem Ruder laufen, aber dort in den Familien selbst nicht gefährdet sind ?
    Geändert von *Blue* (11-07-2019 um 19:59 Uhr)

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  9. #4509
    *wunschlos glücklich* Avatar von Koryphäe
    Ort: Büdchen+MTT+Doku/Reality
    Natürlich können Kinder mit einem Gerichtsbeschluss-Stichwort Kindeswohlgefährdung, ich meine Paragraph 8, aus ihrer Familie genommen werden.

  10. #4510
    gesperrt Avatar von Kosel
    Ort: before I sleep
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen

    Ich bin etwas fassungslos, dass die Eltern von solchen (jungen) Verbrechern einfach die Hilfe des Jugendamts ablehnen können und das war es dann.
    Ich bin verwundert, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die Jungs nicht zur Beobachtung für 4 Wochen in eine geschlossene Abteilung der Jugendpsychiatrie eingewiesen hat.

  11. #4511
    *wunschlos glücklich* Avatar von Koryphäe
    Ort: Büdchen+MTT+Doku/Reality
    Nachtrag: Paragraph 8a, Nr. 2, SGB VIII

  12. #4512
    *wunschlos glücklich* Avatar von Koryphäe
    Ort: Büdchen+MTT+Doku/Reality
    Kosel, ohne Beschluss des Gerichtes unmöglich. Den Eltern obliegt die Fürsorge-, Aufenthalts-und Erziehungspflicht. Diese gehört ihnen entzogen, schleunigst.

  13. #4513
    Zitat Zitat von Kosel Beitrag anzeigen
    Ich bin verwundert, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die Jungs nicht zur Beobachtung für 4 Wochen in eine geschlossene Abteilung der Jugendpsychiatrie eingewiesen hat.
    Zitat Zitat von Koryphäe Beitrag anzeigen
    Kosel, ohne Beschluss des Gerichtes unmöglich. Den Eltern obliegt die Fürsorge-, Aufenthalts-und Erziehungspflicht. Diese gehört ihnen entzogen, schleunigst.
    Es wird ja noch nicht einmal der Versuch unternommen,den Eltern das Sorgerecht zu entziehen.Man müsste die Jungen doch erstmal in einer Klinik psychiatrisch untersuchen,um dann die richtige Therapie zu finden.Aber hier gibt es vielleicht ein paar Gespäche,falls die Eltern und ihre Sprösslinge weiter darauf Lust haben.Wer weiß aber,wie lange die anhält,wenn das Interesse der Medien nicht mehr da ist?

    Ein weiterer Fall

    Wieso sind die Täter in Deutschland wieder auf freien Fuß,wenn es von der Tat ein Video gibt?Ist das ein Kavaliersdelikt?

    Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen,wie das Mädchen mit der Tat fertig wird,wenn es durch das Baby für den Rest seines Lebens daran erinnert wird?

    https://www.krone.at/1958966

    Mich entsetzt die Anzahl von Gruppenvergewaltigungen in der letzten Zeit?Gab es die früher auch schon und es wurde nur nicht davon berichtet oder ist das neu?

  14. #4514
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    Ja!

    Ich bin etwas fassungslos, dass die Eltern von solchen (jungen) Verbrechern einfach die Hilfe des Jugendamts ablehnen können und das war es dann.

    Ich hoffe doch sehr, dass das Jungendamt nun die Gerichte einschalten, damit man die Familien zu Maßnahmen (Erziehungshilfe, etc.) zwingen kann.
    das justizsystem pflegte nun mal bisher sehr kulturabhängig zu sein. man hat einfach die eigenen grundlagen als grundlage für alle her genommen.
    und weil nicht sein kann, wofür es keine schublade gibt.

    es scheint also per verfassung kein clan-gesetz geben zu dürfen.
    was nun mal eine blindheit darstellt, wenn clans so handeln, als wären sie informelle, juridische personen ähnlich schwarz-unternehmen. mit strenger organisation, hierarchie, und intensiv betriebenen interessen.
    Das Netz hat keine Obergrenze.. Das Schöne: Im Netz ist jede Aussage wahr. -- Nur die Fragen, die im Prinzip unentscheidbar sind, können wir entscheiden. (Heinz von Foerster)
    http://www.antiquealive.com/Blogs/Ha...ean_House.html

  15. #4515
    Wie stellst du dir denn konkret ein "Clan-Gesetz" vor? Sollen Angehörige dann als strafmündig behandelt werden, obwohl nicht Angehörige das nicht sind? Das wäre dann allerdings ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien, der nicht erklärbar wäre. Bei einer strafrechtlichen Beurteilung geht es um persönliche Schuld, nicht um Zugehörigkeit zu einer Gruppe.


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